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Coaching von Bedarfsgemeinsch.

Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen 50-817-24veröffentlicht 03.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 630 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 7 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,91 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.06.2025 – 31.05.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65189, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2027
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden schreibt die Maßnahme "Coaching von Bedarfsgemeinschaften auf der Grundlage von § 16f Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) aus. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der sozialen Teilhabe und der beruflichen Integrations-chancen von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in Bedarfs-gemeinschaften mit Kindern, in der ein oder mehrere Erwachsene nicht erwerbstätig sind. Ziel ist es, die Verstetigung des Leistungsbezuges zu durchbrechen und Perspektiven für Eltern und Kinder zu entwickeln, die für Eltern und Kindern zu beruflichen Aussichten und Möglichkeiten der Existenzsicherung führen. Dabei ist ein wichtiger Ansatz die Armutsprävention: denn durch die Erhöhung der sozialen Teilhabe, gerade der Kinder, werden die Chancen auf eine erfolgreiche Bildungs- und Erwerbsbiographie erhöht, die wiederum die Risiken des Leistungsbezugs reduzieren. Die Bedarfsgemeinschaft soll auch bei der Organisation von Hilfen unterstützt werden, beispielsweise bei der Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe, Unterstützung bei der Suche nach einem Kinder-betreuungsplatz, Verweisberatung zur Schuldnerberatung, Familienkarte, Erweiterung der digitalen Kompetenzen usw.. Durch die individuelle berufliche und soziale Förderung der Teilnehmenden, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben, sollen die erwachsenen Mitglieder der Bedarfs-gemeinschaft aktiviert werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und bei der Alltagsorganisation, Behördengängen etc. unterstützt und bestenfalls eine Arbeitsintegration herbeigeführt werden.

Die teilnehmenden Erziehenden der Bedarfsgemeinschaften sollen sich ihrer Vorbildfunktion und Bedeutung ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe für sich selbst und ihre Kinder bewusst werden. Die Teilnehmenden und deren Kinder sollen dauerhaft für Integrationsbemühungen und -aktivitäten gestärkt werden.

Es wird erwartet, dass bei mindestens 30 % der Teilnehmenden aktiviert werden, indem sie a) Flankierende Hilfsangebote (nach §16a SGB II) in Anspruch nehmen b) Hilfsangebote für die Kinder und Jugendlichen zur Inanspruchnahme führen, die sich positiv auf ihre Entwicklung auswirken (z. B. BuT, Ferienfreizeiten, Sportaktivitäten, Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, berufliche Orientierung im Hinblick auf Ausbildung und Studium etc.) c) in zielführende, qualifizierende, arbeitsmarktorientierte Maßnahmen weitervermittelt werden d) mit einem Minijob die Bedarfsgemeinschaft finanziell unterstützen 2.0. Zielgruppen

Für die beiden Zielgruppen mit einer Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II und nach dem AQB werden die gleichen Leistungen "Beratung der Bedarfsgemeinschaft", "Workshops" und "Offener Treff" erbracht.

2.1. Zielgruppe der Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II

Die Maßnahme richtet sich an langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Hierzu gehören auch langzeitarbeitslose nicht erwerbstätige Alleinerziehende mit Kindern. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus. Es bestehen oft gesundheit-liche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist beispielsweise aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation.

Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können.

2.2. Zielgruppe der Förderung durch das AQB

Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern ohne geregelte Kinderbetreuung leben und die Voraussetzungen des § 16f Abs. 2 SGB II nicht erfüllen. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus und es bestehen oft gesund-heitliche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist bspw. aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation.

Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können.

Beschreibung des Loses

Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2026. Es bestehen zwei weitere Optionen zur Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vom 01.06.2026 - 31.05.2027 und vom 01.06.2027 - 31.05.2028

Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerungen (Option) wird von dem Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu.

Eine Unterbrechung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer über die gesetzlichen Feiertage hinaus, hierzu zählen auch der 24.12. und 31.12., ist ausschließlich an zwei Tagen zulässig.

3.2 Anzahl der Teilnehmenden, Coachingstunden, Workshops und Offene Treffs, Kinderbeaufsichtigung

Während der Maßnahmelaufzeit ist ein Gesamtkontingent an Beratungsstunden, Workshops, Offene Treffs und Beaufsichtigungsstunden bereitzustellen.

• Insgesamt sind 8580 Coachingstunden für das Coaching von Bedarfsgemeinschaften, finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und AQB-Mitteln, anzubieten. Es werden bis zu 55 Teilnehmende die Maßnahme durchlaufen. Dies setzt sich aus 45 Teilnehmendenplätze mit bis zu 7020 Stunden finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 10 Teilnehmende mit bis zu 1560 Stunden finanziert aus AQB-Mitteln, zusammen.

