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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Coaching im BMAS

Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS-04812-7/40veröffentlicht 29.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 278 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.09.2026 – 31.08.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 215 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 9 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2029
    vor 2 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt sowohl seine Führungskräfte als auch die Organisationseinheiten durch das Angebot und den Einsatz von Coaching. Neuen Führungskräften soll ein sicherer Start ermöglicht werden, so dass sie ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen und erweitern lernen. Neue Führungskräfte sollen frühzeitig mit den Chancen und Risiken von Führung vertraut gemacht werden, um so von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen. Sie sollen damit ein nachhaltiges Führungsverständnis und -verhalten erwerben, welches sie im weiteren Berufsleben begleitet und weiter befähigt. Die Führungskräfte sollen im Coaching die Gelegenheit erhalten, ihr individuelles Führungsverhalten zu reflektieren, persönliche Entwicklungsfelder alltagsnah zu identifizieren und sich in ihrer Führungsrolle zu professionalisieren. Dabei geht es insbesondere um die Förderung von sozialen, kommunikativen und persönlichen Fähigkeiten, die eigenverantwortliches Handeln stärken und alle Anwendungsbereiche systemisch durchdringen. Darüber hinaus sollen auch bestehende, erfahrene Führungskräfte im BMAS im Rahmen von Coaching in herausfordernden Prozessen des Führungsalltages begleitet und unterstützt werden.

Den Organisationseinheiten des BMAS stehen bedarfsorientiert Teamcoachings und Teamentwicklungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Teamentwicklung im BMAS zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zu stärken, gemeinsame Arbeitsprozesse klar zu strukturieren und ein vertrauensvolles, kollegiales Miteinander zu fördern. Teamentwicklungsmaßnahmen ermöglichen es den Teams, Dynamiken bewusst wahrzunehmen, Abläufe zu reflektieren und auf Augenhöhe gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Coaching im BMAS Los 1 Einzelcoaching für neue und bestehende Führungskräfte

Führungskräfte, die neu in ihre Funktion hineinwachsen, sollen in den ersten neun Monaten ihrer Tätigkeit intensiv und kompakt auf ihre neue Führungsaufgabe vorbereitet und durch einen erfahrenen Coach begleitet werden. Ziel ist es, insbesondere diesen Führungskräften einen sicheren Start zu ermöglichen, damit sie ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen und erweitern lernen. Sie sollen frühzeitig mit den Chancen und Risiken von Führung vertraut gemacht werden, um so von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen. Sie sollen damit ein nachhaltiges Führungsverständnis und -verhalten erwerben, welches sie im weiteren Berufsleben begleitet und weiter befähigt. Die Führungskräfte sollen im Coaching die Gelegenheit erhalten, ihr individuelles Führungsverhalten zu reflektieren, persönliche Entwicklungsfelder alltagsnah zu identifizieren und sich in ihrer Führungsrolle zu professionalisieren. Dabei geht es insbesondere um die Förderung von sozialen, kommunikativen und persönlichen Fähigkeiten, die eigenverantwortliches Handeln stärken und alle Anwendungsbereiche systemisch durchdringen. Das individuelle und bedarfsorientierte Coaching findet in der Regel in den Räumen im BMAS an den Standorten Berlin oder Bonn. Es stehen pro Führungskraft maximal 15 Coaching-Einheiten à 60 Minuten zur Verfügung. Es ist von ca. 20-25 neuen Führungskräften pro Jahr auszugehen. Darüber hinaus sollen auch bestehende, erfahrene Führungskräfte im BMAS im Rahmen von Coaching in herausfordernden Prozessen des Führungsalltages begleitet und unterstützt werden. Der jeweilige zeitliche Umfang wird je nach Coachinganliegen/-bedarf individuell abgestimmt. Es ist von ca. 10 Coachings pro Jahr für diese Zielgruppe auszugehen. Die Coachees sollen aus einem Pool von mindestens je 5 Coaches pro Standort Bonn und Berlin auswählen können. Beizubringen ist von ihnen der einschlägige Nachweis einer zertifizierten systemischen Coaching-Ausbildung. Darüber hinaus sollen die Coaches eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als systemischer Coach vorweisen können. Der Anbieter soll mind. 3 Jahre Erfahrung mit Führungskräfte-Coachings haben und Referenzen im öffentlichen Dienst aufweisen, auf die er sich berufen kann. Die Coaches sollen einen einschlägigen Nachweis einer systemischen Coaching-Ausbildung bzw. einer vergleichbar anerkannten Ausbildung von mindestens 150 Stunden bzw. mind. 12 Monaten erbringen. Darüber hinaus sollen die Coaches eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als systemischer Coach vorweisen können. Der Anbieter soll mind. 5 Jahre Erfahrung mit Führungskräfte-Coachings haben und Referenzen im öffentlichen Dienst aufweisen, auf die er sich berufen kann. Die Coachings erfolgen in deutscher Sprache. Die Organisation der Termine, die Durchführung sowie die inhaltliche Aufbereitung erfolgen durch den Anbieter. Die Termine sind persönlich und individuell mit dem Coachee zu vereinbaren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist keine elektronische Abwicklung der Coachings gewünscht. Die Coachings sollen voraussichtlich ab September 2026 mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren starten, mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die im Angebot enthaltene Vergütung für eine Coaching-Einheit (60 Minuten pro Einheit) soll alle erforderlichen und gewöhnlichen Nebenleistungen (z.B. Bürokosten, Sekretariat, Abschriften, übliche sachliche Aufwendungen, Vor- und Nachbereitungen) sowie alle Kosten für Reise und Unterkunft inkludieren. Die Vergütung erfolgt nach der tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistung. Die Rechnungsstellung muss in elektronischer Form gemäß § 3 Absatz 1 E Rechnungsverordnung erfolgen. Bei einer Terminabsage seitens des Coachees zwischen 48 und 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden dem BMAS 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt, bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin der volle Honorarsatz. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

