Coaching von Bedarfsgemeinschaften nach 16 f SGB II
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat , Sozialleistungs- und Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen 50-822-23veröffentlicht 30.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.04.2024 – 31.03.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
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- Konservierung, Montierung, Verpackung und Digitalisierung von Urkunden für die Abteilung Hessisches Staatsarchiv DarmstadtLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 08.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.04.2024 – 31.03.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässighad.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Konzept70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 35 Monatenüber had.de
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 31.03.2025
- Heute
Beschreibung
Coaching von Bedarfsgemeinschaften auf der Grundlage von \n§ 16f Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und \nfinanziert aus dem hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB)
Beschreibung des Loses
1. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der sozialen Teilhabe und der beruflichen Integrationschancen von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in der ein oder mehrere Erwachsene nicht erwerbstätig sind. Ziel ist es, die Verstetigung des Leistungsbezuges zu durchbrechen und Perspektiven für Eltern und Kinder zu entwickeln, die für Eltern und Kindern zu beruflichen Aussichten und Möglichkeiten der Existenzsicherung führen. Durch die individuelle berufliche und soziale Förderung der Teilnehmenden, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben, sollen die erwachsenen Mitglieder der Bedarfs-gemeinschaft aktiviert werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und bei der Alltagsorganisation, Behördengängen etc. unterstützt und bestenfalls eine Arbeitsintegration herbeigeführt werden. Die teilnehmenden Erziehenden der Bedarfsgemeinschaften sollen sich ihrer Vorbildfunktion und Bedeutung ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe für sich selbst und ihre Kinder bewusst werden. Die Teilnehmenden und deren Kinder sollen dauerhaft für Integrationsbemühungen und -aktivitäten gestärkt werden. \n2. Zielgruppen, Für die beiden Zielgruppen mit einer Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II und nach dem AQB werden die gleichen Leistungen "Beratung der Bedarfsgemeinschaft", "Workshops" und "Offener Treff" erbracht. \n2.1. Zielgruppe der Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II. Die Maßnahme richtet sich an langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Hierzu gehören auch langzeitarbeitslose nicht erwerbstätige Alleinerziehende mit Kindern. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus. Es bestehen oft gesundheitliche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist beispielsweise aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation. Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können.\n2.2. Zielgruppe der Förderung durch das AQB Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern ohne geregelte Kinderbetreuung leben und die Voraussetzungen des § 16f Abs. 2 SGB II nicht erfüllen. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus und es bestehen oft gesundheitliche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist bspw. aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation.Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können. \n3. Rahmenbedingungen \n3.1 Dauer der Maßnahme/Option. Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.04.2024 und endet am 31.03.2025. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vom 01.04.2025 - 31.03.2026. Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu. \n3.2 Anzahl der Teilnehmenden, Coachingstunden, Workshops und Offene Treffs, Kinderbeaufsichtigung. Während der Maßnahmelaufzeit sind insgesamt: 9360 Coachingstunden für das Coaching von Bedarfsgemeinschaften, finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und AQB-Mitteln, anzubieten. Es werden durchschnittlich 60 Teilnehmende die Maßnahme durchlaufen (davon 50 Teilnehmende, bis zu 7800 Stunden, finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 10 Teilnehmende, bis zu 1560 Stunden aus AQB-Mitteln). für die Nachbetreuung nach erfolgreicher Vermittlung sind, finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und AQB-Mitteln, 520 Beratungsstunden anzubieten. Es werden durchschnittlich 10 Teilnehmende die Maßnahme durchlaufen (davon 8 Teilnehmende finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 2 Teilnehmende aus AQB-Mitteln). es sind 6 Workshops pro Woche anzubieten, das sind 312 Workshops pro Jahr (davon 208 Workshops finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 104 Workshops aus AQB-Mitteln) es ist ein Offener Treff pro Woche anzubieten, das sind 52 Offene Treffs pro Jahr finanziert aus AQB-Mitteln. es sind 2016 Stunden für die Beaufsichtigung der Kinder der Teilnehmenden der Bedarfsgemeinschaften anzubieten, finanziert aus AQB-Mitteln. \nDie individuelle Zuweisung erfolgt an eine/n eLb aus der Bedarfsgemeinschaft und beträgt 12 Monate. In der Zuweisung muss die Förderung nach der Finanzierung aus $ 16f Abs. 2 SGB II oder AQB angegeben werden.
