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Cloud- und Beratungsleistungen im Bereich des kommunalen Klimaschutzmanagements

Auftraggeber nicht angegeben · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 20250207 MV-STveröffentlicht 27.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Städteregion Aachen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 31 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gesamtpreis40 %
  • Qualität (gemäß den Anforderungen in der Kriterien Matrix)60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. Landkreise, Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere öffentliche Institutionen ("Kunden des Auftraggebers"). Um die Bedarfe seiner Kunden abzudecken, beabsichtigt der Auftraggeber folgende zwei Rahmenverträge - Los 1 und Los 2 - jeweils für eine Laufzeit von 4 Jahren zu vergeben: Zum einen soll ein Rahmenvertrag über eine Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1), und zum anderen soll ein Rahmenvertrag über Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klima-schutz- und Klimaanpassungsmanagement (Los 2) abgeschlossen werden, um die Kunden des Auftraggebers bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele zu unterstützen. Es ist beabsichtigt, die Leistungen rund um die Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1) an einen Rahmenvertragspartner zu vergeben. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement (Los 2) an zwei Rahmenvertragspartner zu vergeben. Während der Vertragslaufzeit werden für die umzusetzenden Projekte der Kunden des Auftraggebers in Form von Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchgeführt, auf dessen Basis das jeweils wirtschaftlichste Angebot beauftragt wird. Der Gesamtwert für die "Klimaschutzsoftware" (Los 1) und die Beratungsleistungen im Bereich "Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement" (Los 2) beläuft sich auf ca. 7,2 Mio. EUR (netto). Es besteht kein Anspruch auf ein Mindestabnahmevolumen.

