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Datenschutzmanagement-Tool

Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP-2025000085veröffentlicht 31.07.2025erstmals 31.07.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 432 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 31.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.05.2026 – 30.04.2030, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Leistungsbewertung erfolgt gemäß Anlage B3 Bewertungsmatrix Soll-Anforderungen, Anlage B4.5 Bewertungsmatrix Anforderung Systemarchitektur und Anlage B8 Bewertungsmatrix Konzepte, die als Entwurf zur Verfügung gestellt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Freien Verhältniswahl (wegen näherer Einzelheiten wird auf Zi. 5.5 Teil A Teilnahmeunterlage verwiesen)70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 15 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Dataport AöR
    vor 15 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2030
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer technischen und mandantenfähigen Lösung (DSM-Tool) sowie ergänzender Serviceleistungen zum Datenschutzmanagement (DSM) und Umsetzung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS).

Beschafft werden sollen neben den Lizenzen, Support und Wartungsleistungen, Beratung beim Aufbau der zentralen Anwendungsinfrastruktur während des EHdB, Beratung bei z.B. Datenmigration, Schnittstellenanbindung, Customizing, Dokumentation etc., Entwicklungsleistungen und Schulungen (siehe nähere Einzelheiten Teil B 1 Leistungsbeschreibung).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis30 %
Leistungsbewertung erfolgt gemäß Anlage B3 Bewertungsmatrix Soll-Anforderungen, Anlage B4.5 Bewertungsmatrix Anforderung Systemarchitektur und Anlage B8 Bewertungsmatrix Konzepte, die als Entwurf zur Verfügung gestellt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Freien Verhältniswahl (wegen näherer Einzelheiten wird auf Zi. 5.5 Teil A Teilnahmeunterlage verwiesen)70 %
Qualität
Leistungsbewertung erfolgt gemäß Anlage B3 Bewertungsmatrix Soll-Anforderungen, Anlage B4.5 Bewertungsmatrix Anforderung Systemarchitektur und Anlage B8 Bewertungsmatrix Konzepte, die als Entwurf zur Verfügung gestellt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Freien Verhältniswahl (wegen näherer Einzelheiten wird auf Zi. 5.5 Teil A Teilnahmeunterlage verwiesen)Die Leistungskriterien können den Vergabeunterlagen, die als Entwurf zur Verfügung gestellt werden, entnommen werden (ZIP-Datei ENTWURF Vergabeunterlagen Angebotsphase).

