Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Beförderungsleistungen für die Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen Rosenheim
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen Rosenheim · Rosenheim, Bayern
Aktenzeichen 805/23veröffentlicht 11.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Stadt Dietfurt a.d.Altmühl: Beschaffung von SchülerbeförderungsleistungenStadt Dietfurt · Dietfurt a. d. AltmühlFrist 23.11.2026
- Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 5 des Landkreises KitzingenLandratsamt Kitzingen · KitzingenFrist 09.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 392 und 394.Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 14.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ab September 2024 für die Dauer von mindestens vier Schuljahren bzw. mindestens vier Leistungsperioden a jeweils 12 Monaten (mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Schuljahr bzw. eine weitere Leistungsperiode).
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Beförderungsleistungen für die Schüler und Schülerinnen der Philipp Neri Schule Los 1 beinhaltet die Beförderung aller Kinder und Jugendlichen mit - in der Regel - Wohnsitz im Stadtgebiet Rosenheim und im Landkreis Rosenheim, die die Schule besuchen und befördert werden müssen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden 97 Schüler zur Schule und wieder zurück befördert. Die Beförderung erfolgt für diese Schüler zum Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss an allen Tagen eines Schuljahres, die nicht unterrichtsfrei sind (also nicht während der Schulferien). Ausnahmsweise ist im Rahmen dieses Loses auch die Beförderung von Schülern anderer Schulen, die an der Philipp Neri Schule den Unterricht probeweise besuchen (in der Regel über einen Zeitraum von drei Wochen) und von Schülern der Philipp Neri Schule, die probe-weise den Unterricht an anderen Schulen besuchen (in der Regel ebenfalls über einen Zeit-raum von drei Wochen) zu erbringen. Pro Schuljahr fallen unter diese Kategorie durchschnittlich 8 bis 10 Schüler. Die Kinder und Jugendlichen sind an mindestens allen von dem bayerischen Kultusministerium festgelegten Schultagen eines Schuljahres zu befördern. Dies sind in der Regel 186 Tage pro Schuljahr. | – | – |
| 3 | Beförderungsleistungen für die Besucher und Besucherinnen der Heilpädagogischen Tagesstätte Klara von Assisi Los 2 beinhaltet die Beförderung aller Kinder und Jugendlichen mit - in der Regel - Wohnsitz im Stadtgebiet Rosenheim und im Landkreis Rosenheim, die die Heilpädagogische Tagesstätte Klara von Assisi in Rosenheim besuchen. Diese Kinder und Jugendlichen besuchen am Vormittag die Philipp Neri Schule als Schüler und müssen, soweit sie nach Schulende die HPT besuchen, von dieser Einrichtung wieder nach Hause befördert werden, wenn die Betreuungszeit in der Einrichtung endet. Los 2 umfasst zusätzlich die Beförderung derjenigen Kinder und Jugendlichen, die die heilpädagogische Tagesstätte während der Schulferien besuchen und in den Schulferien morgens zu der Einrichtung und nach Ende der Betreuung wieder nach Hause gebracht werden müssen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung sind 80 Kinder zu befördern, an durchschnittlich 201 Öffnungstagen im Kalenderjahr. | – | – |
| 4 | Beförderungsleistungen für die Besucher und Besucherinnen der Heilpädagogischen Tagesstätte Biberburg Los 3 beinhaltet die Beförderung aller Kinder mit Wohnsitz im Stadtgebiet Rosenheim oder im Landkreis Rosenheim, die die Heilpädagogische Tagesstätte Biberburg in Rosenheim besuchen und morgens zur Einrichtung und nach Ende der Öffnungszeit wieder nach Hause gebracht werden müssen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung sind dies 27 Kinder. Die Besucher der Heilpädagogischen Tagesstätte Biberburg sind an den von der jeweiligen Einrichtung festgelegten Öffnungstage (zum Zeitpunkt der Ausschreibung 205 Öffnungstage im Kalenderjahr) zu befördern. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Preis pro BesetztkilometerRangfolge 1
- Preis
- Preis pro BesetztstundeRangfolge 1
- Qualität
- Anzahl der JahresbesetztkilometerRangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Verlängerung um ein weiteres Schuljahr, soweit der Auftraggeber von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des … ganz lesenkürzer
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform reg … ganz lesenkürzer
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen herausgegeben werden - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenen Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y1QV5VVJW Die Zuschlagskriterien und die vom Auftraggeber angewandte Wertungsmethode für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist in der Vergabeunterlage "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für den Caritas Verband d … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y1QV5VVJW Die Zuschlagskriterien und die vom Auftraggeber angewandte Wertungsmethode für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist in der Vergabeunterlage "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für den Caritas Verband der Erzdiözese München und Freising e.V., Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen" unter Ziffer IX dargestellt. Die für die Erstellung der Tourenplanung im Rahmen der Angebotsabgabe erforderliche Unterlage "Beförderungsteilnehmerliste" je Los wird aus Datenschutzgründen gemäß § 41 Abs. 3 VgV interessierten Unternehmen erst nach der Registrierung des Unternehmens auf der Plattform DTVP zur Verfügung gestellt. Unternehmen werden gebeten, wenn sie sich registriert haben, die Unterlage über die "Kommunikation" anzufordern. Die Unterlage wird dann umgehend zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG, Hofolding | 1 |
| 3 | Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG, Hofolding | 1 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen Rosenheim
- Anschrift
- Ebersberger Straße 32 b, 83022 Rosenheim
- Kontakt
- info@
moeller-rae.de - Auskünfte
- Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., Philipp Neri Schule und kooperierende Einrichtungen Rosenheiminfo@
moeller-rae.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.06.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.06.2024 auf 25.06.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Transporte Campus SüdSchnürerFrist 30.11.2026
- Transporte CNSchnürerFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5153ab7d-ae9c-4cbc-b685-efc04d257f2c.