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Coburg - Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater - Baufachberater

Stadt Coburg · Coburg, Bayern

Aktenzeichen 1200-0452-2024/001467veröffentlicht 17.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
51 Monate01.01.2025 – 30.03.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Coburg96450, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angaben zur Projekteinschätzung40 %
  • Projektteam20 %
  • Projektteam10 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.03.2029
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Fachberatungs- und Kontrollleistungen für die staatliche Baumaßnahme: Landestheater Coburg - Generalsanierung und Erweiterung

Das Landestheater Coburg, ein mittelgroßes Dreispartentheater (Oper/Operette, Schauspiel und Ballett), das gemeinsam von der Stadt Coburg und dem Freistaat Bayern getragen wird, soll in den kommenden Jahren generalsaniert werden. Der Entwurf des mehrteiligen klassizistischen Gebäudes mit Foyer, Spiegelsaal, Zuschauerraum mit drei Rängen und Bühnenbau stammt vom herzoglichen Bauinspektor Carl Balthasar Harres, einem Schüler Schinkels. Ab 1838 wurde der Bau vom Rudolstädter Baurat Vincenz Fischer-Birnbaum vollendet. 1919 wurde das Theatergebäude aus dem Privatvermögen des Herzogs Carl Eduard, der 1918 zurücktrat, auf den Freistaat Bayern übertragen. Die Stadt Coburg verpflichtete sich den Spielbetrieb weiterzuführen und ist bis heute Betreiber des Theaters. Wegen der Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern 1920 trat Bayern in diese Verpflichtung ein. Das führt zu einer Mitfinanzierung durch den Freistaat Bayern. Das Theater besteht aus einem dreigeschossigen Mittelbau mit hufeisenförmigem Zuschauerraum mit 550 Plätzen, quadratischen Bühnenhaus unter einem flach geneigten Satteldach, sowie zweigeschossigen seitlichen Flügeln für die Gesellschafts- und Nebenräume. Die letzte größere Erneuerung der Haus- und Theatertechnik fand in den Jahren 1970 bis 1977 statt. Inzwischen ist aus vielerlei Gründen eine Generalsanierung des Großen Hauses unumgänglich. Außerdem werden zusätzliche Flächen benötigt, so dass eine Erweiterung ebenfalls vorgesehen ist. Finanziert wird dieses Vorhaben vom Freistaat Bayern und der Stadt Coburg. Bauherr für dieses Vorhaben ist der Freistaat Bayern. Die Projektleitung übernimmt das Staatliche Bauamt Bamberg. Für die Planungsphase wird vom Staatlichen Bauamt Bamberg ein ständiger Ansprechpartner, der sogenannte Baufachberater, der als Schnittstelle zwischen der Stadt Coburg und dem Staatlichen Bauamt fungieren soll, benötigt. Dieser soll primär baufachliche Fragestellungen klären und muss daher über bühnentechnische Fachkenntnisse verfügen. Er soll vom Staatlichen Bauamt in die gesamte Planungsphase mit einbezogen werden. Seine Aufgabe wird dann sein, die Themen, zu denen Entscheidungen durch den Betreiber, der Stadt Coburg, zu treffen sind, zusammenzutragen, mit dem Landestheater aufzuarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Außerdem soll der sogenannte Baufachberater zusätzlich eine allgemeine Kontrollfunktion im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wahrnehmen und in diesem Rahmen auch mögliche Einsparpotentiale ermitteln und aufzeigen.

Auf Abruf und je nach Bedarf überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die im Folgenden beschriebenen Leistungen zu spezifischen Themen. Der Vertrag weist daher die Charakteristika einer Rahmenvereinbarung auf: Der tatsächliche Bedarf (Umfang und Zeitpunkt der Beratungsleistungen) sind noch nicht konkret bekannt; die Größenordnung (maximaler oder minimaler Umfang der Leistung, Anfang und Ende des Leistungszeitraums) lassen sich jedoch eingrenzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur selbständigen Erledigung der ihm durch den Auftraggeber übertragenen Einzelaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden Konditionen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen teilzunehmen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen unverzüglich Niederschriften an und legt sie dem Auftraggeber vor. Der Auftragnehmer hat sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich zu sichten und ihn in Textform zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig, fehlerhaft oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Leistungserbringung nach diesem Vertrag nicht vereinbar ist.

