Das KU Würzburg - team orange - Ausschreibung Behälteridentifikationssystem
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb team orange · Veitshöchheim, Bayern
Aktenzeichen 260911_VSveröffentlicht 13.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2033
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
- Glasreinigung an städtischen Objekten 2-LoseStadt Fürth · FürthFrist 08.12.2026
- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 15.12.2026
- REZ Bayern_45ind_AA ChemnitzBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) · NürnbergFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Jahre01.01.2027 – 31.12.2033
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Veitshöchheim97209, Landkreis Würzburg, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Gesamtpreis90 %
- Preis der Optionen10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 55 Tagen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 15 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2033
- Bindefrist endetin 1018791 Monaten31.012.027 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Nachrüstung von Müllbehältern mit Behälteridentifikationssystem
Beschreibung des Loses
Das zu beschaffende Identifikationssystem soll zur Tourenoptimierung, zur Verbesserung der Reklamationsbearbeitung sowie zum Erkennen von Behältern dienen. Das Identifikationssystem muss um ein Detektionssystem für Störstoffe in der Abfallsammlung erweiterbar sein. Das Behälteridentifikationssystem wird im Landkreis Würzburg eingesetzt werden. Das Landkreisgebiet umfasst ca. 162.216 Einwohner (Stand 2024). Ziel des Auftraggebers ist es, das Behälteridentifikationssystem ab 01. Januar 2028 einzusetzen. Das vom Auftragnehmer zu liefernde Identsystem muss daher als Ganzes bis zu diesem Zeitpunkt voll einsetzbar sein.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- GesamtpreisGewichtung (Punkte, genau) 90Für die Bewertung des Gesamtpreises ohne Optionen wird auf die im Preisblatt (Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung) angebotene Summe aller Gesamtpreise netto der Buchst. a) bis g) OHNE Gesamtpreise der Optionen der Buchst. f) abgestellt. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 90 Punkten festgelegt. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 90 Punkte. Ein Angebot mit einer Gesamtsumme in Höhe des Doppelten der niedrigsten Gesamtsumme erhält 0 Punkte. Angebote mit einer darüber liegenden Gesamtsumme werden ebenfalls mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung der zwischen diesen Werten liegenden Angebote er folgt mittels linearer Interpolation. Die Punktzahl wird mit bis zu zwei Nachkommastellen berechnet.
- Kosten
- Preis der OptionenGewichtung (Punkte, genau) 10Für die Bewertung der Optionen wird auf die im Preisblatt (Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung) als Gesamtpreise der Optionen der Buchst. f) und h) ausgewiesene Summe aller Gesamtpreise netto der Optionen der Buchst. f) und h) abgestellt. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. Das Angebot mit der niedrigsten Summe der Optionspreise erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einer Summe der Optionspreise in Höhe des Doppelten der niedrigsten Summe der Optionspreise erhält 0 Punkte. Angebote mit einer darüber liegenden Summe werden eben falls mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung der zwischen diesen Werten liegenden Angebote erfolgt mittels linearer Interpolation. Die Punktzahl wird mit bis zu zwei Nachkommastellen berechnet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über 1.1) den Gesamtumsatz in EUR und 1.2) den Umsatz im Bereich der Nachrüstung mit Transpondern für Müllgroßbehälter in EUR, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen (Mindestreferenz 1 und Mindestreferenz 2) über früher ausgeführte Aufträge im Bereich Behälteridentifikation, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zu mindestens zwei geeigneten Referenzen (Mindestreferenz 1 und Mindestreferenz 2) über früher ausgeführte Aufträge im Bereich Behälteridentifikation, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Angebotsabgabe, c) Anzahl der ausgestatteten Müllbehälter, d) Art der Leistungen, e) zusätzliche Leistungen, f) Leistungserbringer der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen. Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz (Mindestreferenz 3) über früher ausgeführte Aufträge im Bereich Detektion von Störstoffen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Angebotsabgabe, c) Anzahl der ausgestatteten Fahrzeuge, d) Art der Leistungen, e) detektierten Fraktionen, f) Leistungserbringer der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen. Die Mindestreferenz 1 bis Mindestreferenz 2 sind erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz 1 bis Mindestreferenz 2 müssen jeweils mindestens a) den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) auf einen Erbringungszeitraum innerhalb der letzten fünf Jahre vor Angebotsabgabe bezogen sein, c) Anzahl der ausgestatteten Müllbehälter nennen, d) die Leistung "Behälternachrüstung mit Transponder" nachweisen, e) die Angabe enthalten, ob und welche über die unter d) genannten