3 Jahre–
2
Coaching im BMAS Los 2 Teamcoaching/-entwicklung

Die Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeiten engagiert und leistungsfähig an den vielfältigen Aufgaben des Hauses. In diesem Rahmen unterstützt das BMAS seine Organisationseinheiten mit bedarfsorientierten Teamcoachings und Teamentwicklungsmaßnahmen. Die Teamentwicklung im BMAS zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zu stärken, gemeinsame Arbeitsprozesse klar zu strukturieren und ein vertrauensvolles, kollegiales Miteinander zu fördern. Teamentwicklungsmaßnahmen ermöglichen es den Teams, Dynamiken bewusst wahrzunehmen, Abläufe zu reflektieren und auf Augenhöhe gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Die Teamentwicklungen finden immer in Präsenz statt, entweder in den Räumlichkeiten des BMAS in Bonn und Berlin oder in Tagungshotels der jeweiligen regionalen Umgebung. Die Teamentwicklungen haben einen Leistungsumfang von maximal 12 Zeitstunden (1-tägig) bzw. 16 Zeitstunden (1,5-tägig), einschließlich einer Vor- und Nachbereitungszeit von 4 Zeitstunden. Von den Coaches wird eine anerkannte, zertifizierte systemische Coachingausbildung erwartet, mit dem Schwerpunkt auf Team- und Gruppendynamik. Eine zusätzliche Mediationsausbildung ist wünschenswert. Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Durchführung von Teamentwicklungen/Teamcoachings ist ebenso Voraussetzung wie nachweisbare Referenzen aus dem Öffentlichen Dienst. Die Teams sollen aus einem Pool von mindestens 12 Coaches in Berlin und 6 Coaches in Bonn auswählen können. Diese Coaches sollen für die Auswahl einen aussagekräftigen Lebenslauf zur Verfügung stellen inkl. eines kurzen Vorstellungsvideos. Es ist von ca. 65 Teamentwicklungsmaßnahmen pro Jahr auszugehen. Die nachgefragten Maßnahmen sollen zeitnah stattfinden können, spätestens drei Monate nach Bedarfsanmeldung. Die Teamentwicklungsmaßnahmen erfolgen in deutscher Sprache. Die Datenschutzgrundverordnung ist hinsichtlich Datenumgang, -speicherung und -löschung zu beachten; es wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO abgeschlossen. Jede Teamentwicklungsmaßnahme soll per standardisiertem Fragebogen evaluiert werden. Fest vereinbarte Termine unterliegen folgenden Stornierungsbedingungen, falls sie von Seiten der Auftraggeberin abgesagt werden: a. Weniger als 21 Kalendertage vorher: 25% des vereinbarten Honorars b. Weniger als 14 Kalendertage vorher: 50% des vereinbarten Honorars c. Weniger als 7 Kalendertage vorher: 75% des vereinbarten Honorars Vorgesehen ist eine 3-jährige Vertragslaufzeit (mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr), die mit Zuschlagserteilung beginnt, voraussichtlich ab September 2026. Für die Leistungsteile ist mit dem Angebot eine detaillierte Kostenkalkulation vorzulegen. Diese soll die Vergütung für eine 1-tägige bzw. 1,5-tägige Teamentwicklungsmaßnahme inklusive aller erforderlichen und gewöhnlichen Nebenleistungen wie Bürokosten, übliche sachliche Aufwendungen, sowie Reise- und Unterkunftskosten sowie etwaige Tagungspauschalen am Veranstaltungsort beinhalten. Die Vergütung erfolgt nach der tatsächlich erbrachten Leistung und ist im Rahmen der Rechnungsstellung nachzuweisen. Erbrachte Teilleistungen werden aufaddiert. Die Rechnungsstellung muss in elektronischer Form gemäß § 3 Absatz 1 E Rechnungsverordnung erfolgen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1., Nr. 2. und Nr. 3 geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen ent … ganz lesenZur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1., Nr. 2. und Nr. 3 geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. 