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Cloud- und Beratungsleistungen im Bereich des kommunalen Klimaschutzmanagements

Auftraggeber nicht angegeben · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 20250207 MV-STveröffentlicht 12.02.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 600 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Städteregion Aachen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
7,2 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
4 Jahre
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh, vertreten durch die E.V.A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
    vor 20 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. Landkreise, Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere öffentliche Institutionen ("Kunden des Auftraggebers"). Um die Bedarfe seiner Kunden abzudecken, beabsichtigt der Auftraggeber folgende zwei Rahmenverträge - Los 1 und Los 2 - jeweils für eine Laufzeit von 4 Jahren zu vergeben: Zum einen soll ein Rahmenvertrag über eine Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1), und zum anderen soll ein Rahmenvertrag über Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement (Los 2) abgeschlossen werden, um die Kunden des Auftraggebers bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele zu unterstützen. Es ist beabsichtigt, die Leistungen rund um die Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1) an einen Rahmenvertragspartner zu vergeben. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement (Los 2) an zwei Rahmenvertragspartner zu vergeben. Während der Vertragslaufzeit werden für die umzusetzenden Projekte der Kunden des Auftraggebers in Form von Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchgeführt, auf dessen Basis das jeweils wirtschaftlichste Angebot beauftragt wird. Der Gesamtwert für die "Klimaschutzsoftware" (Los 1) und die Beratungsleistungen im Bereich "Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement" (Los 2) beläuft sich auf ca. 7,2 Mio. EUR (netto). Es besteht kein Anspruch auf ein Mindestabnahmevolumen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kommunale Klimaschutzmanagement und -monitoring Software

Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. Landkreise, Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere öffentliche Institutionen ("Kunden des Auftraggebers"). Um die Bedarfe seiner Kunden abzudecken, beabsichtigt der Auftraggeber zwei Rahmenverträge für eine Laufzeit von 4 Jahren zu vergeben. Zum einen über eine Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1), und zum anderen über Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement (Los 2). Los 1) "Kommunale Klimaschutzmanagement und -monitoring Software" Der Rahmenvertrag über Cloudleistungen (EVB-IT Cloudrahmenvertrag) hat die Beschaffung einer Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung vom Auftragnehmer zum Gegenstand, um die Kunden des Auftraggebers bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele zu unterstützen. Hierzu erwirbt der Auftraggeber vom Auftragnehmer auf Basis des Rahmenvertrags Cloud-Lizenzen, um die Klimaschutzsoftware den Kunden des Auftraggebers zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer ist ein Anbieter einer Klimaschutzsoftware. Es handelt sich dabei um einen Rahmenvertrag, der es dem Auftraggeber ermöglicht, Cloud-Lizenzen der Klimaschutzsoftware für seine Kunden abzurufen. Die Cloud-Lizenzen müssen daher gestatten, dass sowohl der Auftraggeber als auch die Kunden des Auftraggebers die Klimaschutzsoftware nutzen dürfen. Für unterschiedliche Kunden des Auftraggebers wird jeweils eine separate Instanz der Klimaschutzsoftware zur Verfügung gestellt. Ziel des Vertrages ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Software durch den Auftraggeber und der Kunden des Auftraggebers zu regeln. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die gemäß dem Vertrag spezifizierte Software zur Verfügung. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Software im Einklang mit den geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu nutzen, wobei Sicherheit, Datenschutz und die Verfügbarkeit der Dienste oberste Priorität haben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Software zuverlässig und gemäß den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und Qualitätsstandards bereitzustellen. Es ist beabsichtigt, die Leistungen rund um die Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1) an einen Rahmenvertragspartner zu vergeben. Los 2) "Beratungsleistungen rund um kommunales Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement" Der Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen (EVB-IT Rahmendienstvertrag) bezweckt die Beschaffung von Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement, um die Kunden des Auftraggebers systematisch bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele zu unterstützen. Der Auftragnehmer ist Anbieter von Beratungsleistungen im Bereich "Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement". Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der es dem Auftraggeber ermöglicht, Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement für seine Kunden abzurufen. Für unterschiedliche Kunden des Auftraggebers werden jeweils unterschiedliche Arten von Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt. Dabei richtet sich die konkrete Art der Beratungsleistung nach den jeweiligen Einzelvereinbarungen. Ziel des Vertrages ist es, die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer gegenüber den Kunden des Auftraggebers zu regeln. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beratungsleistungen im Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen zu beziehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Beratungsleistungen zuverlässig und gemäß den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und Qualitätsstandards bereitzustellen. Die Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement (Los 2) beabsichtigt der Auftraggeber an zwei Rahmenvertragspartner zu vergeben. Während der Vertragslaufzeit werden für die umzusetzenden Projekte in Form von Einzelaufträgen Miniwettbewerbe durchgeführt, auf deren Basis das jeweils wirtschaftlichste Angebot beauftragt wird.

