Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55523000-2
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2026_204_LAF IIveröffentlicht 20.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.09.2026 – 31.08.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Berlin.
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Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Berlin (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.09.2026 – 31.08.2029
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 6 Monatenan Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 09:01 Uhrvor 6 Monaten
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.08.2029
- Bindefrist endetvor 39 Tagen132 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Siverstorpstraße 5-19 in 13125 Berlin und Kurt-Schumacher-Damm 202 in 13405 Berlin, zu vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Das Vergabeverfahren wird gemäß den Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), jeweils in der zum Zeitpunkt der Absendung der o.g. EU-Bekanntmachung gültigen Fassung durchgeführt. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen verantwortlich. Die Einrichtungen haben einen Bedarf an Vollverpflegungsleistungen für täglich bis max. 256 Bewohnerinnen und Bewohner im Los 1 und bis max. 373 Bewohnerinnen und Bewohner im Los 2.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Siverstorpstraße 5-19 Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Siverstorpstraße 5-19 in 13125 Berlin zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen verantwortlich. Die Einrichtung hat einen Bedarf an Vollverpflegungsleistungen für täglich bis max. 256 Bewohnerinnen und Bewohner. | 3 Jahre | – |
| 2 | Kurt-Schumacher-Damm 202 Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Kurt-Schumacher-Damm 202 in 13405 Berlin, zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen verantwortlich. Die Einrichtungen haben einen Bedarf an Vollverpflegungsleistungen für täglich bis max. 373 Bewohnerinnen und Bewohner. | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (in Euro brutto).
Eignung2 von 2 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- auf der Vergabeplattform (my.vergabeplattform.berlin.de)Entgegen der Angabe, dass lediglich andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Anwendung finden, sind unter dem oben hinterlegten Verknüpfungslink sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Eignungskriterien und Mindestanforderungen hochgeladen. Eine andere technische Möglichkeit besteht aktuell nicht.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 132 Tage
- Angebotsöffnung
- 21.05.2026, 09:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie des Vergabemindestentgelts gemäß BerlAVG und auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer – siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – … ganz lesenkürzer
Leistung: Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie des Vergabemindestentgelts gemäß BerlAVG und auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer – siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#. Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.09.2026. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monat … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#. Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.09.2026. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Betreiber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.- Hinweis
Gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 LHO Berlin dürfen Ausgaben, die durch Gesetz oder im Haushaltsplan als gesperrt bezeichnet sind, geleistet sowie Verpflichtungen zur Leistung solcher Ausgaben nur mit vorheriger Zustimmung (Einwilligung) der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) eingegangen werden. Diese Auss … ganz lesenkürzer
Gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 LHO Berlin dürfen Ausgaben, die durch Gesetz oder im Haushaltsplan als gesperrt bezeichnet sind, geleistet sowie Verpflichtungen zur Leistung solcher Ausgaben nur mit vorheriger Zustimmung (Einwilligung) der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) eingegangen werden. Diese Ausschreibung wird daher hinsichtlich aller Lose vorbehaltlich der rechtzeitigen Erteilung der zu beantragenden Einwilligung zur Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen durch SenFin veröffentlicht. Eine Zuschlagserteilung kann demnach erst nach Vorliegen derselben erfolgen.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (in Euro brutto).
Eignung2 von 2 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- auf der Vergabeplattform (my.vergabeplattform.berlin.de)Entgegen der Angabe, dass lediglich andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Anwendung finden, sind unter dem oben hinterlegten Verknüpfungslink sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Eignungskriterien und Mindestanforderungen hochgeladen. Eine andere technische Möglichkeit besteht aktuell nicht.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin bei gleich bleibenden Vertragsbedingungen einmal um ein Jahr verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 132 Tage
- Angebotsöffnung
- 21.05.2026, 09:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie des Vergabemindestentgelts gemäß BerlAVG und auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer – siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – … ganz lesenkürzer
Leistung: Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie des Vergabemindestentgelts gemäß BerlAVG und auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer – siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.09.2026. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Cateringdienstleister innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Land … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.09.2026. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Cateringdienstleister innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.- Hinweis
Gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 LHO Berlin dürfen Ausgaben, die durch Gesetz oder im Haushaltsplan als gesperrt bezeichnet sind, geleistet sowie Verpflichtungen zur Leistung solcher Ausgaben nur mit vorheriger Zustimmung (Einwilligung) der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) eingegangen werden. Diese Auss … ganz lesenkürzer
Gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 LHO Berlin dürfen Ausgaben, die durch Gesetz oder im Haushaltsplan als gesperrt bezeichnet sind, geleistet sowie Verpflichtungen zur Leistung solcher Ausgaben nur mit vorheriger Zustimmung (Einwilligung) der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) eingegangen werden. Diese Ausschreibung wird daher hinsichtlich aller Lose vorbehaltlich der rechtzeitigen Erteilung der zu beantragenden Einwilligung zur Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen durch SenFin veröffentlicht. Eine Zuschlagserteilung kann demnach erst nach Vorliegen derselben erfolgen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Darwinstraße 14-18, 10589 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55523000-2
- Zuschlag an Herr Ribisel Catering GmbH, rund 652.000 €
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 20.03.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Berlin (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Taboule Cateringservice GmbH6 Zuschläge
- 40seconds Service GmbH5 Zuschläge
- Herr Ribisel Catering GmbH4 Zuschläge
- Schulversorgung & Catering Thomas Warnhoff GmbH4 Zuschläge
- Z-Catering Mitte GmbH4 Zuschläge
- Graefewirtschaft GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 14e926ca-2098-403e-9e1c-19d951ed6164.