Gegenstand nach CPV
- 80400000Erwachsenenbildung und sonstiger UnterrichtHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Konzept
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Konzept des Bieters, Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem Hessischem Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), Räume, Personal, Zertifizierung, Referenzliste, Nachweis der Leistungsfähigkeit, Erklärung alternative Durchführung, Kalkulation, Eigenerklärung BMWK Russland-S … ganz lesenkürzer
Konzept des Bieters, Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem Hessischem Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), Räume, Personal, Zertifizierung, Referenzliste, Nachweis der Leistungsfähigkeit, Erklärung alternative Durchführung, Kalkulation, Eigenerklärung BMWK Russland-Sanktionen\n\nTräger, die Maßnahmen im Auftrag des Kommunalen Jobcenters durchführen wollen, müssen durch eine fachkundige Stelle nach Maßgabe der §§ 176 ff. SGB III zugelassen sein. Voraussetzung für die Angebotsabgabe ist eine entsprechende Zertifizierung nach der Akkreditierungs und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).\nDie Zertifizierungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.\n\nMindestanforderungen: \nDer Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen nach § 16 f Abs. 2. SGB II betrug durchschnittlich mindestens 300.000,00 € pro Jahr. \n3 Referenzen über Arbeitsmarktprojekte / -maßnahmen im Umfang von mindestens\n30 Teilnehmenden in einem Geschäftsjahr für vergleichbare Leistungen nach § 16 f Abs. 2. SGB II innerhalb der letzten drei Jahre.- Kriterium
- Mindestanforderung: \nDer Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen nach § 16 f Abs. 2. SGB II betrug durchschnittlich mindestens 300.000,00 € pro Jahr.
- Kriterium
- Mindestanforderung:\n3 Referenzen über Arbeitsmarktprojekte / -maßnahmen im Umfang von mindestens\n30 Teilnehmenden in einem Geschäftsjahr für vergleichbare Leistungen nach § 16 f Abs. 2. SGB II innerhalb der letzten drei Jahre.\nAnforderung an Personal, Räume, Zertifizierung AZAV/AZWV\nUmfangreiches Konzept zur Maßnahme (Durchführung) ist dem Angebot beizufügen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2024
- Vertragsende
- 31.03.2025
- Verlängerung
- Option der Verlängerung um 1 weiteres Jahr (01.04.25 - 31.03.26)\nAlleiniges Ausübungsrecht: Auftraggeber
- Optionen
- Option der Verlängerung um 1 weiteres Jahr (01.04.25 - 31.03.26)
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- had.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Kommunikation ist auschließlich über die Vergabeplattform (eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können. Die Angebotsunterlagen sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht … ganz lesenkürzer
Die Kommunikation ist auschließlich über die Vergabeplattform (eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können. Die Angebotsunterlagen sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Grundlage des Angebots sind die Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 09.01.2007 (ABL). Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A/1, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat , Sozialleistungs- und Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung
- Anschrift
- Mainzer Str. 101, 65189 Wiesbaden
- Website
- wiesbaden.de
- Kontakt
- verdingungsstelle@
wiesbaden.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 804 (Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- USS GmbH22 Zuschläge
- Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.21 Zuschläge
- BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH15 Zuschläge
- Donner + Partner GmbH Baden-Württemberg Bildungszentren11 Zuschläge
- Bildungszentrum Bauer GmbH8 Zuschläge
- USSpersonal GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2386852b-b471-4efb-90bf-2c02189b542c.