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Citymanagement ISEK

Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-VgV-003veröffentlicht 04.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 280 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
274 Tsd. €
Laufzeit
46 Monate01.03.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Umsetzungskonzeption40 %
  • Qualifikation/Referenzen30 %
  • Angebotspreis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Kreis Euskirchen. Mit seinen 57 Ortsteilen und Wohnplätzen und fast 19.000 Einwohnern (Stand Dez.2023) erstreckt sich das Stadtgebiet über eine Gesamtfläche von 150,83 km². Mit 115 Einwohnern je km² ist die Stadt Bad Münstereifel eher als dünn besiedelt einzustufen (zum Vergleich: der Kreis Euskirchen = 154 EW/km², Nordrhein-Westfalen = 532 EW/km², Niedersachsen = 171 EW/km², Sachsen-Anhalt = 108 EW/km²). Im Jahr 2018 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für das Stadtgebiet Bad Münstereifel beschlossen und eine Städtebauförderungskulisse für die Kernstadt festgelegt. Seit 2018 werden in dieser Gebietskulisse mithilfe von Städtebauförderungsmitteln verschiedene Maßnahmen für einen Stadterneuerungsprozess umgesetzt, um eine positive Entwicklung der Kernstadt als attraktiven Wohn-, Arbeits- und Versorgungsstandort zu erreichen. Das Hochwasser- und Flutereignis vom Juli 2021 hat die Stadt stark getroffen und wesentliche Rahmenbedingungen verändert. Daher wurde das ISEK im Jahr 2024 in Form eines Masterplans mit integrierter Fortschreibung des ISEK überarbeitet, um den Stadterneuerungsprozess im Einklang mit dem Wiederaufbau erfolgreich zu einem ganzheitlichen Abschluss zu bringen. Das Gesamtmaßnahmenpaket der Fortschreibung umfasst 7 Teilmaßnahmen und wurde im Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 aufgenommen.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Bad Münstereifel (Auftraggeberin) beabsichtigt die Fortführung eines Projekt- und Citymanagements im Kontext der Städtebauförderung. Das Vorhaben ist ein wesentlicher Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungs- und Handlungskonzeptes (ISEK) der Stadt Bad Münstereifel und soll in diesem Zusammenhang über die Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Programm "Lebendige Zentren" gefördert werden. Seit dem Jahr 2019 wird die Stadt Bad Münstereifel bereits durch eine Projektsteuerung begleitet, die die Stadt u. a. bei der Erstellung von Förderanträgen, Ausschreibungen, ergänzenden Förderprogrammen, der Öffentlichkeitsarbeit und der Initiierung und Koordinierung verschiedener Maßnahmen unterstützt. Seit 2020 unterstützt zudem ein Citymanagement bei der Umsetzung der ISEK-Maßnahmen. Unter die bisherigen Aufgaben des Citymanagements fallen die Bauherren- und Eigentümer:innenberatung, die Konzeption und Begleitung des Hof- und Fassadenprogramms, die Umsetzung des Gewerbeverfügungsfonds und die Öffentlichkeits- und Gremienarbeit. Diese Aufgaben werden auch in einer weiteren Phase der Umsetzung des ISEK anfallen. Die Stadt Bad Münstereifel ist hier aus personellen Gründen auf die Unterstützung Externer angewiesen. Das künftige Projekt- und Citymanagement soll gebündelt die Aufgaben der Projektsteuerung und des Citymanagements übernehmen und die Stadt weiterhin bei der Umsetzung des Stadterneuerungsprozesses bis zum Ende des Jahres 2029 unterstützen. Das Projekt- und Citymanagement soll weiterhin die Ansprache, Kommunikation und Vernetzung der lokalen Gewerbetreibenden und Gastronom:innen vorantreiben. Hierfür werden neben dem persönlichen Gespräch auch Netzwerktreffen, Workshops und Informationsveranstaltungen organisiert, um Ideen, Wünsche und Probleme der Akteur:innen aufzunehmen. Somit soll gezielt die Kernstadt von Bad Münstereifel als Wohn-, Arbeits- und Versorgungsstandort weiterentwickelt werden. Eine weitere zentrale Aufgabe übernimmt das Projekt- und Citymanagement bei der Betreuung des Hof- und Fassadenprogramms, das auf Seiten der Eigentümerschaft eine hohe Nachfrage ausgelöst hat. Das Projekt- und Citymanagement soll u.a. folgende Aufgaben bearbeiten: - Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Umsetzung der ISEK-Einzelmaßnahmen - Organisation und Moderation von projekt- und themenbezogenen Arbeitsgruppen - Koordination und Unterstützung bei Ausschreibungen und Planungen - Konzeption und Durchführung von Beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit - Berichterstattung in politischen Gremien - Einzel- und Gruppenansprache der Gewerbetreibenden und Gastronom:innen, Netzwerkbildung - Leerstands- und Ansiedlungsmanagement - Beratung der Immobilieneigentümer:innen insbesondere im Rahmen der Betreuung des Hof- und Fassadenprogramms - Betreuung des Gewerbeverfügungsfonds Im Rahmen der ISEK-Einzelmaßnahmen sowie bei der Aktivierung der Bürger:innen und aller weiteren Akteure gilt es immer wieder, das Thema Klima inkl. Klimaschutz und Klimafolgenanpassung mitzudenken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Projekt- und Citymanagement fungiert hier im Zusammenspiel mit dem Klimaschutzmanagement der Stadt sowohl initiativ als auch beratend.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