• es sind durchschnittlich vier Workshops pro Woche anzubieten, das entspricht 208 Workshops pro Jahr (davon 139 Workshops finanziert aus § 16f Abs. 2 SGB II und 69 Workshops aus AQB-Mitteln). Die Inhalte, der aus dem AQB finanzierten Workshops, sind unter Punkt 5.2 zu entnehmen.

• es ist ein Offener Treff pro Woche anzubieten, das sind bis zu 52 Offene Treffs pro Jahr finanziert aus AQB-Mitteln.

• Für die Beaufsichtigung der Kinder der Teilnehmenden der Bedarfsgemeinschaften sind bis zu 2016 Stunden Beaufsichtigung anzubieten, finanziert aus AQB-Mitteln.

3.3. Zeitlicher Umfang und Anforderungen an die Angebote

Der Einstieg in die Maßnahme erfolgt zum 01.06.2025. Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze bis zur maximalen Teilnehmeranzahl an. Der zeitliche Umfang der Maßnahme für alle Teilnehmenden umfasst: Coaching: Drei Zeitstunden Beratung inklusive Vor- und Nachbereitung pro Woche. Bei einer Laufzeit von 12 Monaten stehen pro Teilnehmenden durchschnittlich156 Stunden Beratung jährlich zur Verfügung, die flexibel, nach Bedarf der Teilnehmenden, einsetzbar sind. Da ein Beratungskontingent zur Verfügung gestellt wird, ist es möglich, innerhalb der verschiedenen Bedarfsgemeinschaften das Unterstützungsangebot zu variieren. Bedarfsgemeinschaften, die vorübergehend mehr Unterstützungsbedarf benötigen, können stärker zu unterstützt werden. Bedarfsgemeinschaften mit geringerem Bedarf dürfen auch mit weniger Beratungsstunden beraten werden. Dies erfolgt in Absprache mit dem Fallmanagement. Das Gesamtkontingent der vorgesehenen Beratungsstunden darf nicht überschritten werden. Workshops: Die Teilnahme an mindestens einem Workshop pro Woche mit drei Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten) ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Ein Workshop findet statt, wenn mindestens acht Teilnehmende für den Workshop vorgemerkt und eingeladen wurden. Der Bildungsträger plant die Workshops monatlich im Voraus und bucht die Teilnehmenden ihren Wünschen entsprechend in die Workshops ein. Workshops, die die geplante Mindestteilnehmendenzahl nicht erreichen, sind nicht förderfähig. Workshops, die die Mindestteilnehmendenzahl am Tag der Durchführung, beispielsweise aufgrund von Krankheit des Teilnehmenden, nicht erreichen, können mit dem Auftraggeber abgerechnet werden. Die Begründung für die Abwesenheit des Teilnehmenden werden vom Träger auf der Teilnehmendenliste dokumentiert. Bei voller Belegung des Förderangebotes sind pro Woche vier Workshops anzubieten. Sinkt die Anzahl der Teilnehmenden des Förderangebotes, ist auch das Workshopangebot zu verringern und entsprechend der Anzahl der Teilnehmenden anzupassen. Offener Treff: Der Offene Treff soll wöchentlich mit zwei Unterrichtseinheiten stattfinden, sowie einer Unterrichtseinheit Vor- und Nachbereitung. Der Besuch des Offenen Treffs ist freiwillig für die Teilnehmenden.

Voraussetzungen zur Angebotsabgabe Nachweis der Leistungsfähigkeit: Der Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen nach § 16 f Abs. 2. SGB II betrug durchschnittlich mindestens 400.000,00 € pro Jahr.

Referenzen Mindestanforderung für den Bieter sind 3 Referenzen im Umfang von mindestens 30 Teilnehmenden in einem Geschäftsjahr für vergleichbare Leistungen nach § 16 f Abs. 2. SGB II innerhalb der letzten drei Jahre.

Maximaler Auftragswert Der maximale Auftragswert beträgt insgesamt 1.910.000,00 €.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Angebot nur dann gewertet werden kann, wenn für die nachfolgend aufgeführten Punkte sämtliche Angaben gemacht wurden und der maximale Auftragswert nicht überschritten wird.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität70 %
Preis30 %
Qualität
Konzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
2 Optionen vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027 und vom 01.06.2027 bis 31.05.2028
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BauHaus Werkstätten WIesbaden, Wiesbaden1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 804 (Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (309 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 026908e8-0d30-4ae9-ad52-faac212f1916.