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vergebenEU-weitDacharbeitenBau

Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten BT ABCE

Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH · Bad Lippspringe, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOB/A-EU-06-2026veröffentlicht 02.07.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 92 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
220 Tage
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 3 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe
    vor 3 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 32 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Klinik Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Maßnahme sind die Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten an den Bauteilen A,B,C und E. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Demontagen aller vorhandenen Dachaufbauten und die nachfolgende Montage der neuen Dachaufbauten. Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Baukran, Abbrucharbeiten Bestandsdächer, Gerüstarbeiten und Absturzsicherungen, Dachaufbau, Entwässerung, Absturzsicherungen. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die weiteren Angaben dieser Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsbedingungen (Teil C), verwiesen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Maßnahme sind die Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten an den Bauteilen A,B,C und E. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Demontagen aller vorhandenen Dachaufbauten und die nachfolgende Montage der neuen Dachaufbauten. Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Baukran, Abbrucharbeiten Bestandsdächer, Gerüstarbeiten und Absturzsicherungen, Dachaufbau, Entwässerung, Absturzsicherungen. Die Sanierung wird unter Bezugnahme der EFRE-Förderung für energieeffiziente öffentliche Gebäude durchgeführt. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch deutlich um mehr als 50 % zu senken. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber hat gemäß geltender Förderbestimmungen bei der Vergabe von Aufträgen den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung dieses Grundsatzes. So achtet der Auftragnehmer insb. darauf, möglichst Ressourcen- und CO2-schonende Verfahren anzuwenden im besonderen Hinblick auf die Nachhaltigkeit. Bauabfälle, die bei Abbruch und Umbau entstehen, werden recycelt, da sie einen Beitrag für die Kreislaufwirtschaft und die Emissionsbilanz darstellen können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenständig die Nachweise dem Auftraggeber hierfür einzureichen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bei dem gegenständlichen offenen Verfahren handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbaumaßnahme zur energetischen Sanierung der Klinik Martinusquelle.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis (Alleiniges Zuschlagskriterium)Gewichtung (Punkte, genau) 100Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des alleinigen Zuschlagskriteriums Preis (100 Prozent) erteilt. Die Punkte für den Angebotspreis werden, wie folgt, ermittelt: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.

Eignung12 von 12 angegeben

Spezifischer Jahresumsatz
1. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.1) über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam … ganz lesen1. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.1) über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
2. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.2) über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind zwei vergleichbare Referenznachweise (gem. Vordruck Eignung.2) mit folgenden Angaben vorzulegen … ganz lesen2. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.2) über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind zwei vergleichbare Referenznachweise (gem. Vordruck Eignung.2) mit folgenden Angaben vorzulegen: (a) Ansprechpartner; (b) Art der ausgeführten Leistung; (c) Auftragssumme; (d) Ausführungszeitraum; (e) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; (f) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; (g) stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; (h) Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); (i) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer). Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
3. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.3) über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. … ganz lesen3. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.3) über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
4. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.4) über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes durch Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt zunächst die Angabe … ganz lesen4. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.4) über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes durch Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt zunächst die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) darüber, ob (a) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und (b), ob s … ganz lesen5. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) darüber, ob (a) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und (b), ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
6. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.6), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtli … ganz lesen6. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.6), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
7. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.7) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gi … ganz lesen7. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.7) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
8. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.8) zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitgli … ganz lesen8. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.8) zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
9. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.9) über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 g … ganz lesen9. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.9) über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
10. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.10) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch … ganz lesen10. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.10) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG. Einzelbieter legen sämtliche der zuvor unter 1. bis 10 genannten Vordrucke (=Vordrucke Eignung.1 bis Eignung.10) vor. Dies gilt auch für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wobei der Nachweis unter 2. (=Vordruck Eignung.2) für die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden kann.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
220 Tage
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
06.08.2026, 13:00 Uhr. Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH Peter-Hartmann-Allee 1 33175 Bad Lippspringe. Es dürfen keine Personen außer der Vergabestelle und deren Berater bei der Submission anwesend sein.
Sicherheiten
verlangt: A. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. B. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Absc … ganz lesenverlangt: A. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. B. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). C. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar in folgender Weise: - für die Vertragserfüllung das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" - für die Mängelansprüche das Formblatt "Mängelansprüchebürgschaft" - für vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt "Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: A. Es gelten die Ausführungsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214) in folgender Weise: - Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vora … ganz lesenLeistung: A. Es gelten die Ausführungsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214) in folgender Weise: - Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 18.09.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. - Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 177 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. B. Wegen der konkreten Bedingungen einer etwaig verwirkten Vertragsstrafe wird auf Ziffer 2. der besonderen Vertragsbedingungen (214) verwiesen. C. Wegen weiterer Einzelheiten wird ausdrücklich auf die zusätzlichen Vertragsbedingungen Bezug genommen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSMJ0N# A. Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unterne … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSMJ0N# A. Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). B. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234) abzugeben, wonach die Mitglieder erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. C. Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt über das Vergabeportal DTVP. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Peter-Hartmann-Allee 1, 33175 Bad Lippspringe
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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1.638vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.059 Lose mit Angabe)
280.267 €Zuschlagswert im Median
110.993 € – 913.339 €mittlere Hälfte, 711 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1a0f5d40-bb4a-43fd-afad-242ce58e02d2.