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vergebenEU-weitIT und Software

CISCO Core Switche

Messe Berlin GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen CP1-2026-0019veröffentlicht 20.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 257 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin14055, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 190 Tage (72 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (94 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Bestätigung Liefertermin10 %
  • Herkunftsnachweis20 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabekooperation.berlin
    vor 8 Monaten
  3. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden gleichbedeutend auch Messe Berlin (MB) und Auftraggeber (AG) genannt, schreibt folgende Leistung aus: CISCO Core Switche, CP1-2026-0019

Beschreibung des Loses

Die Messe Berlin plant eine Reihe von Switchen aufgrund des Ablaufs des Lifecycles auszutauschen. Dafür ist die Beschaffung der in der "Anlage 1 Cisco Switche 2026" aufgeführten Geräte notwendig. Die Beschaffung kann als Kauf oder Leasing erfolgen - die Entscheidung obliegt dem AG und richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit der angebotenen Konditionen über die gesamte Laufzeit (TCO-Betrachtung). Der Bieter hat im Preisblatt sowohl ein Kaufpreisangebot als auch Konditionen für ein monatliches Leasing anzugeben. Die vollständige Lieferung der Endgeräte soll bis 07.05.2026 erfolgen, Teillieferungen zu früheren Zeitpunkten sind möglich. Dies ist, vorbehaltlich der Zuschlagserteilung bis voraussichtlich 03.04.2026 durch die Messe Berlin, durch den Bieter zu bestätigen.

Die Leistung umfasst die Bestellung, Logistik und Lieferung der Komponenten. Die Seriennummernlisten sind zusätzlich auch in einem bearbeitbaren Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Sollten während dieses Gesamtprozesses Liefer- oder Qualitätsprobleme auftreten, ist hierfür der Auftragnehmer verantwortlich und zur Abhilfe verpflichtet. Der Auftragnehmer ist in der Lage, den Produktions-/Lieferprozess beim Hersteller zu monitoren, um bei Verzögerungen schnell in Richtung Hersteller und Auftraggeber zu agieren. Seitens des Auftragnehmers ist ein verantwortlicher Ansprechpartner und eine Vertretung zu benennen. Nach Lieferung sind die Geräte und Serviceverträge der Cisco ID der Messe Berlin als Endkunde zuzuordnen. Im Falle der Beschaffung als Leasing, hat der Bieter einen entsprechenden Entwurf eines Leasingvertrages vorzulegen. Die avisierte Leasinglaufzeit beträgt 60 Monate ab dem Übergabezeitpunkt der kompletten Lieferung.

Das beigefügte Dokument "Herkunftsnachweis und Rückverfolgung der Lieferkette(n)" (Anlage 2) ist vom Hersteller unterschrieben dem Angebot beizulegen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Bestätigung Liefertermin10 %
Herkunftsnachweis20 %
Preis70 %
Qualität
Bestätigung Liefertermin
Qualität
HerkunftsnachweisHerkunftsnachweis und Rückverfolgung der Lieferkette
Preis
Angebotspreis

Eignung7 von 7 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers: - dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - dass sich … ganz lesen1. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers: - dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B, - wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder, - rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue (§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2.500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind, - dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, - dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden, - dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin zur Folge haben kann.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
2. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung besteht - nicht älter als 6 Monate
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als 6 Monate 5. Eigenerklärung Vertraulichkeit 6. Tariftreueerklärung 8. Erklärung Mindestkriterien - weitere Informationen zu den EINZUHALTENDEN MINDESTKRITERIE … ganz lesen4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als 6 Monate 5. Eigenerklärung Vertraulichkeit 6. Tariftreueerklärung 8. Erklärung Mindestkriterien - weitere Informationen zu den EINZUHALTENDEN MINDESTKRITERIEN sind unter Pkt. 5.1.6. in den ZUSÄTZLICHEN INFORMATIONEN zu finden. 9. Bestimmungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sind zu beachten und einzuhalten. Der AG behält sich vor, kurzfristig weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen und Nachweise nicht eingereicht, kann ein Ausschluss wegen fehlender Eignung erfolgen.
Finanzkennzahlen
10. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als 6 Monate
Eintragung in das Handelsregister
11. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich … ganz lesen11. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär). DIE GEFORDERTEN NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND AUCH VOM UNTERAUFTRAGNEHMER BZW. VON DER BEWGE/BIEGE BEIZUBRINGEN! Der AG behält sich vor, kurzfristig weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen und Nachweise nicht eingereicht, kann ein Ausschluss wegen fehlender Eignung erfolgen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
MINDESTKRITERIEN zu erfüllen gemäß Anlage zum Teilnahmeantragsformular Mindestkriterien: - Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/576 vom 08. April 2022 der Artikel 5k in die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen. Der Bewerber nimmt den Hinweis auf den Artikel 5k zur Kenntnis und verpflichtet sich dies umzusetzen.
Hinweis
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion des AI BIETERCOCKPITS unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens CP1-2026-0019 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.02.2026 12:00 Uhr üb … ganz lesenDie Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion des AI BIETERCOCKPITS unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens CP1-2026-0019 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.02.2026 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion des AI BIETERCOCKPITS eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AGs, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AGs sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. HINWEIS: - Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird dem Bieter von der Messe Berlin GmbH keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Messedamm 22, 14055 Berlin
Kontakt
eu-ausschreibung@messe-berlin.de

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31vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.02.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 47410aaf-355a-4604-84de-b47654ef2200.