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Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule - Interimsschule im Modulbau

Stadt Coburg · Coburg, Bayern

Aktenzeichen 1200-0452-2023/001806veröffentlicht 23.11.2023erstmals 23.11.2023BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1016 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Bayern (85 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate05.02.2024 – 26.07.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Coburg96450, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Ausführungszeitraum30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 35 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über tender24.de
    vor 33 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadt Coburg - Beschaffungsamt Steingasse 18 96450 Coburg Deutschland
    vor 33 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.07.2024
    vor 33 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Interimsschule im Modulbau

Beschreibung des Loses

Die Stadt Coburg plant für den Zeitraum der Renovierungsmaßnahmen an der Rückert-Mittelschule einen Interimsbau in Modulbauweise. Die Container sollen mit einer Standardausstattung geliefert werden und müssen vor Ort für die schulischen Zwecke ausgerüstet werden. Hierzu zählen u. a. der Einbau einer Brandmeldeanlage sowie einer Netzwerkverkabelung und die Ergänzung der Elektro- und Sanitärinstallationen, hier v. a. in den Fachräumen Werken und Lehrküche. Der Ausbau umfasst damit Bereiche des Hochbaus und der technischen Ausstattung sowie Schul-Equipment bis zur vollständigen Funktion des Modulgebäudes Ein Brandschutzkonzept wurde bereits erstellt. Die Genehmigungsplanung inkl. aller weiteren Konzepte und Unterlagen soll von der ausführenden Firma erstellt werden. Die Gründung erfolgt auf Schotterplanie/ bestehender Bodenplatte - Gründungsbauteile sind durch den Modullieferanten mit auszuführen. Die Heranführung der Medien und der Abwasseranschlüsse sowie die Herstellung der Außenanlagen sind nicht Auftragsbestanteil.

geplante Auftragserteilung: ca. 06. KW 2024 Bestellung / Beginn Planung Februar 2024 (07. KW 2024) Lieferung / Montage / Asubau ab Mai 2024 (18. KW 2024) Bezugsfertig: Juli 2024 (30. KW 2024)

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Ausführungszeitraum30 %
Preis70 %
Qualität
Ausführungszeitraum

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
keine Mindestanforderungen
Kriterium
keine Mindestanforderungen
Kriterium
Referenzen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung: Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz für einen Sonderbau innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre. Form der Nachweisführung: Eigenerklärung oder Formblatt "Unternehmensbezogene Nachweise"
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.02.2024
Vertragsende
26.07.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
26.01.2024, 10:00 Uhr. Stadt Coburg - Beschaffungsamt Steingasse 18 96450 Coburg Deutschland. keine Personen zugelassen (auch keine Bieter oder deren Bevollmächtigte)
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag e … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

4.451vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.679 Lose mit Angabe)
319.162 €Zuschlagswert im Median
124.291 € – 974.316 €mittlere Hälfte, 2.489 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 21.12.2023
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 21.12.2023 auf 26.01.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 770c45c7-31d5-4fb8-9e44-e346fae52959.