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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

CDN-Plattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet in drei Losen

Westdeutscher Rundfunk Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen DPT V2/2026veröffentlicht 13.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 148 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.09.2027 – 31.08.2029, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50667, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 144 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungspunkte50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Westdeutscher Rundfunk Köln
    vor 5 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 5 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2029
    in 10 Monaten

Beschreibung

Vergabe von Rahmenverträgen über eine CDN-Plattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet in drei Losen für ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Dienstleistungen zur Verbreitung von Audio- und Video (AV)-Inhalten (Los 1 für alle Rundfunkanstalten (RfA) der ARD, ZDF, Deutsche Welle (DW), Deutschlandradio (DRadio) und ARTE), die Dienstleistungen für die Verbreitung, das Caching und die Sicherheit von Webseiten (Los 2 für alle RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) und die Dienstleistungen für das Icecast-Live-Streaming (Los 3 für alle RfA der ARD, DW und DRadio).

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio

Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu.

2 Jahre–
2
Ausspielung von AV-Inhalten für ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE

Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu.

2 Jahre–
3
Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE

Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungspunkte50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungspunkteDie Zuschlagskriterien unterscheiden sich je Los. Für die Lose 1 und 2 erfolgt der Zuschlag nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bewertung in Anlehnung an die einfache Richtwertmethode (UfAB 2018) auf Basis von Leistung (L) und Preis (P). Die angegebenen Gewichtungen dienen lediglich der formalen Abbildung im System; maßgeblich ist die in den Vergabeunterlagen beschriebene Bewertungsmethodik. Für Los 3 erfolgt der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis. Die Bewertung der Qualität erfolgt je Unterkriterium auf Grundlage der jeweils definierten Anforderungen unter Berücksichtigung der eingereichten Angebote. Maßgeblich ist dabei der erwartete Erfüllungsgrad im Detail, wie er in der "Anlage 11 Leistungsbewertungsmatrix" dargestellt ist. Unterkriterien mit qualitativer Darlegung (Beschreibungen): Unterkriterien, die eine Darlegung in Form von technischen Beschreibungen erfordern, werden nach einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der in der Leistungsbeschreibung und der Leistungsbewertungsmatrix festgelegten inhaltlichen Anforderungen und Maßstäbe. Ergänzend werden die Angebote untereinander verglichen.
Preis
Die Zuschlagskriterien unterscheiden sich je Los. Für die Lose 1 und 2 erfolgt der Zuschlag nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bewertung in Anlehnung an die einfache Richtwertmethode (UfAB 2018) auf Basis von Leistung (L) und Preis (P). Die angegebenen Gewichtungen dienen lediglich der formalen Abbildung im System; maßgeblich ist die in den Vergabeunterlagen beschriebene Bewertungsmethodik. Für Los 3 erfolgt der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis. Die Bewertung des Angebotspreises erfolgt gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen auf Grundlage der Gesamtangebotssumme inkl. gesetzl. Umsatzsteuer ("P") ergibt sich aus den Angaben des Bieters im Angebotsformular.