1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich Systemisches Coaching; 1.2 Fachkenntnis und mind. 3 Jahre Erfahrung in Führungskräfte-Coachings; 1.3 Referenzen im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland, vorzugs-weise in oberen und/oder obersten Bundesbehörden, die nicht älter als drei Jah-re sind. Die zu Nr. 1.1 bis 1.3 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über berufliche Tä-tigkeiten der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktperso-nen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird. 1.4 Beherrschung der deutschen Sprache auf Muttersprachniveau Als Nachweise zu 1.4 ist eine Eigenerklärung zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorge-legt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Per-sonals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. 2. Nachweis der Kompetenz der jeweiligen Coaches in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 2.1. Fachkenntnis im Systemischen Coaching 2.2 Besondere Fachkenntnis und Kompetenz im Bereich von Führungskräfte- Coachings (mind. 3 Jahre) 2.3 Referenzen im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland, vorzugs-weise in oberen und/oder obersten Bundesbehörden, die nicht älter als drei Jah-re sind. Die zu Nr. 2.1 bis 2.3 geforderten Nachweise des Coaches sind in einer Referenzliste über berufliche Tätigkei-ten der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird. 2.4 Beherrschung der deutschen Sprache auf Muttersprachniveau Als Nachweise der Coaches zu 2.4 sind jeweils Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Be-scheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für jeden Coach zu erbringen: 2.5 Nachweis einer zertifizierten systemischen Coaching-Ausbildung bzw. einer ver-gleichbar anerkannten Ausbildung von mindestens 150 Stunden innerhalb von mind. 12 Monaten. Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung sind für jeden Coach zu erbringen: 2.6 über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1.2 genannten Themen- und Aufgabenbereichen 2.7 über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als systemischer Coach Die Coaches sind namentlich zu benennen. Als Nachweise zu 2.5 bis 2.7 sind entsprechende Qualifikations-nachweise und Eigenerklärungen zu erbringen, anhand derer die Qualifikation und Erfahrung belegt werden kann. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzte …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Verlängerungsoption um weitere 12 Monate - siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A4 Seiten - fügen Sie kein Deckblatt oder Anlagen hinzu) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter d … ganz lesenDie Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A4 Seiten - fügen Sie kein Deckblatt oder Anlagen hinzu) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

169vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
298.873 €Zuschlagswert im Median
190.800 € – 557.918 €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 75b499f2-3be1-431f-a125-b98eb189a385.