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: • 2 Mio. Euro für Personenschäden je Scha … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: • 2 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/982ff64f-0f53-4947-8701-00d8b95a8b8f/suitabilitycriteria
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualifiziertes Personal: Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die folgenden technischen Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden (Mindestanforderungen): • 6 technische Fachkräfte (FTE) mit der Qualifikation Bachelor- oder Masterabschluss in Informatik oder ve … ganz lesenQualifiziertes Personal: Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die folgenden technischen Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden (Mindestanforderungen): • 6 technische Fachkräfte (FTE) mit der Qualifikation Bachelor- oder Masterabschluss in Informatik oder vergleichbare praktische Kenntnisse (z.B. mind. 5 Jahre Berufserfahrung oder eine Ausbildung zum Fachinformatiker mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung) oder datenschutzrechtlich qualifiziertes Personal mit mind. 2 Jahre Berufserfahrung. Teilzeitkräfte gehen in die Auswertung mit ein, sind jedoch auf Vollzeitkräfte entsprechend umzurechnen. Auszubildende / Lehrlinge sind nicht zu berücksichtigen. Sollten die Angaben des Bewerbers den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer wird das qualifizierte Personal der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers je Geschäftsjahr addiert. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.2.2.1 „Qualifiziertes Personal“ die entsprechenden Angaben für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. – im Fall einer Eignungsleihe – für den Bewerber und den privilegierten Unterauftragnehmer separat an-zugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.04.2030
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
Lizenzen für Dataport: Laufzeit: Die Laufzeit der Lizenzen für Dataport (Ziffer 1.1 Teil C Preisblatt) sowie die Softwarepflege (Ziffer 5.1 Teil C Preisblatt) und der Technische Support (Ziffer 5.3 Teil C Preisblatt) beträgt mindestens 4 Jahre und beginnt am 01.05.2026. Verlängerung: Nach Ablauf d … ganz lesenLizenzen für Dataport: Laufzeit: Die Laufzeit der Lizenzen für Dataport (Ziffer 1.1 Teil C Preisblatt) sowie die Softwarepflege (Ziffer 5.1 Teil C Preisblatt) und der Technische Support (Ziffer 5.3 Teil C Preisblatt) beträgt mindestens 4 Jahre und beginnt am 01.05.2026. Verlängerung: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit der Lizenzen, die Softwarepflege und der technische Support jeweils automatisch, jedoch höchstens 4 Mal, um einen weiteren Zeitraum von einem Jahr („Verlängerungszeitraum“), sofern der Auftraggeber die Lizenzen nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums schriftlich kündigt. Option: Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb der vierjährigen Vertragslaufzeit der Lizenzen (Beginn 01.05.2026) bis zu 10 weitere Lizenzen für 1 weiteren Benutzer einzukaufen (Ziffer 1.3 Teil C Preisblatt). Die Vertragslaufzeit der optional eingekauften Lizenzen ist mit der Vertragslaufzeit der Lizenzen für Dataport synchronisiert. Wird die Lizenz z.B. im Jahr 2 abgerufen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Jahre. Wird die Lizenz im 4. Jahr abgenommen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr. Bezüglich der optionalen Lizenzen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Laufzeit der optional eingekauften Lizenzen, die Softwarepflege und der technische Support jeweils automatisch, jedoch höchstens vier Mal, um einen weiteren Zeitraum von einem Jahr („Verlängerungszeitraum“), sofern der Auftraggeber die Lizenzen nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums schriftlich kündigt. Lizenzen für Trägerländer Option: Der Auftraggeber hat das Recht, frühestens ab dem 3. Jahr für bis zu 2 Trägerländer weitere Lizenzen (Ziffern 1.2 und 1.4 Teil C Preisblatt) sowie Softwarepflege (Ziffer 5.2 Teil C Preisblatt) und technischen Support (Ziffer 5.4 Teil C Preisblatt) einzukaufen. Die Mindestvertragslaufzeit der Lizenzen, der Softwarepflege und des technischen Supports ist mit der Mindestvertragslaufzeit der Lizenzen für Dataport synchronisiert. Wird die Lizenz z.B. im Jahr 3 abgerufen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre. Wird die Lizenzen im 4. Jahr abgenommen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr. Bezüglich der optionalen Lizenzen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängern sich die Lizenzen, die Softwarepflege und der technische Support jeweils automatisch, jedoch höchstens vier Mal, um einen weiteren Zeitraum von einem Jahr („Verlängerungszeitraum“), sofern der Auftraggeber die Lizenzen nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums schriftlich kündigt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer is … ganz lesenLeistung: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieterassistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4542 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Ziffer 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei (s. … ganz lesenDie Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Ziffer 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei (s. Ziffer 5.4.2 Teil A Vergabeunterlagen). Die Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, werden darüber voraussichtlich in der KW 38 benachrichtigt. Die übrigen Bewerber erhalten eine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden den ausgewählten Bewerbern (fortan als Bieter bezeichnet), die für dieses Verfahrensstadium erforderlichen weiteren Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt, anhand derer die eingehenden Angebote geprüft und bewertet werden. Neben den Erstangeboten sind alle geforderten Unterlagen (Anlage B3_Bewertungsmatrix_SOLL-Anforderungen und Anlage-B 4-5_Rahmenanforderung_Systemarchitektur_Bewertungsmatrix, die Konzepte und Teil C Preisblatt etc.) einzureichen. Das Erstangebot, die Bewertungsmatrizen und die eingereichten Konzepte dienen der Vorbereitung auf die Verhandlungsrunde. Die Bewertungsmatrizen und die Konzepte werden ausgewertet, die erreichten Punkte fließen aber noch nicht in die Zuschlagsentscheidung ein. Anschließend werden die Bieter, die ein wertbares Angebot eingereicht haben, zur Verhandlung eingeladen (vgl. § 17 Abs. 12 VgV). Nach Durchführung der (ersten) Verhandlungsrunde wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen ggf. konkretisieren und fordert die Bieter zur Abgabe überarbeiteter, ggf. endgültiger Angebote auf. Nach Prüfung der Angebote wird der Auftraggeber entweder die Zuschlagsentscheidung für das wirtschaftlichste Angebot anhand der Zuschlagskriterien treffen oder die Bieter zu einer weiteren oder ggf. mehreren Verhandlungsrunde(n) auffordern. Die Bieter werden jeweils rechtzeitig über den weiteren Verfahrensablauf informiert. Mit der Abgabe der endgültigen Angebote sind alle Vergabeunterlagen (die Bewertungsmatrizen, die Konzepte, das Preisblatt etc.) erneut einzureichen. Das Ergebnis der Auswertung der endgültigen Bewertungsmatrizen, Konzepte etc. ist maßgeblich für die Zuschlagsentscheidung. Auf Grundlage des endgültigen Angebots wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der folgenden Zuschlagskriterien ermittelt: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren anhand der Freien Verhältniswahl. Die Zuschlagskriterien „Preis“ (P) und „Leistung“ (L) werden mit einer Gewichtung von 30 % (Preis) bzw. 70 % (Leistung) bewertet und gemäß ihrer Gewichtung zu einer Gesamtpunkt-zahl (Z) zusammengeführt. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Die Ermittlung von L, P und Z erfolgt dabei wie nachfolgend beschrieben. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Leistung“ Die Bewertung der Leistung erfolgt anhand der in den Leistungsbewertungsmatrizen festgelegten qualitativen Kriterien, Einzelpunktwerte und Gewichtungen und der Konzepte. Die sich aus der Bewertungsmatrix des jeweiligen Angebots ergebenden Leistungspunkte (L) werden zunächst festgestellt. Die zu erreichenden Leistungspunkte setzen sich wie folgt zusammen: Anlage-B 3 Bewertungsmatrix (Soll-Anforderungen); zu erreichende Punkte 1.150 Anlage-B 4-5 Bewertungsmatrix (Anforderungen an Systemarchitektur); zu erreichende Punkte 650 Anlage-B 8 Bewertungsmatrix (Konzepte); zu erreichende Punkte 200 Die Unterlagen sind einsehbar auf der eVergabe Plattform unter Anlagen „ENTWURF Vergabeunterlagen Angebotsphase“. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ Der Preis setzt sich zusammen aus dem Preis für die Leistung. Zur Anwendung der o.g. Gewichtung von Preis und Leistung wird der Preis wie folgt in Punkte umgerechnet: Das Angebot mit dem niedrigsten (Preis Amin) erhält die Maximal …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

429Bekanntmachungen
177Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

63vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 01.09.2025
  2. BekanntmachungFrist 01.09.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 01.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab9c1525-65ce-4201-93db-ba8304059a43.