UmsetzungskonzeptionGewichtung (Punkte, genau) 40Bei dem Kriterium "I. Umsetzungskonzeption" geht es darum, darzustellen, welche konzeptionellen Umsetzungsideen zur Bearbeitung der in den Vergabeunterlagen formulierten spezifischen Leistungsinhalte bestehen. Bewertungsrelevant ist die Darstellung der geplanten Herangehensweise an die ausgeschriebene Aufgabenstellung, die erwarten lässt, dass alle Leistungsbausteine zielführend durchgeführt werden können, sowie die Darstellung, wie bereits geschaffene und bestehende Strukturen und Netzwerke möglichst reibungslos und zeiteffizient fortgeführt und verstetigt werden können. Die Bewertung und Bepunktung für dieses Kriterium erfolgt nach folgendem Schema: 3 Punkte: Sehr gut, vollends überzeugend, übertrifft die bewertungsrelevanten Punkte 2 Punkte: Gut, Überzeugend und entspricht den bewertungsrelevanten Punkten 1 Punkt: Ausreichend, entspricht überwiegend den bewertungsrelevanten Punkten 0 Punkte: Ungenügend entspricht gar nicht den bewertungsrelevanten Punkten Die erreichte Punktzahl wird mit dem für dieses Kriterium festgelegten Gewichtungsfaktor 40 multipliziert. Hier lassen sich somit 120 von 300 Punkten erzielen.
Qualität
Qualifikation/ReferenzenGewichtung (Punkte, genau) 30Bei dem Kriterium "II. Qualifikation" geht es darum, durch persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche und verbindlich zu benennende Person bereits langjährige Erfahrung mit nachfolgenden, vorliegenden Anforderungen hat: - Projektleitung zweier Projekt- und Citymanagements im Rahmen der Städtebauförderung, mit Darstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Qualifikation durch Darstellung der persönlichen Berufserfahrung sowie Erläuterung der jeweiligen fachlichen Qualifikation durch Referenzen nachzuweisen, aus denen die Dauer der vergleichbaren Tätigkeit eindeutig hervorgeht. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Der Erfüllungsgrad (EG) 1 kann erzielt werden, wenn mind. eine dreijährige Erfahrung in der Leitung zweier Projekt- und Citymanagements im Rahmen der Städtebauförderung nachgewiesen werden kann. Können 7 oder mehr Jahre Erfahrung in der Leitung zweier Projekt- und Citymanagement im Rahmen der Städtebauförderung nachgewiesen werden, wird der maximale EG 3 erreicht. Die Festlegung des erzielten Erfüllungsgrades zwischen dem minimalen und dem maximalen Erfüllungsgrad erfolgt auf dem Wege einer linearen Interpolation. Der erreichte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. "Krumme" Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich somit 90 von 300 Punkten erzielen.
Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 30Beim Kriterium "III. Angebotspreis" gilt: Die Angebotssumme (brutto) darf das zur Verfügung stehende Budget von 326.000,00 EUR nicht überschreiten, sollte jedoch bestmöglich ausgeschöpft werden. Sicherzustellen sind mind. 16 Std./Woche, bezogen auf 46 Kalenderwochen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, maximal können jedoch die genannten 326.000,00 EUR brutto abgerechnet werden. Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis brutto im Verhältnis zur angebotenen Wochenstundenzahl: Angebotssumme/Wochenstunden. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: Bestpreis/Angebotspreis*3*Gewichtungsfaktor=Punkte des Kriteriums Preis Hier lassen sich somit 90 von 300 Punkten erzielen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergab … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) vom 15. Juni 2023.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYW55#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marktstr. 11-15, 53902 Bad Münstereifel
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

58vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (40 Lose mit Angabe)
226.508 €Zuschlagswert im Median
169.532 € – 272.794 €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe291a4a-96ee-45fa-b8f4-aad93697e7e2.