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Dachabdichtungsarbeiten; Bau eines Bildungs-, Prüfungs- und Verwaltungszentrums der schwäbischen Wirtschaft

Industrie- und Handelskammer Schwaben · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen IHK-2026/EU0589veröffentlicht 28.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 23 Tagen · Fragen bis 23.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Augsburg86150, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.ihk.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 192 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Industrie- und Handelskammer Schwaben
    in 16 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.ihk.de
    in 23 Tagen
  5. Bindefrist endet
    43 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Ausführung des Gewerks Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau eines Bürogebäudes Neidhartstraße 32, 86159 Augsburg. Die IHK Schwaben ist Eigentümer des Grundstücks Neidhartstraße 32 auf dem ein dreigeschossigen Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1952 stand. Das Grundstück liegt südlich angrenzend zur Hauptgeschäftsstelle der IHK. Das bestehende Mietshaus wurde bereits vollständig zurück gebaut. An dieser Stelle entsteht mit dem Haus 4 ein zeitgemäßes Bürogebäude, das den aktuellen Anforderungen an Funktionalität und Energieeffizienz entspricht. Der Neubau wird über ein eingeschossiges Verbindungsgebäude direkt an die Bestandsbauten der IHK angebunden. Die Errichtung des kompakten, viergeschossigen Neubau erfolgt in Stahlbetonskelettbauweise. Die im Bestand vorhandene Tiefgarage wird erweitert, so dass keine neue Zufahrt geschaffen werden muss.

Beschreibung des Loses

Im Rahmend der Maßnahmen kommen voraussichtlich folgenden Massenansätze zur Ausführung: ca. 80 m2 - Umkehrdach Vorplatz ca. 160 m2 - Gründach Verbinder OG-1 ca. 110 m2 - Dachterrasse OG-3 ca. 540 m2 - Gründach OG-4 ca. 220 m2 - Gründach DA-5

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 1Preiskriterium

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
I.A: Vorlage mit dem Angebot: Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer - Die Erklärungen gemäß I.A sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqua … ganz lesenI.A: Vorlage mit dem Angebot: Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer - Die Erklärungen gemäß I.A sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. - Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. - Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. I.A auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
II.A Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (c) Erkläru … ganz lesenII.A Vorlage mit dem Angebot: (a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft II:B Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend) (b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist) (c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (f) Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckelung für die Zeit der Auftragserfüllung. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: Euro 3.000.000,00 für Personenschäden Euro 3.000.000,00 für sonstiges Schäden Allgemeine Hinweise: -Die Erklärungen und Nachweise müssen im Zeitpunkt der Vorlage aktuell sein. Sie sind nicht mehr aktuell, wenn (1.) die Gültigkeit der Unterlage abgelaufen ist oder (2.) die Unterlage älter als 13 Monate ist (Ausnahme Insolvenzplan) oder (3.) die durch die Unterlage bestätigten Verhältnisse nicht mehr bestehen und der Bieter dies weiß oder wissen muss - Die Erklärungen gemäß II.A sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. - Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gemäß II.B entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. - Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. II.A und die Unterlagen gem. II.B auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
III.A Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben (b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unter … ganz lesenIII.A Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben (b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt III.B Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: (a) Drei Referenznachweise von vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber) (b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. III.A (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. - Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. III.B (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen; entsprechen jedoch die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht den Anforderungen dieser Ausschreibung, so sind die geforderten Referenzen auch von präqualifizierten Bietern vorzulegen. - Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. III.B und die Unterlagen gem. III.B auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.ihk.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
43 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. - Sicherheitsleistung fü … ganz lesenverlangt: Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. - Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis zur Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts: Industrie- und Handelskammern sind grundsätzlich keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB (VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 18.1.2024 - 1 VK 6/23, in Anschluss an VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 8.5.2007 - 3 VK 4/07; e … ganz lesenHinweis zur Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts: Industrie- und Handelskammern sind grundsätzlich keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB (VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 18.1.2024 - 1 VK 6/23, in Anschluss an VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 8.5.2007 - 3 VK 4/07; ebenso VK Sachsen, Beschl. v. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15; grundlegend zum Auftraggeberbegriff berufsständischer Selbstverwaltungskörperschaften EuGH, Urt. v. 12.9.2013 - C-526/11). Die IHK Schwaben erfüllt danach die Voraussetzungen des § 99 Nr. 1-3 GWB nicht. Eine Auftraggebereigenschaft nach § 99 Nr. 4 GWB besteht ebenfalls nicht, da der angestrebte bzw. beantragte Subventionierungsanteil für das konkrete Vorhaben unterhalb von 50 % der Gesamtkosten liegt. Die europaweite Durchführung dieses Verfahrens erfolgt daher freiwillig, insbesondere im Hinblick auf die Transparenzerwartungen etwaiger Fördermittelgeber, und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Rechtsweg zu den Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB ist nach derzeitiger Einschätzung der Auftraggeberin nicht eröffnet. Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung der Auftraggeberin der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach §§ 155 ff. GWB eröffnet sein sollte, wird vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten und Präklusionsfristen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf dieser Frist. Der Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Übrigen wird auf den vollständigen Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB in seiner jeweils geltenden Fassung hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bieter verwenden sollen. Die Verwendung der Formularvordrucke wird für die Erstellung des Angebotes empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. 3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden. 4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle. 5.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform. 6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. 7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise/Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. 8.) Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen/Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. 9.) Diese Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYDR1# Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten ode … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYDR1# Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

4.451vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.679 Lose mit Angabe)
319.162 €Zuschlagswert im Median
124.291 € – 974.316 €mittlere Hälfte, 2.489 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca3d49e8-94bf-4fc0-b1f4-f9b78a8acaff.