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Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Beförderungsleistungen für die Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen Rosenheim

Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen Rosenheim · Rosenheim, Bayern

Aktenzeichen 805/23veröffentlicht 11.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 865 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rosenheim83022, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ab September 2024 für die Dauer von mindestens vier Schuljahren bzw. mindestens vier Leistungsperioden a jeweils 12 Monaten (mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Schuljahr bzw. eine weitere Leistungsperiode).

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Beförderungsleistungen für die Schüler und Schülerinnen der Philipp Neri Schule

Los 1 beinhaltet die Beförderung aller Kinder und Jugendlichen mit - in der Regel - Wohnsitz im Stadtgebiet Rosenheim und im Landkreis Rosenheim, die die Schule besuchen und befördert werden müssen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden 97 Schüler zur Schule und wieder zurück befördert. Die Beförderung erfolgt für diese Schüler zum Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss an allen Tagen eines Schuljahres, die nicht unterrichtsfrei sind (also nicht während der Schulferien). Ausnahmsweise ist im Rahmen dieses Loses auch die Beförderung von Schülern anderer Schulen, die an der Philipp Neri Schule den Unterricht probeweise besuchen (in der Regel über einen Zeitraum von drei Wochen) und von Schülern der Philipp Neri Schule, die probe-weise den Unterricht an anderen Schulen besuchen (in der Regel ebenfalls über einen Zeit-raum von drei Wochen) zu erbringen. Pro Schuljahr fallen unter diese Kategorie durchschnittlich 8 bis 10 Schüler. Die Kinder und Jugendlichen sind an mindestens allen von dem bayerischen Kultusministerium festgelegten Schultagen eines Schuljahres zu befördern. Dies sind in der Regel 186 Tage pro Schuljahr.

––
3
Beförderungsleistungen für die Besucher und Besucherinnen der Heilpädagogischen Tagesstätte Klara von Assisi

Los 2 beinhaltet die Beförderung aller Kinder und Jugendlichen mit - in der Regel - Wohnsitz im Stadtgebiet Rosenheim und im Landkreis Rosenheim, die die Heilpädagogische Tagesstätte Klara von Assisi in Rosenheim besuchen. Diese Kinder und Jugendlichen besuchen am Vormittag die Philipp Neri Schule als Schüler und müssen, soweit sie nach Schulende die HPT besuchen, von dieser Einrichtung wieder nach Hause befördert werden, wenn die Betreuungszeit in der Einrichtung endet. Los 2 umfasst zusätzlich die Beförderung derjenigen Kinder und Jugendlichen, die die heilpädagogische Tagesstätte während der Schulferien besuchen und in den Schulferien morgens zu der Einrichtung und nach Ende der Betreuung wieder nach Hause gebracht werden müssen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung sind 80 Kinder zu befördern, an durchschnittlich 201 Öffnungstagen im Kalenderjahr.

––
4
Beförderungsleistungen für die Besucher und Besucherinnen der Heilpädagogischen Tagesstätte Biberburg

Los 3 beinhaltet die Beförderung aller Kinder mit Wohnsitz im Stadtgebiet Rosenheim oder im Landkreis Rosenheim, die die Heilpädagogische Tagesstätte Biberburg in Rosenheim besuchen und morgens zur Einrichtung und nach Ende der Öffnungszeit wieder nach Hause gebracht werden müssen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung sind dies 27 Kinder. Die Besucher der Heilpädagogischen Tagesstätte Biberburg sind an den von der jeweiligen Einrichtung festgelegten Öffnungstage (zum Zeitpunkt der Ausschreibung 205 Öffnungstage im Kalenderjahr) zu befördern.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Preis pro BesetztkilometerRangfolge 1
Preis
Preis pro BesetztstundeRangfolge 1
Qualität
Anzahl der JahresbesetztkilometerRangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Verlängerung um ein weiteres Schuljahr, soweit der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des … ganz lesenBieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform reg … ganz lesenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen herausgegeben werden - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenen Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y1QV5VVJW Die Zuschlagskriterien und die vom Auftraggeber angewandte Wertungsmethode für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist in der Vergabeunterlage "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für den Caritas Verband d … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y1QV5VVJW Die Zuschlagskriterien und die vom Auftraggeber angewandte Wertungsmethode für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist in der Vergabeunterlage "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für den Caritas Verband der Erzdiözese München und Freising e.V., Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen" unter Ziffer IX dargestellt. Die für die Erstellung der Tourenplanung im Rahmen der Angebotsabgabe erforderliche Unterlage "Beförderungsteilnehmerliste" je Los wird aus Datenschutzgründen gemäß § 41 Abs. 3 VgV interessierten Unternehmen erst nach der Registrierung des Unternehmens auf der Plattform DTVP zur Verfügung gestellt. Unternehmen werden gebeten, wenn sie sich registriert haben, die Unterlage über die "Kommunikation" anzufordern. Die Unterlage wird dann umgehend zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG, Hofolding1
3Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG, Hofolding1
4kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen Rosenheim
Anschrift
Ebersberger Straße 32 b, 83022 Rosenheim
Kontakt
info@moeller-rae.de
Auskünfte
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen Rosenheiminfo@moeller-rae.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

28vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (49 Lose mit Angabe)
909.830 €Zuschlagswert im Median
333.698 € – 2,06 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.06.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.06.2024 auf 25.06.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5153ab7d-ae9c-4cbc-b685-efc04d257f2c.