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Containergestellung, Einsammeln, Verpressen, Verladen und Transport von Kartonagen

Kreiswerke Cham · Cham, Bayern

Aktenzeichen KWA-1763.02.01 PPKveröffentlicht 17.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 446 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
600 Tsd. €
Laufzeit
3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cham93413, Landkreis Cham, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    135 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Kartonagen befinden sich in den bereit zu stellenden Containern auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Cham. Diese werden eingesammelt, der Inhalt zu handelsüblichen Ballen verpresst und anschließend an einer Ladestelle bereitgestellt und verladen.

Beschreibung des Loses

1. Entwicklung und bisherige Situation der Leistungen

Der Landkreis Cham ist eine entsorgungspflichtige Körperschaft u. a. zuständig für die Entsorgung, Verwertung von Abfällen im Landkreis Cham, insbesondere im Rahmen der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Cham (Abfallwirtschaftssatzung). Mit der Erfüllung dieser Aufgaben ist der Eigenbetrieb Kreiswerke Cham beauftragt.

Der Landkreis Cham umfasst 39 Gemeinden mit insgesamt ca. 130.000 Einwohnern (Stand: 10.07.2025) auf einer Landkreisfläche von 1.526,8 km² was rd. 85 Einwohner pro km² bedeutet.

Im Rahmen des Verpackungsgeschehens werden Kartonagen (Wellpappe) werden über die 39 Wertstoffhöfe im Landkreis Cham gesondert erfasst, insbesondere deshalb, weil Kartonagen in den Behältern viel Platz einnehmen und große Kartonagen von den Bürgerinnen und Bürgern aufwändig zerkleinert werden müssen.

Die künftig jährlich anfallenden Sammelmengen sind aus Sicht der Kreiswerke derzeit einfach abzuschätzen. Das Vergleichsjahr 2025 zum vorhergehenden Jahr bleibt ziemlich stabil.

Jahr Kartonagen 2024 1.148,91 t 2025 (Prognose) 1.133,28 t

Die Kreiswerke Cham gehen davon aus, dass die künftigen jährlichen Einsammelmengen nur im geringen Maße variieren, was insbesondere vom Kauf- und Entsorgungsverhalten der Bürger abhängig ist.

Das Landkreisgebiet umfasst im Bereich der Containerstellung, Einsammlung, Verpressen und Verladen von Kartonagen aus den Abrollcontainer ein Los.

Weitere Einzelheiten der Leistungserbringung regelt die nachfolgende Leistungsbeschreibung.

2. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen:

Die Einsammlung der Kartonagen erfolgt in den bereit zu stellenden Containern auf den jeweiligen Wertstoffhöfen. Es müssen 41 Abrollcontainer (Ersatzcontainer eingerechnet) mit einem Fassungsvolumen von 20, 24, 28 oder 36 m³ bereitgestellt werden. Das zur Verfügung stellende Volumen ist abhängig vom Platzangebot am jeweiligen Wertstoffhof. Des weiteren müssen sechs Abrollpressen, zzgl. einer Tauschpresse mit einem Mindestinhalt von 20 m³ gestellt werden. Außerdem sind 17 Podesttreppen für die einzelnen Container vorzuhalten. Der Stromanschluss der Abrollpressen darf einen max. Anschluss von 16 Ampere/ 400 Volt haben. ,Nach der telefonischen Vollmeldung (Anrufbeantworter) durch das Wertstoffhofpersonal muss der zur Abholung bereite Container innerhalb von drei Werktagen von der beauftragten Firma abgeholt und durch einen leeren Abrollcontainer/Abrollpresse der beauftragten Abholfirma ersetzt werden. Die Kartonagen werden dadurch durch die beauftragte Firma eingesammelt. Nach Abholung und Einsammlung erfolgt durch die beauftragte Firma die Verpressung in handelsübliche Ballen (Mindestgewicht pro Ballen: 400 kg; Länge 1 m bis 1,50 m); Die Ballen dürfen keine Kreuzverdrahtung und keine Bündelung aus Kunststoff enthalten – es ist ausschließlich Eisendraht zu verwenden. Höhe und Breite: 0,75 m bis 1,25 m. Die gepressten Ballen werden durch das beauftragte Unternehmen zur Abholung bereitgestellt und dem Unternehmen, das für die Vermarktung zuständig ist, mittels Staplerverladung übergeben oder müssen zu einer feststehenden Verladestelle transportiert werden. Zudem muss ein ordnungsgemäßer und gesetzeskonformer Transport von den Wertstoffhöfen im Landkreis Cham bis zur Übergabestelle gewährleistet sein.

Das Entsorgungsgebiet (Landkreis Cham) umfasst 39 Wertstoffhöfe (39 Gemeinden) mit insgesamt aktuell 41 Abrollcontainer. Es beinhaltet ein Los, für die jeweils das gesamte Leistungsspektrum zu erbringen ist.

Leistungsbeginn ist der 01.01.2026 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2028.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis

Eignung9 von 9 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Wieviele MA sind durchschnittlich beschäftigt? Die Mindestanzahl an Beschäftigten beträgt 5 Personen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
2 vergleichbare Referenzen zu Containergestellungen
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Ein Nachweis über den Jahresumsatz der letzten 2 Jahre in Höhe von jeweils mindestens 500.000 €.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Umschlagplatz muss sich im Landkreis Cham befinden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Auftragnehmer muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Umkreis von 50 km um die Kreiswerke Cham (Mittelweg 15, 93413 Cham) betreiben. Für diese Leistung kann sich der Auftragnehmer auch eines Unterauftragnehmers bedienen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die Niederlassung/Betriebsstätte muss mit fachkundigem Personal (z.B. für die Abwicklung des Beschwerdemanagements und sonstiger Bürgeranfragen) zu folgenden Zeiten dienstbereit sein: Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr Anrufbeantworter: rund um die Uhr
Eintragung in das Handelsregister
Der Auszug aus dem Handelsregister darf maximal 6 Monate rückwirkend ab Angebotsabgabe alt sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
135 Tage
Angebotsöffnung
18.08.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d6a1893-348a-4528-8d85-aa7911e97fe8.