Cryptshare Lizenzen
Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfD · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026-010veröffentlicht 07.07.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre09.07.2026 – 08.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Preis100 %
- Befristete Überlassung0 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 08.07.2028
- Heute
Beschreibung
Die in der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg -LZfD- bestehenden Cryptshare Lizenzen laufen zum 08.07.26 aus. Sie sollen verlängert werden.
Gegenstand nach CPV
- 48500000Kommunikations- und Multimedia-SoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
- Kosten
- Befristete ÜberlassungGewichtung (Punkte, genau) 01. Vertrag über 3 Jahre plus optionaler Verlängerung um 2 weitere Jahre. Beginn nach Ende des bisherigen Vertrages (08.07.2026) Lizenzanzahl: für RLP 1.200 Lizenzen für BW 4.500 Lizenzen 2. Erweiterungsmöglichkeit in 100er Blöcken bis insgesamt maximal 7.000 Lizenzen gesehen über die Laufzeit, inklusive der optionalen Verlängerung, von maximal 5 Jahren. 3. Pflege Sprachpakete: RLP: nur für Web BW: für Web und Outlook -addin
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.07.2026
- Vertragsende
- 08.07.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Verlängerung des Vertrags um 2 Jahre.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unz … ganz lesenkürzer
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YT1A9GP18# Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich zu diesem Verfahren über das eingesetzte E-Vergabetool statt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Advanced UniByte GmbH, Metzingen | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfD
- Art
- Obere, mittlere und untere Landesbehörde, Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Moltkestraße 80, 76133 Karlsruhe
- Website
- ofd-bw.fv-bwl.de
- Kontakt
- ofd-fp-vergabestelle@
ofd.bwl.de
Bei uns erfasst
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- SW Oracle Support20.04.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2271a66-4c8b-4294-bb7d-c1dda8e4ebd9.