Leistungen hinausgehenden zusätzliche Leistungen (Versanddienstleistungen für Behälteraufkleber, Betrieb einer Hotline für Anschlusspflichtige) erbracht wurden, f) auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein. Die Mindestreferenz 3 ist erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz 3 muss jeweils mindestens a) den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) auf einen Erbringungszeitraum innerhalb der letzten fünf Jahre vor Angebotsabgabe bezogen sein, c) Anzahl der ausgestatteten Fahrzeuge nennen, d) die Leistung "Detektion von Störstoffen" nachweisen, e) die Angabe enthalten, ob und welche über die unter d) Fraktionen detektiert wurden, f) auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein. Weitere Referenzen (Referenzen 4 und 5) können, müssen aber nicht angegeben werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2033
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Option Öffentlichkeitsarbeit: Die Hotline ist vom 16. August 2027 bis 24. Oktober 2027 (10 Wochen) zu betreiben. Der Auftraggeber kann den Betrieb der Hotline um zweimal verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerung muss dem Auftragnehmer jeweils 2 Wochen vor Ende der vereinbarten Da … ganz lesenkürzer
Option Öffentlichkeitsarbeit: Die Hotline ist vom 16. August 2027 bis 24. Oktober 2027 (10 Wochen) zu betreiben. Der Auftraggeber kann den Betrieb der Hotline um zweimal verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerung muss dem Auftragnehmer jeweils 2 Wochen vor Ende der vereinbarten Dauer angezeigt werden (die erste Verlängerungsoption vom 25. Oktober 2027 bis 21. November 2027 ist somit bis spätestens 11. Oktober 2027, die zweite Verlängerungsoption vom 22. November 2027 bis 11. Dezember 2027 somit bis spätestens 08. November 2027 auszuüben). Der Preis ist im Preisblatt je Woche anzugeben. Sollte der Auftragnehmer, wie zuvor dargestellt, auch außerhalb der geforderten Hotline-Zeiten nachrüsten, so ist dieser erweiterte Aufwand in diesen Preis je Woche mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Berechnung ist nicht möglich. Optionen Detektionssystem: Der Auftraggeber fordert optional, das Identifikationssystem um ein Detektionssystem für Störstoffe in der Abfallsammlung zu ergänzen. Das System muss kamerabasiert den in die Schüttung fallenden bzw. gefallenen Abfall auf Störstoffe analysieren. Es ist mit den jeweiligen Leerungsdaten ein prozentualer Störstoffanteil sowie ein Foto des Abfalls über die Schnittstelle an das Athos ERP zu übergeben. Eine konkrete Behälterzuordnung ist notwendig.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 31.012.027 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Vgl. Vergabeunterlagen, dort insbesondere Vertragsunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung i … ganz lesenkürzer
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. 2) Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unten angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmebedingungen sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert und konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 2.1.6 … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmebedingungen sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert und konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 2.1.6 genannten Ausschlussgründe. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien konkretisieren die in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.9 genannten Eignungskriterien, und werden bewertet, soweit die in Abschnitt V des Formulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und damit kein Ausschluss erfolgt. Die zwingenden Ausschlussgründe gemäß Abschnitt III des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN erfolgt zwingend der Ausschluss, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Die fakultativen Ausschlussgründe gemäß Abschnitt IV des Formulars werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss. Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestanforderung erfüllt ist, gilt der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss. - Das Eignungskriterium gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars wird gemäß dem dort ersichtlichen Bewertungssystem beurteilt. Wenn die Mindestreferenzen 1 bis 3 erbracht sind, gilt der Bieter insoweit als geeignet; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Referenzen 4 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter erbracht werden. 2) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 3) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. 4) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen ("Unterauftragnehmer"), muss er die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Ka …- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4D5GMPKV#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb team orange
- Anschrift
- Am Güßgraben 9, 97209 Veitshöchheim
- Kontakt
- nuremberg.vergabe.ps@
roedl.com
Bei uns erfasst
- Vergabe Abfallsammel-/Containerfahrzeuge30.07.2025 · 4 Angebote
- Vergabe Abfallsammelfahrzeuge10.01.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ccacca2-a5f0-4b9a-8e89-510689abbcd8.