4 Jahre4.100.000 €
2
Beratungsleistungen rund um kommunales Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungs-management

Der Auftraggeber ist IT-Dienstleister für seine kommunalen Gesellschafter, deren kommunale Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheiten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. Landkreise, Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere öffentliche Institutionen ("Kunden des Auftraggebers"). Um die Bedarfe seiner Kunden abzudecken, beabsichtigt der Auftraggeber zwei Rahmenverträge für eine Laufzeit von 4 Jahren zu vergeben. Zum einen über eine Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1), und zum anderen über Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement (Los 2). Los 1) "Kommunale Klimaschutzmanagement und -monitoring Software" Der Rahmenvertrag über Cloudleistungen (EVB-IT Cloudrahmenvertrag) hat die Beschaffung einer Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung vom Auftragnehmer zum Gegenstand, um die Kunden des Auftraggebers bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele zu unterstützen. Hierzu erwirbt der Auftraggeber vom Auftragnehmer auf Basis des Rahmenvertrags Cloud-Lizenzen, um die Klimaschutzsoftware den Kunden des Auftraggebers zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer ist ein Anbieter einer Klimaschutzsoftware. Es handelt sich dabei um einen Rahmenvertrag, der es dem Auftraggeber ermöglicht, Cloud-Lizenzen der Klimaschutzsoftware für seine Kunden abzurufen. Die Cloud-Lizenzen müssen daher gestatten, dass sowohl der Auftraggeber als auch die Kunden des Auftraggebers die Klimaschutzsoftware nutzen dürfen. Für unterschiedliche Kunden des Auftraggebers wird jeweils eine separate Instanz der Klimaschutzsoftware zur Verfügung gestellt. Ziel des Vertrages ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Software durch den Auftraggeber und der Kunden des Auftraggebers zu regeln. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die gemäß dem Vertrag spezifizierte Software zur Verfügung. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Software im Einklang mit den geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu nutzen, wobei Sicherheit, Datenschutz und die Verfügbarkeit der Dienste oberste Priorität haben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Software zuverlässig und gemäß den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und Qualitätsstandards bereitzustellen. Es ist beabsichtigt, die Leistungen rund um die Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1) an einen Rahmenvertragspartner zu vergeben. Los 2) "Beratungsleistungen rund um kommunales Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement" Der Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen (EVB-IT Rahmendienstvertrag) bezweckt die Beschaffung von Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement, um die Kunden des Auftraggebers systematisch bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele zu unterstützen. Der Auftragnehmer ist Anbieter von Beratungsleistungen im Bereich "Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement". Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der es dem Auftraggeber ermöglicht, Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement für seine Kunden abzurufen. Für unterschiedliche Kunden des Auftraggebers werden jeweils unterschiedliche Arten von Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt. Dabei richtet sich die konkrete Art der Beratungsleistung nach den jeweiligen Einzelvereinbarungen. Ziel des Vertrages ist es, die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer gegenüber den Kunden des Auftraggebers zu regeln. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beratungsleistungen im Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen zu beziehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Beratungsleistungen zuverlässig und gemäß den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und Qualitätsstandards bereitzustellen. Die Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanagement (Los 2) beabsichtigt der Auftraggeber an zwei Rahmenvertragspartner zu vergeben. Während der Vertragslaufzeit werden für die umzusetzenden Projekte in Form von Einzelaufträgen Miniwettbewerbe durchgeführt, auf deren Basis das jeweils wirtschaftlichste Angebot beauftragt wird.

