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vergebenEU-weitLieferleistungen

Chemnitzer Modell, Stufe 4 - Ausbau Chemnitz - Limbach-Oberfrohna, Planfeststellungsabschnitt 1, Lieferung Baugleis incl. Weichen Falkeplatz

Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen CM4-PFA1-BGveröffentlicht 05.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 686 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Chemnitz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr30.01.2025 – 20.01.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Chemnitz09111, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 20.01.2026
    vor 21 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Gleismaterial (Baugleis inkl. Weichen): • Werkzeichnungen für 2 Weichen • 2 Weichen inkl. Ausrüstung herstellen und liefern • ca. 1.000 m Schiene 59R2 liefern • ca. 110 m Schiene 51R1 liefern • ca. 365 mGL Gleisrost Rahmengleis 59R2 herstellen • ca. 55 mGL Gleisrost Rahmengleis 51R1 herstellen • ca. 30 Stk. Betonschwellen liefern • ca. 35 Stk. Spurhalter für 51R1 liefern • ca. 310 Stk. Spurhalter für 59R2 liefern • ca. 13 Stk. Spurhalter isoliert für 59R2 liefern • Gleisentwässerung und Gleisanschlusskästen liefern Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Zuschlagskriterium 1100 %
Preis
Zuschlagskriterium 1Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.01.2025
Vertragsende
20.01.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB sowie § 135 Abs. 2 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach … ganz lesenDie Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB sowie § 135 Abs. 2 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: ------ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, ------ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ------ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ------ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ------ § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB lautet: „Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Anlieferung nach Abruf. ------ 2. Die Lieferung hat auf Basis der im LV genannten Liefertermine entsprechend den zeitlichen und räumlichen Anforderungen des vom Auftraggeber beauftragten AN für die Gleisbauleistungen zu erfolgen (Abruf der Lieferung durch Gleisbaubetrieb).
Hinweis
1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform subreport ELViS. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation etc.). Der Auftraggeber empfiehlt eine Te … ganz lesen1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform subreport ELViS. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation etc.). Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Interessenten für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bieter automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen). Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bieter von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt. ------ 2. Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen; Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. ------ 3. Verweist der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens mit dem Angebot durch Vorlage der in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise und Erklärungen zur Eignung darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden handschriftlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Dritten (Formblatt 236) mit dem Angebot darzulegen, dass ihm tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden (vgl. § 47 Abs. 1 SektVO). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist in der Verpflichtungserklärung des Dritten (Formblatt 236) auch die gemeinsame Haftung dieses anderen Unternehmens mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. ------ 4. Im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend auch „Sanktions-VO“ genannt) und das seit dem 09.04.2022 geltende Zuschlagsverbot ist mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen, dass der Bieter keinen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktions-VO aufweist. Für die Erklärung ist das Formblatt EU-RUS-Sanktionen zu verwenden. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. ------ 5. Die im Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen sind Bestandteil einer koordinierten Baumaßnahme des Auftraggebers, der Stadt Chemnitz sowie der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG). Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die Stadt Chemnitz den auf sie entfallenden Finanzierungsanteil der Baumaßnahme nicht oder nicht ausreichend im Haushaltsplan der Stadt Chemnitz 2025/2026 abbildet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
voestalpine Turnout Technology Germany GmbH, Butzbach–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
522.539 €Zuschlagswert im Median
245.086 € – 1,16 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.12.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.12.2024 auf 20.12.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a2be41db-7fb8-4c29-a390-8ca518e56004.