Eignung9 von 9 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Teilnahmebroschüre 4.5.1 Betriebshaftpflichtversicherung (A-Kriterium) Der Bewerber muss in der Anlage Eignungsanforderung je Los erklären, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließe … ganz lesenTeilnahmebroschüre 4.5.1 Betriebshaftpflichtversicherung (A-Kriterium) Der Bewerber muss in der Anlage Eignungsanforderung je Los erklären, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird: Personenschäden 2.000.000,00 EUR Sachschäden 1.000.000,00 EUR allgemeine Vermögensschäden 100.000,00 EUR Weiter ist zu erklären, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Informationssicherheit
Teilnahmebroschüre 4.5.2 Informationssicherheitsmanagementsystem (A-Kriterium) Der Bewerber verfügt über ein implementiertes und wirksam betriebenes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001 oder einem gleichwertigen Standard. Die Erklärung erfolgt in der Anlage 02 "Eignungsa … ganz lesenTeilnahmebroschüre 4.5.2 Informationssicherheitsmanagementsystem (A-Kriterium) Der Bewerber verfügt über ein implementiertes und wirksam betriebenes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001 oder einem gleichwertigen Standard. Die Erklärung erfolgt in der Anlage 02 "Eignungsanforderungen". Sofern der Bewerber zur Leistungserbringung Nachunternehmer einsetzt, die wesentlichen Teilleistungen erbringen, stellt der Bewerber sicher, dass diese in das ISMS des Bewerbers eingebunden sind oder ihrerseits über ein gleichwertiges Informationssicherheitsmanagement verfügen. Die Einhaltung der Informationssicherheitsanforderungen durch Nachunternehmer liegt in der Verantwortung des Bieters und ist auf Anforderung nach-zuweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Teilnahmebroschüre 4.5.3 Referenzen (A- und B- Kriterium) Die Referenzen dienen sowohl dem Nachweis der Eignung (A-Kriterium) als auch der Bewertung (B-Kriterium). A-Kriterium (die Details wie Anzahl, Zeitraum und Höhe des geforderten Mindestumsatze ergeben sich losbezogen aus der jeweiligen Beschre … ganz lesenTeilnahmebroschüre 4.5.3 Referenzen (A- und B- Kriterium) Die Referenzen dienen sowohl dem Nachweis der Eignung (A-Kriterium) als auch der Bewertung (B-Kriterium). A-Kriterium (die Details wie Anzahl, Zeitraum und Höhe des geforderten Mindestumsatze ergeben sich losbezogen aus der jeweiligen Beschreibung): - Die Anzahl der genannten Referenzen je Los - Die eingereichten Referenzen müssen Leistungen aus dem Medien- und Nachrichtenumfeld betreffen - Nachweis des Mindestumsatzes pro Referenz. B-Kriterium: Bewertung gemäß den genannten Aspekten des jeweiligen Loses. Die Referenzen sind je Los getrennt einzureichen. Eine Referenz kann für mehrere Lose herangezogen werden, sofern die Vergleichbarkeit und der jeweilige Leistungsumfang je Los nachvollziehbar dargestellt sind. Jede Referenz ist in der hierfür vorgesehen "Anlage 08 TWB_Referenzen" vollständig darzustellen und ist zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ergänzende Anlagen und Erläuterungen zu den Referenzen sind pro Referenz in einer separaten Anlage darzustellen, die einen Umfang von maximal vier DIN A4 Seiten nicht überschreiten darf. Referenzangaben, die über diesen Umfang hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Referenzen müssen mindestens folgenden Angaben enthalten: - Name und Anschrift des Referenzgebers, möglichst unter Angabe einer Funktionsadresse oder des/der Ansprechpartners/in des Referenzkunden sowie Funktion des Ansprechpartners - Branche des Referenzgebers - Kurzbeschreibung des Referenzprojektes - Inhalt und Umfang der Betriebsleistungen inklusive der Supportleistungen - Angaben zu Verfügbarkeitsanforderungen - Ausführung/Leistungszeit (genaue Angaben von Monats- und Jahreszahl) - Anzahl und Benennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz - Umsatz der geforderten Geschäftsjahre je Los jeweils getrennt nach Jahren (bitte zutreffendes ankreuzen und Umsatz angeben) Es sollten nicht mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen je Los vorgelegt werden. Es steht Ihnen aber frei mehr Referenzen vorzulegen. Alle Referenzen werden einzeln ausge-wertet und durch die Anzahl der vorgelegten Referenzen dividiert. Die Punktzahl wird kauf-männisch ohne Kommastelle gerundet. Es liegt also im Interesse der Bewerber nur die bes-ten Referenzen vorzulegen, da ansonsten Punktverluste drohen. Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen ggf. durch Kontaktaufnahme mit dem Referenzgeber zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Bewerber gemachten Angaben. Der Bewerber hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten. Sofern der Bewerber auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer im Rahmen der angebotenen Leistung tatsächlich erbringen soll. Los 1 Es sind mindestens 2 Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren nachzuweisen, also mindestens jeweils eine für - für den Betrieb von Livestreaming-Diensten und - für den Betrieb von On-Demand-Streaming-Diensten. Als vergleichbare Leistung für eine Referenz für Los 1 gilt der Betrieb einer CDN-Plattform. Der Umsatz für eine CDN-Plattform muss in den letzten drei Geschäftsjahren pro Jahr bei mindestens 10,0 Mio. EUR exkl. USt. gelegen haben. (A-Kriterium) Zur Erfüllung der Mindestumsatzanforderungen können Umsätze aus mehreren Referenzen berücksichtigt und addiert werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Mindestumsatz inner-halb einer einzelnen Referenz erreicht wird. Die Bewertung der Referenzen erfolgt gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten B-Kriterien. Los 2 Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren nachzuweisen für - die Bereitstellung und den Betrieb einer Caching-Plattform für die Verbreitung und das Caching von Webseiten. Der Umsatz für dies …
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Teilnahmebroschüre 4.5.4 Technische Leistungsfähigkeit (A-Kriterium) Los 1 Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bewerber auf der Anlage "Eignungsanforderungen Los 1", dass die nachfolgenden Eigenschaften/Funktionen als Mindestanforderungen von der für die Auftragsausführung … ganz lesenTeilnahmebroschüre 4.5.4 Technische Leistungsfähigkeit (A-Kriterium) Los 1 Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bewerber auf der Anlage "Eignungsanforderungen Los 1", dass die nachfolgenden Eigenschaften/Funktionen als Mindestanforderungen von der für die Auftragsausführung über die gesamte Vertragslaufzeit vorgesehene CDN-Plattform erfüllt werden. Betrieb einer CDN-Plattform mit skalierbarer Infrastruktur (Entgegennahme von AV-Inhalten, Speicherung, Segmentierung, Ausspielung und Logging/Report) mit folgenden Anforderungen: - Verbindliche Ausspielbandbreite in Höhe von mindestens 5 Tbit/s in Europa, wobei die Last variabel auf einzelne Streams (z.B. Tatort/DFB-Pokalfinale) oder eine Vielzahl an unterschiedlichen Streams verteilt wird. - Temporäre, ereignisbezogene Erhöhung der verbindlichen Ausspielbandbreite auf mindestens 16 TBit/s für Großevents (z.B. Fußball-Weltmeisterschaft 2026) in Europa. - Speicherung von AV-Inhalten mit einem Umfang von bis zu 4 Mio. AV-Dateien bei mindestens 600 TB Speichernutzung. - Automatisierte Segmentierung von AV-Dateien in die Streamingformate HLS und DASH. - Redundante Übernahme der Live-Streams durch die CDN-Ausspielplattform an örtlich getrennten Einspeise-/Übernahmepunkten. Bei den Einspeisepunkten muss durch den Bewerber sichergestellt sein, dass primäre und Backup-Einspeisepunkte in jeweils einem getrennten Standort bzw. Netzwerksegment im Internet konfiguriert sind. Ein Einspeisepunkt muss in Frankfurt am Main installiert sein. - Gemanagtes Datenvolumen auf der Auslieferungsplattform von mindestens 4.000 Petabyte pro Jahr. - Streamingformate für die Ausspielung: HLS, DASH, Download und Progressive Download. - Low-Latency-Streaming Technologie für die Betriebsart Live-Streaming in den adaptiven Streamingformaten HLS und DASH - Geolocation bei der Ausspielung mit einer Beschränkung (Geoblocking) für Deutschland, den deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz, Österreich) und die in der EBU zusammengeschlossenen Länder. - Pausen- und Rückspulfunktion (DVR) - TS-Livestreaming - Modifikation der Playlisten und Manifeste für Livestreams - Unterstützung von Verschlüsselungsmethoden (inkl. Key-Management) von marktüblichen DRM-Systemen - IPv6 für die Verbindung zum Nutzer sowie zu den Origin- Servern - Auslieferung per und HTTP und HTTPS Los 2 Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für das Los 2 legt der Bewerber eine Kurzbeschreibung der Caching-Funktionalität durch beispielhafte Darstellung der generellen Administration und Konfigurationsmöglichkeiten für die Caching-Plattform mit dem Teilnahmeantrag bei, die während der Auftragsausführung über die Vertragslaufzeit eingesetzt werden soll (maximal zwei DIN A4 Seiten). Zudem bestätiget der Bewerber auf der Anlage "Eignungsanforderungen" die nachfolgenden Eigenschaften/Funktionen als Mindestanforderungen an die Caching-Plattform, die für die Auftragsausführung über die Vertragslaufzeit eingesetzt werden soll. - Exklusive für den AG bereitgestellte Ausspielbandbreite von mindestens 200 Gbit/s in Europa - Exklusive für den AG gemanagtes Datenvolumen auf der Caching-Plattform von mindestens 150 PB pro Jahr - IPv6 für die Verbindung zum Nutzer sowie zu den Origin-Servern - Unterstützung von HTTP/2 - Auslieferung per HTTP und HTTPS Los 3 Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für das Los 3 bestätigt der Bewerber auf der Anlage "Eignungsanforderungen" die nachfolgenden Eigenschaften/Funktionen als Mindestanforderungen an die Verbreitungsplattform, die