4 Jahre3.100.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): Eigenerklärungen: a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der insbesondere hervorgeht, dass - keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB v … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): Eigenerklärungen: a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der insbesondere hervorgeht, dass - keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind - der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. b) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 2), dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. c) Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. (Vordruck 5) Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. d) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mi … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Cloud- und Beratungsleistungen im Bereich des kommunalen Klimaschutzmanagements) vergleichbar sind (Vordruck 3). Die Umsätze sind je Los anzugeben. b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. c) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: - für Sachschäden bis zu 1.000.000,-- Euro je Schadenereignis - für Vermögens … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: - für Sachschäden bis zu 1.000.000,-- Euro je Schadenereignis - für Vermögensschäden bis zu 1.000.000,-- Euro je Schadenereignis - für Personenschäden bis zu 1.000.000,-- Euro je Schadenereignis. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage - einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Vordruck 8) und - die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist. b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. c) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Angabe der vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Cloud- und Beratungsleistungen im Bereich des kommunalen Klimaschutzmanagements) ver … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Angabe der vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Cloud- und Beratungsleistungen im Bereich des kommunalen Klimaschutzmanagements) vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen Ansprechpartners. Nennung von mindestens fünf Referenzen für das jeweilige Los (Vordruck 4), die nicht älter als 5 Jahre (2020 - 2024) sein dürfen. Die Referenzen sind je Los anzugeben. - Anforderungen für Los 1: Idealerweise Angaben von Städten und Kommunen von unterschiedlicher Größe und Art (Landkreise/Regionen) - Anforderungen für Los 2: Idealerweise Angaben von Städten und Kommunen von unterschiedlicher Größe und Art (Landkreise/Regionen, kommunale Unternehmen und sonstige öffentliche Einrichtungen) sowie Aufteilung in Strategieprojekte zum i) Klimaschutz und zur ii) Klimaanpassung. Der Auftraggeber wird die vom Bieter übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. c) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 9). b) Angabe der jahresdurchschnittli … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch einschließlich Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners (Vordruck 9). b) Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, die für die Leistungserbringung je Los eingesetzt werden sollen (Vordruck 10). c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. d) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 6 und 7).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern bzw. hilfsweise Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vornehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz … ganz lesenDas Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es ist beabsichtigt, die Leistungen rund um die Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1) an einen Rahmenvertragspartner zu vergeben. Die regio iT beabsichtigt, das Los 2 an zwei Rahmenvertragspartner zu vergeben, d.h. die Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag erfolgen mittels eines erneuten Ve … ganz lesenEs ist beabsichtigt, die Leistungen rund um die Klimaschutzsoftware als Cloud-Lösung (Los 1) an einen Rahmenvertragspartner zu vergeben. Die regio iT beabsichtigt, das Los 2 an zwei Rahmenvertragspartner zu vergeben, d.h. die Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag erfolgen mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Unternehmen, die Parteien des Rahmenvertrages sind ("Miniwettbewerbe"). Der Miniwettbewerb beruht auf denselben Bedingungen des Rahmenvertrages und erforderlichenfalls auf im Einzelabruf genauer formulierten Bedingungen sowie gegebenenfalls auf weiteren Bedingungen, die in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen für die Rahmenvereinbarung genannt werden. Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge an den Bieter, der auf der Grundlage, der in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien das jeweils wirtschaftlichste Angebot vorlegt. Die geplante Höchstzahl an Beteiligten an den Rahmenvereinbarungen (Los 1 und Los 2) sind demnach drei. Weitere Angaben: a) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. b) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der nachfolgend genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. Sollte sich der Auftraggeber dazu entscheiden mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen, dienen die Erstangebote dazu, die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Zuschlag wird nach Abgabe und Auswertung der letztverbindlichen Angebote gemäß § 58 Abs. 1 VgV unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, sofern dies nicht bereits aufgrund der Erstangebote erfolgt ist. c) Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags; 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen; 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen. d) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer 5.1.11) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. e) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer 5.1.11) gena …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYV61 a) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. b) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYV61 a) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. b) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der nachfolgend genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. Sollte sich der Auftraggeber dazu entscheiden mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen, dienen die Erstangebote dazu, die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Zuschlag wird nach Abgabe und Auswertung der letztverbindlichen Angebote gemäß § 58 Abs. 1 VgV unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, sofern dies nicht bereist aufgrund der Erstangebote erfolgt ist. c) Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags; 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen; 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen. d)Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer 5.1.11) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. e) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer 5.1.11) genannte Vergabeportal einzureichen. f) Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. g) Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer 5.1.11) genannten Vergabeportal abrufbar. Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Qualitätssicherung) stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert. h) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. i) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11) genannte Vergabeportal statt. …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
regio iT gesellschaft für informationstechnologie mbh, vertreten durch die E.V.A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
Anschrift
Lombardenstraße 24, 52070 Aachen
Kontakt
eu-beschaffung@eva-aachen.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e275a072-fda6-4a8c-b711-6cfe4c2ecd38.