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Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026LT0069veröffentlicht 11.10.2026Dienstleistungen · Nichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
74 Monate01.02.2027 – 31.03.2033, bis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40221, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Preis20 %
  • Qualität80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2033
    in 3 Monaten

Beschreibung

Die Verwaltung des Landtags Nordrhein Westfalen ist Dienstleisterin für das Parlament. Sie stellt den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicher und schafft die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die Arbeit der Abgeordneten des Landtags. Die Verwaltung hat die Aufgabe, die Abgeordneten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die IT stellt für die über 2000 Nutzerinnen und Nutzer eine moderne IT-Infrastruktur bereit. Zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender bei Fragen, Störungen und Problemen im Zusammenhang mit der IT Ausstattung wird ein IT Service Desk betrieben, der als Single Point of Contact (SPOC) für IT bezogene Anliegen dient. Der Betrieb wird durch einen externen Dienstleister vor Ort durchgeführt. Zu den Hauptaufgaben zählen die Installation, Inbetriebnahme und Support der eingesetzten Hard- und Softwareprodukte, die Entgegennahme von Anfragen und Störungsmeldungen sowie deren Bearbeitung im Sinne eines modernen First- und Second-Level Supportes, mit dem Ziel einer hohen Lösungsquote (ca. 85 %). Neben der Anwenderunterstützung im Landtag gilt es auch Vor-Ort-Tätigkeiten in den Wahlkreisbüros der Abgeordneten und den Telearbeitsbüros der Landtagsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern durchzuführen. Am 28. Februar 2027 endet die reguläre Beauftragung des derzeitigen Dienstleisters zur personellen Unterstützung in den Bereichen IT Service Desk, Vor Ort Services und Anwenderbetreuung.

Gegenstand nach CPV

  • 72253000Help-Desk und Unterstützungsdienste

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 80A01 - Qualifikation der Mitarbeiter/innen A02 - Sicherstellung des Betriebs

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.03.2033
Verlängerung
bis zu 5-mal: Im Rahmen der geplanten Ausschreibung wird vorgeschlagen, die Vertragslaufzeit abweichend von der üblichen maximalen Laufzeit von vier Jahren auf sechs Jahre festzulegen. Diese Abweichung ist sachlich begründet. Der ausgeschriebene Leistungsbereich ist in besonderem Maße durch die spe … ganz lesenbis zu 5-mal: Im Rahmen der geplanten Ausschreibung wird vorgeschlagen, die Vertragslaufzeit abweichend von der üblichen maximalen Laufzeit von vier Jahren auf sechs Jahre festzulegen. Diese Abweichung ist sachlich begründet. Der ausgeschriebene Leistungsbereich ist in besonderem Maße durch die spezifischen Abläufe, Sicherheitsanforderungen und organisatorischen Besonderheiten des Hauses geprägt (Wahlperiodenwechsel). Hie-raus ergibt sich ein erhöhter Einarbeitungs- und Abstimmungsaufwand, der deutlich über das übliche Maß hinausgeht. Eine längere Vertragslaufzeit trägt wesentlich dazu bei, diesen Aufwand wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll auszugestalten und einen stabilen Leistungsbetrieb sicherzustellen. Darüber hinaus dient die verlängerte Vertragslaufzeit der Sicherstellung eines kontinuierlichen und störungsfreien Parlamentsbetriebs. Insbesondere soll vermieden werden, dass es zu einem Vertragsende und einer damit verbundenen Übergabephase während der nächsten Wahlperiode kommt. Ein solcher Zeitpunkt würde zusätzliche Risiken für den laufenden Betrieb mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht und erforderlich, von der Regelvertragslaufzeit abzuweichen und eine Laufzeit von sechs Jahren anzustreben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordrhein-Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzul … ganz lesenDie Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YM6DY6G5FS9Q# Siehe Leistungsverzeichnis L01, Hinweise zum Vergabeverfahren L01a und L02 Hinweise zum Ablauf des Vergabeverfahren zum Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bechtle GmbH, Dortmund1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

186vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (125 Lose mit Angabe)
261.571 €Zuschlagswert im Median
165.045 € – 635.117 €mittlere Hälfte, 28 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c412a021-6fda-4fba-9481-918b51547434.