Data Center-Lizenzen für Atlassian-Produkte 2025-83
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen LOT-0001 2025-83veröffentlicht 19.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 11 Monaten
- Bindefrist endetvor 9 Monaten44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer verschafft der Auftraggeberin tatsächliche und uneingeschränkte Nutzungsrechte für die in Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung genannten Produkte. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer (ggf. in Zusammenarbeit mit der Lizenz-geberin / dem Lizenzgeber) hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Bereitstellung der in Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung dargestellten Lizenzen einschließlich der …
1) Durchführung von - von der Lizenzgeberin / dem Lizenzgeber legitimierten - Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen. Zu diesen Maßnahmen zählt u. a. die Unterbreitung konkreter Empfehlungen zu Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs, sobald diese Informationen der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer valide vorliegen. Dies umfasst konkrete Handlungsempfehlungen ob und wie vom Hersteller freigegebene Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs installiert werden sollen. Unabhängig der Handlungsempfehlungen hat die Auftraggeberin das alleinige Bestimmungsrecht, ob und wie Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs installiert werden.
2) Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere - Zulieferung aller Aktivierungsinformationen (bspw. Lizenzschlüssel, CSI-Nummer o.ä.) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten), - Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und gegebe-nenfalls elektronischer Form, - Unterstützung der Auftraggeberin im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit – True up sowie
3) ggf. von der Lizenzgeberin / dem Lizenzgeber gewährten Mehrwertleistungen während der Überlassungszeit.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Beschreibung des Loses
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer verschafft der Auftraggeberin tatsächliche und uneingeschränkte Nutzungsrechte für die in Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung genannten Produkte. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer (ggf. in Zusammenarbeit mit der Lizenz-geberin / dem Lizenzgeber) hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Bereitstellung der in Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung dargestellten Lizenzen einschließlich der …
1) Durchführung von - von der Lizenzgeberin / dem Lizenzgeber legitimierten - Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen. Zu diesen Maßnahmen zählt u. a. die Unterbreitung konkreter Empfehlungen zu Up-dates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs, sobald diese Informationen der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer valide vorliegen. Dies umfasst konkrete Handlungsempfehlungen ob und wie vom Hersteller freigegebene Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs installiert werden sollen. Unabhängig der Handlungsempfehlungen hat die Auftraggeberin das alleinige Bestimmungsrecht, ob und wie Updates, Upgrades, Releases/Versionen und Service Packs installiert werden.
2) Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere - Zulieferung aller Aktivierungsinformationen (bspw. Lizenzschlüssel, CSI-Nummer o.ä.) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten), - Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und gegebe-nenfalls elektronischer Form, - Unterstützung der Auftraggeberin im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung ge-genüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit – True up sowie
3) ggf. von der Lizenzgeberin / dem Lizenzgeber gewährten Mehrwertleistungen während der Überlassungszeit.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist das einzige KriteriumDie Auftraggeberin prüft und wertet die rechtzeitig eingegangenen Angebote. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 1 mal um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 24 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung vorzeitig endete.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 44 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.12.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammer … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
- Website
- bgw-online.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bgw-online.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hamburg (10 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Herzum Software Srl Unipersonale2 Zuschläge
- ISO Software Systeme GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 53d29eeb-54ae-443f-8b71-44d27bad970e.