DAS Distributed Acoustic Sensing System
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 331-2026-06veröffentlicht 08.08.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 310 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln51147, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (49 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 57 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 57 Tagen
- Bindefrist endetvor 27 Tagen1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Forschungsthema DAS (Distributed Acoustic Sensing) wird am DLR Institut für den Schutz Maritimer Infrastrukturen (MI) in Bremerhaven eingegliedert. Es soll der Langzeitbetrieb von DAS-Systemen an Telekommunikations-Kabeln in jeweils Ost- und Nordsee und verschiedenen Hafenbereichen etabliert werden. Die DAS-Systeme detektieren Störungen an Telekommunikations-Kabeln, wie z. B. durch die akustischen Wellen von vorbeifahrenden Schiffen ausgelöst werden. Ziel ist es, Telekommunikations-Kabel vor Sabotage zu schützen
Gegenstand nach CPV
- 38300000MessinstrumenteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- 10 % Preis für ein DAS System (maximal 310.000 EUR) 75 % Erfüllung der technischen Anforderungen gemäß B1 bis B4 der Wertungsmatrix 15 % Erfüllung der Dienstleistungen gemäß B 15 bis B19 der Wertungsmatrix
Eignung8 von 8 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle angebotenen Produkte, Komponenten und damit verbundenen Dienstleistungen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Rechtsvorschriften, Richtlinien und harmonisierten Normen der Europäischen Union in vollem Umfang entsprechen. Dies umfasst unter anderem … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle angebotenen Produkte, Komponenten und damit verbundenen Dienstleistungen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Rechtsvorschriften, Richtlinien und harmonisierten Normen der Europäischen Union in vollem Umfang entsprechen. Dies umfasst unter anderem die Vorlage einer gültigen CE-Kennzeichnung gemäß den einschlägigen EU-Richtlinien und -Verordnungen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, RoHS, soweit anwendbar). Darüber hinaus müssen alle Produkte anerkannten europäischen und internationalen Normen entsprechen, einschließlich der für den Beschaffungsgegenstand relevanten DIN-, EN- und ISO-Normen. Die Konformität ist durch entsprechende Zertifikate, Konformitätserklärungen und, sofern zutreffend, durch unabhängige Prüfberichte von akkreditierten Stellen nachzuweisen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, nachprüfbare Unterlagen zum Nachweis der Konformität anzufordern, einschließlich Zertifizierungen durch benannte Stellen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Produkte, bei denen eine angemessene Zertifizierung, Rückverfolgbarkeit oder nachprüfbare Konformität mit den genannten Normen fehlt, können vom Bewertungsverfahren ausgeschlossen werden. Darüber hinaus muss der Bieter nachweisen, dass die Herstellungsprozesse anerkannten Qualitätsmanagementsystemen wie ISO 9001 oder gleichwertigen Systemen entsprechen. Der öffentliche Auftraggeber kann Nachweise über Produktionsaudits, Transparenz in der Lieferkette sowie die langfristige Verfügbarkeit von Service, Wartung und Ersatzteilen innerhalb der EU verlangen. Angebote, die diese verbindlichen regulatorischen und qualitativen Anforderungen nicht erfüllen, gelten als nicht konform und werden ggfs. nicht für die weitere Bewertung berücksichtigt.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zu ILO Kernarbeitsnormen
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Verpflichtungserklärung eines Unterauftraggebers (falls zutreffend)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung BMWK (Russlanderklärung)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrecht … ganz lesenkürzer
Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- 07.09.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in de … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist u. a. nur dann zulässig, wenn die Unwirksamkeit des Auftrages im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Ausschlussgründe wegen der Nähe zu Russland: Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
- Art
- Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Linder Höhe, 51147 Köln
- Website
- dlr.de
- Kontakt
- evergabe@
dlr.de
Bei uns erfasst
- Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenrisiken für das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V. (DLR)01.11.2026 · 1 Angebot
- PANDORA01.11.2026 · 1 Angebot
- Unterstützungsleistung – IT-Migration30.10.2026
- Arc-Melter28.10.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 383 (Messinstrumente) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- PipettenprüfungLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWFrist 05.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 715c8e8a-e10b-4307-943e-f531bbae41a2.