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. Landkreise, Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere öffentliche Institutionen ("Kunden des Auftraggebers"). Um die Bedarfe seiner Kunden abzudecken, beabsichtigt der Auftraggeber zwei Rahmenverträge für eine Laufzeit von 4 Jahren zu vergeben. Zum einen über eine Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1), und zum anderen über Bera-tungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement (Los 2). Los 1) "Kommunale Klimaschutzmanagement und -monitoring Software" Der Rahmenvertrag über Cloudleistungen (EVB-IT Cloudrahmenvertrag) hat die Beschaffung einer Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung vom Auftragnehmer zum Gegenstand, um die Kunden des Auftraggebers bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele zu unterstützen. Hierzu erwirbt der Auf-traggeber vom Auftragnehmer auf Basis des Rahmenvertrags Cloud-Lizenzen, um die Klima-schutzsoftware den Kunden des Auftraggebers zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer ist ein Anbieter einer Klimaschutzsoftware. Es handelt sich dabei um einen Rahmenvertrag, der es dem Auftraggeber ermöglicht, Cloud-Lizenzen der Klimaschutzsoftware für seine Kunden abzurufen. Die Cloud-Lizenzen müssen daher gestatten, dass sowohl der Auftraggeber als auch die Kunden des Auftraggebers die Klimaschutz-software nutzen dürfen. Für unterschiedliche Kunden des Auftraggebers wird jeweils eine separate Instanz der Klimaschutzsoftware zur Verfügung gestellt. Ziel des Vertrages ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Software durch den Auftraggeber und der Kunden des Auftraggebers zu regeln. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die gemäß dem Vertrag spezifizierte Software zur Verfügung. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Software im Einklang mit den geltenden rechtlichen und regula-torischen Anforderungen zu nutzen, wobei Sicherheit, Datenschutz und die Verfügbarkeit der Dienste oberste Priorität haben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Software zuverlässig und gemäß den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und Qualitätsstandards bereit-zustellen. Es ist beabsichtigt, die Leistungen rund um die Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1) an einen Rahmenvertragspartner zu vergeben. Los 2) "Beratungsleistungen rund um kommunales Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpas-sungsmanagement" Der Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen (EVB-IT Rahmendienstvertrag) bezweckt die Be-schaffung von Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpas-sungsmanagement, um die Kunden des Auftraggebers systematisch bei der Erreichung ihrer Kli-maschutzziele zu unterstützen. Der Auftragnehmer ist Anbieter von Beratungsleistungen im Bereich "Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement". Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der es dem Auftraggeber ermöglicht, Beratungsleistun-gen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement für seine Kun-den abzurufen. Für unterschiedliche Kunden des Auftraggebers werden jeweils unterschiedliche Arten von Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt. Dabei richtet sich die konkrete Art der Bera-tungsleistung nach den jeweiligen Einzelvereinbarungen. Ziel des Vertrages ist es, die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer gegenüber den Kunden des Auftraggebers zu regeln. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beratungsleistungen im Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen zu beziehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Beratungsleis-tungen zuverlässig und gemäß den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und Qualitätsstandards bereitzustellen. Die Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanage-ment (Los 2) beabsichtigt der Auftraggeber an zwei Rahmenvertragspartner zu vergeben. Während der Vertragslaufzeit werden für die umzusetzenden Projekte in Form von Einzelaufträgen Miniwett-bewerbe durchgeführt, auf deren Basis das jeweils wirtschaftlichste Angebot beauftragt wird.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtpreis40 %
Qualität (gemäß den Anforderungen in der Kriterien Matrix)60 %
Preis
Gesamtpreisgemäß Vergabeunterlagen
Qualität
Qualität (gemäß den Anforderungen in der Kriterien Matrix)gemäß Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es ist beabsichtigt, die Leistungen rund um die Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1) an einen Rahmenvertragspartner zu vergeben. Die regio iT beabsichtigt, das Los 2 an zwei Rahmenvertragspartner zu vergeben, d.h. die Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag erfolgen mittels eines erneuten Ve … ganz lesenEs ist beabsichtigt, die Leistungen rund um die Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1) an einen Rahmenvertragspartner zu vergeben. Die regio iT beabsichtigt, das Los 2 an zwei Rahmenvertragspartner zu vergeben, d.h. die Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag erfolgen mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Unternehmen, die Parteien des Rahmenvertrages sind ("Miniwettbewerbe"). Der Miniwettbewerb beruht auf denselben Bedingungen des Rahmenvertrages und erforderlichenfalls auf im Einzelabruf genauer formulierten Bedingungen sowie gegebenen-falls auf weiteren Bedingungen, die in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen für die Rahmenvereinbarung genannt werden. Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge an den Bieter, der auf der Grundlage, der in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien das jeweils wirtschaftlichste Angebot vorlegt. Die geplante Höchstzahl an Beteiligten an den Rahmenvereinbarungen (Los 1 und Los 2) sind demnach drei. Weitere Angaben: a) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. b) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vor-geschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern an-hand der nachfolgend genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. Sollte sich der Auftraggeber dazu entscheiden mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen, dienen die Erstangebote dazu, die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Zuschlag wird nach Abgabe und Auswertung der letztverbindlichen Angebote gemäß § 58 Abs. 1 VgV unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, sofern dies nicht bereits aufgrund der Erstangebote erfolgt ist. c) Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags; 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen; 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber ins-besondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen. d) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer 5.1.11) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungs-verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. e) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer 5.1.11) gena …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYVTA a) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. b) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYVTA a) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. b) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der nachfolgend genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. Sollte sich der Auftraggeber dazu entscheiden mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen, dienen die Erstangebote dazu, die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Zuschlag wird nach Abgabe und Auswertung der letztverbindlichen Angebote gemäß § 58 Abs. 1 VgV unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, sofern dies nicht bereist aufgrund der Erstangebote erfolgt ist. c) Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags; 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen; 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen. d)Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer 5.1.11) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. e) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer 5.1.11) genannte Vergabeportal einzureichen. f) Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. g) Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer 5.1.11) genannten Vergabeportal abrufbar. Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Qualitätssicherung) stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert. h) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. i) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11) genannte Vergabeportal statt. …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Drees & Sommer SE, Stuttgart; GERTEC GmbH, Essen5

Auftraggeber

Name
regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh, vertreten durch die E.V.A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
Anschrift
Lombardenstraße 24, 52070 Aachen
Kontakt
eu-beschaffung@eva-aachen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8f58279-1f16-4ba8-8477-bd4773b8b859.