für die Auftragsausführung über die Vertragslaufzeit eingesetzt werden soll. Betrieb einer verteilten Verbreitungsplattform mit folgenden Anforderungen: - Verbindliche mittlere Ausspielbandbreite von mindestens 95 Gbit/s in Europa - Gemanagtes Datenvolumen von mindestens 120 PB/Jahr - Auslieferung per HTTP und HTTPS mit Einbindung von kundenspezifischen SSL-Zertifikaten und Übernahme bestehender URL-Pfade mittels Pfad-Mapping - Skalierbare, verteilte …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Teilnahmebroschüre 4.5.5 Qualifikation des Supportpersonals (A-Kriterium) Die Auftraggeber erwarten für den Bereich Support und für den zentralen Ansprechpartner für alle weiteren Dienstleistungen folgende Mindestvoraussetzungen an das eingesetzte Personal: - Deutschkenntnisse in Wort und Schrift au … ganz lesenTeilnahmebroschüre 4.5.5 Qualifikation des Supportpersonals (A-Kriterium) Die Auftraggeber erwarten für den Bereich Support und für den zentralen Ansprechpartner für alle weiteren Dienstleistungen folgende Mindestvoraussetzungen an das eingesetzte Personal: - Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf mindestens Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. - Fundiertes, technisches Fachwissen im Bereich der Internet-Programmverbreitung ins-besondere in Bezug auf o CDN - basierte Auslieferungsarchitekturen o Streaming- und Transportprotokolle o Betriebs- und Störungsmanagement von hochverfügbaren Streaming-Services Der Bewerber stellt sicher, dass das für die Leistungserbringung eingesetzte Support und Betriebspersonal im erforderlichen Umfang in den Bereichen Informationssicherheit, Daten-schutz und sichere Betriebsprozesse regelmäßig geschult wird. Der Nachweis der geforderten Mindestqualifikationen ist in einer selbst zu erstellten Anlage auf maximal vier DIN-A4-Seiten beizufügen. Angaben, die über diesen Umfang hinausgehen, werden nicht gewertet Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise (z. B. Sprachzertifikate, Ausbildungsnachweise oder vergleichbare Qualifikationsnachweise) anzu-fordern. Die Einreichung anonymisierter Personenprofile mit entsprechenden Qualifikations-angaben ist zulässig.
Umweltmanagementmaßnahmen
Teilnahmebroschüre 4.5.6 Umweltmanagement (A-Kriterium) Grundsätzlich erwarten die Auftraggeber vom Bewerber für die Erbringung der Leistungen, dass Umwelt- und Klimaschutzaspekte berücksichtigt werden (vergleiche: EBU Recommen-dation R159V2 "Procurement of Interoperable Content Delivery Networks"; … ganz lesenTeilnahmebroschüre 4.5.6 Umweltmanagement (A-Kriterium) Grundsätzlich erwarten die Auftraggeber vom Bewerber für die Erbringung der Leistungen, dass Umwelt- und Klimaschutzaspekte berücksichtigt werden (vergleiche: EBU Recommen-dation R159V2 "Procurement of Interoperable Content Delivery Networks"; https://tech.ebu.ch/files/live/sites/tech/files/shared/r/r159.pdf). Zum einen sind die Umweltmanagement-Maßnahmen für die gesamte Prozesskette zu beschreiben, die das Unternehmen während der Auftragsausführung einsetzt. Hierzu gehören z.B. Angaben, inwieweit bei der Auftragsabwicklung - umweltschonende Sachmittel zum Einsatz kommen, - durch welche Maßnahmen die Energieeffizienz beim Streaming und in den Rechenzentren kontinuierlich verbessert wird, - wie die Ziele geprüft werden und - wo der Zielerreichungsgrad publiziert wird. Zum anderen wird erwartet, dass der Bewerber geeignete Informationen bereitstellt, die idealerweise eine Berücksichtigung der Leistungen in der Scope 3-Treibhausgasbilanzierung gemäß Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protocol) über die gesamte CDN-Lieferkette ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu den CO2-Emissionen und dem Energieverbrauch der für die Leistungserbringung eingesetzten Infrastruktur. Die Beschreibung dieser Maßnahmen sind in einer selbst zu erstellenden Anlage beizufügen.Die Beschreibung darf vier DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben, die über diesen Umfang hinausgehen, werden nicht gewertet. Sollte eine Zertifizierung gemäß ISO 14001, ISO 50001 oder gleichwertig vorliegen, ist das entsprechende Zertifikat als Nachweis einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2027
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Verträge werden mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere zwei Jahre geschlossen. Der Auftraggeber kann den Vertrag zum Zweck eines ordnungsgemäßen Übergangs auf einen neuen Dienstleister um bis zu sechs Monate über die Laufzeit hinaus zu gleichen Konditionen und mit bei Bedarf erhöhtem Volumen verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der … ganz lesenDer WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGMNFK#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Für CPV 922 (Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7e832aa1-fcd4-4bd5-9475-bc2b579c8e96.