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Chartermaßnahmen

Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 88-0230.1-73-Nr.01/2024veröffentlicht 24.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 976 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,78 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76137, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Pauschalpreis pro Flug60 %
  • Realisierungskonzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, ist landesweit für die Organisation der Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen zuständig. Sammelrückführungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe finden sämtlich in den südosteuropäischen Raum (Balkanstaaten) statt. Die jeweiligen Aufträge umfassen sowohl einzelne, als auch mehrere Zieldestinationen. Diese Charterflüge müssen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an Bord des Luftfahrzeugs von geeignetem Sicherheitspersonal begleitet werden. Zudem ist auch eine (fach)ärztliche Begleitung notwendig.

Beschreibung des Loses

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nach § 8 AAZuVO die landesweite Zuständigkeit für die Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen in andere Staaten. Mit Chartermaschinen werden Personen, deren Anzahl den Einsatz eines gecharterten Luftfahrzeugs rechtfertigt und/oder Personen, die voraussichtlich körperlichen Widerstand gegen ihre Rückführung leisten und daher nicht mit Linienflügen transportiert werden können, zurückgeführt. Diese Flüge werden zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Luftverkehrs immer durch ausgebildetes Sicherheitspersonal sowie einen (Fach-)Arzt begleitet. Sammelrückführungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe finden aktuell in den südosteuropäischen Raum (Balkanstaaten) statt. Die jeweiligen Aufträge umfassen sowohl einzelne, als auch mehrere Zieldestinationen. In der Regel werden mit einer Sammelchartermaßnahme zwei Destinationen angeflogen. Die Ausschreibung wird daher nicht in Lose unterteilt. Es handelt sich um die Destinationen Tirana in Albanien, Belgrad in Serbien, Skopje in der Republik Nordmazedonien, Pristina im Kosovo und Sarajevo in Bosnien-Herzegowina. Im Bedarfsfall kann es erforderlich werden, weitere Destinationen anzufliegen. Der Auftragnehmer ist ab Übergabe der Rückzuführenden durch den Auftraggeber im Flugzeug für die Abwicklung der Leistung zuständig.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Pauschalpreis pro FlugGewichtung (Punkte, genau) 60Der Preis, der zur Wertung herangezogen wird, richtet sich nach dem Durchschnittspreis pro Flug. Der Durchschnittspreis berechnet sich aus den vom Bieter angegebenen Pauschalpreisen pro Flug, in dem bereits alle Nebenkosten (Gebühren zum Einholen von Überflug- und Landegenehmigungen, Flughafensteuern, Passagier- und Sicherheitsgebühren, etc.) beinhaltet sind. Das Angebot mit dem nach diesen Vorgaben ermittelten niedrigsten Netto-Durchschnittspreis pro Flug erhält die maximal zu erreichende Punktzahl von 600 Punkten. Die übrigen Angebote werden entsprechend ihrem prozentualen Abstand im Verhältnis zum Angebot des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet.
Qualität
RealisierungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 40Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung. Daher hat der Bieter mit seinem Angebot das unter der Ziffer 2.8 der Anlage 1 aufgeführte Realisierungskonzept vorzulegen. Die konzeptionellen Ausführungen fließen neben dem Preis in die Angebotswertung ein. Die Konzepte werden mit maximal 10 Punkten bewertet.

Eignung16 von 16 angegeben

Kriterium
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung n … ganz lesenNachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Kriterium
Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden.
Kriterium
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Kriterium
Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet.
Kriterium
Angabe von Referenzen über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) erbrachten Leistungen, die mit der aus-geschriebenen Leistung vergleichbar sind (Chartermaßnahmen bzgl. Abschiebungen) und für mindestens ein Jahr bzw. mindestens 5 Flüge erbracht wurden.
Kriterium
Eigenerklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiter über alle erforderlichen Qualifikationen als Sicherheitsbegleiter verfügen.
Kriterium
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Kriterium
Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Straftaten auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
Kriterium
Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde.
Kriterium
Eigenerklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurden.
Kriterium
Eigenerklärung, dass weder das eigene Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terror-listen erscheint.
Kriterium
Eigenerklärung, dass Verstöße i. S. des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht begangen wurden bzw. Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung nicht bestehen.
Kriterium
Eigenerklärung, dass die in der Anlage 7 Hinweise zur Eigenerklärung zum 5. EU Sanktionspaket genannten Angaben von dem Unternehmen so bestätigt werden können.
Kriterium
Das Unternehmen ist präqualifiziert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimalig durch einseitige Erklärung um jeweils 12 Monate verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 MONTHS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDQYH7J

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe
Anschrift
Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Kontakt
abt.08.beschaffung@rpk.bwl.de

Bei uns erfasst

11Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 604 (Luftverkehr) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 75f5df6f-b7aa-40c6-a4d5-a76f294f6d47.