Stufe 1: Projektvorbereitung und Vorentwurfsplanung (= Leistungsphase 2 HOAI) Die Beauftragung beinhaltet folgende Handlungsbereiche bzw. Leistungen:

Vorentwurfsplanung Handlungsbereich Information, Koordination und Dokumentation - Bewerten der Planungsprozesse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen / der Bedarfsplanung in Abstimmung mit dem Nutzer - Dokumentation der Projektvorgaben - regelmäßiges Informieren der Projektgruppe nach Abstimmung mit Nutzer und Staatlichen Bauamt - Entscheidungsvorlagen für den Nutzer bzw. die Projektgruppe erarbeiten und dokumentieren

Handlungsbereich Qualitäten und Quantitäten - Fachliche Bewertung der Planungsergebnisse - Kontrolle/Abgleichen der Ergebnisdokumentation der Vorplanungsphase

Handlungsbereich Kosten - Fachliche Bewertung der von Objekt- und Fachplanern vorgeschlagenen Einsparungsmöglichkeiten oder angezeigten Kostensteigerungen - Anpassungsmaßnahmen in Absprache mit dem Nutzer erarbeiten - Entscheidungsvorlagen für den Nutzer bzw. die Projektgruppe erarbeiten und dokumentieren - Berichterstattung an die Projektgruppe

Stufe 2: Entwurfsplanung (= Leistungsphase 3 HOAI)

Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (= Leistungsphase 5 HOAI)

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Angaben zur Projekteinschätzung40 %
Projektteam20 %
Projektteam10 %
Preis30 %
Qualität
Angaben zur ProjekteinschätzungAufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualität
ProjektteamZusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung
Qualität
ProjektteamVerfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Preis
Pauschalen sowie Tages- und Stundensätze

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
30.03.2029
Verlängerung
Stufenweise Beauftragung: Zunächst werden die Leistungen folgender Leistungsstufen beauftragt: Projektvorbereitung und Vorentwurfsplanung (= Leistungsphase 2 HOAI) Der Auftraggeber beabsichtigt, die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen; der Auftragnehmer sichert zu, die weit … ganz lesenStufenweise Beauftragung: Zunächst werden die Leistungen folgender Leistungsstufen beauftragt: Projektvorbereitung und Vorentwurfsplanung (= Leistungsphase 2 HOAI) Der Auftraggeber beabsichtigt, die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen; der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 8 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Stufe 2: Entwurfsplanung (= Leistungsphase 3 HOAI) Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (= Leistungsphase 5 HOAI)
Optionen
Stufenweise Beauftragung
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
400.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Am vorliegenden Verfahren sind aus auftragsbezogenen Gründen diejenigen Büros nicht teilnahmeberechtigt, die bereits im Zuge der Maßnahme "Landestheater Coburg - Sanierung und Erweiterung" in einem aktiven Vertragsverhältnis mit dem Freistaat Bayern - vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg - … ganz lesenAm vorliegenden Verfahren sind aus auftragsbezogenen Gründen diejenigen Büros nicht teilnahmeberechtigt, die bereits im Zuge der Maßnahme "Landestheater Coburg - Sanierung und Erweiterung" in einem aktiven Vertragsverhältnis mit dem Freistaat Bayern - vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg - stehen (z.B. Projektsteuerer, Objekt- oder Fachplaner, etc.). Finanzierungsvorbehalt: Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass im Zuge der Haushaltsplanung 2025 ff. ausreichend Deckungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die ausschreibende Stelle geht davon aus, dass die voraussichtliche Bereitstellung der Mittel mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgt. Der genaue Umfang kann jedoch noch nicht abschließend prognostiziert werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.11.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0e3f38f2-3cb0-4819-8b4a-d34685c7370a.