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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Caritas - Planung Erweiterung Don-Bosco-Schule + Neubau Therapiebad in Recke

Caritasverband Tecklenburger Land e.V. Caritas-Altenhilfe Tecklenburger Land GmbH · Ibbenbüren, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 054 26 037veröffentlicht 29.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 40 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 06.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Qualifikation des Projektteams25 %
  • Architektonische Skizze25 %
  • Präsentation20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 41 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Recke inkl. Neubau eines Therapiebads

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Caritas - Planung Erweiterung Don-Bosco-Schule + Neubau Therapiebad in Recke

Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Recke inkl. Neubau eines Therapiebads (hier: Los 2 - Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagenplanung), vgl. Leistungsbeschreibung

––
2
Caritas - Planung Erweiterung Don-Bosco-Schule + Neubau Therapiebad in Recke

Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Recke inkl. Neubau eines Therapiebads (hier: Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung), vgl. Leistungsbeschreibung

––
4
Caritas - Planung Erweiterung Don-Bosco-Schule + Neubau Therapiebad in Recke

Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung der Don-Bosco-Schule in Recke inkl. Neubau eines Therapiebads (hier: Los 4 - Fachplanung Tragwerksplanung), vgl. Leistungsbeschreibung

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar30 %
Qualifikation des Projektteams25 %
Architektonische Skizze25 %
Präsentation20 %
Kosten
HonorarFür die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.
Qualität
Qualifikation des ProjektteamsIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der unter Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen genannten Erfahrungen/Kompetenzen (Unterkriterien) bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte anhand der Tabelle in Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten. Zum Nachweis sind Eigenerklärungen, Referenzbescheinigungen oder vergleichbare Unterla-gen aus den letzten 5 Jahren tauglich und erforderlich. Bitte reichen Sie das Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ ohne Beifügung der Nachweise ein, vgl. Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese vor Zuschlagserteilung anzu-fordern. Sollten die im Formblatt gemachten Angaben im Zuschlagsfall nicht durch entspre-chende Nachweise belegt werden können, behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot neu zu bewerten bzw. auszuschließen. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.
Qualität
Architektonische SkizzeIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) ist eine architektonische Skizze als schema-tischer konzeptioneller Lösungsansatz für das vorliegende Projekt zu erstellen. Die Skizze dient ausschließlich der Veranschaulichung des grundsätzlichen Projektverständnisses und einer mögliche Herangehensweise an die Planungsaufgabe. Eine vollständige planerische Ausarbeitung wird nicht erwartet und nicht bewertet. Die Ausarbeitung muss mindestens enthalten:  einen schematischen Lageplan,  eine schematische Darstellung der funktionalen Grundorganisation (z. B. Grundriss oder Funktionsschema),  eine kurze textliche Erläuterung des Lösungsansatzes (max. 300 Wörter). Die Darstellungen sind in einem für die jeweilige Aussage geeigneten Maßstab anzufertigen; der gewählte Maßstab ist jeweils anzugeben. Optional können ergänzend eine perspektivi-sche Darstellung (3D-Visualisierung), eine Ansicht oder ein Schnitt eingereicht werden. Der Umfang der Unterlagen ist auf maximal 3 DIN-A3-Seiten zu begrenzen. Zielstellung, Erwartungshorizont und Bewertungskriterien sind Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen. Die Bieter, welche zur Abgabe eines Endangebotes aufgefordert werden, erhalten für die Einreichung eines wertbaren Endangebotes und insbesondere für den Aufwand der Erstellung einer architektonischen Skizze eine Aufwandsentschädigung von 2.500 € netto (vgl. Ziff. 1.5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen). Die Aufwandsentschädigung wird je Bieter nur einmal gewährt und kann daher nicht durch die Einreichung mehrerer Hauptangebote erhöht werden.
Qualität
PräsentationIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden die in Ziff. 2.3.4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen aufgeführten Aspekte der Präsentation von einer Jury des Auftraggebers bewertet. An der Präsentation müssen mindestens der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem vom Auftraggeber zu bestimmenden Ort statt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 20 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zum 01.01.2026 haben sich die Zuständigkeiten der Vergabekammern in NRW geändert. Im Laufe des Kalenderjahres 2026 kommt es zu weiteren Änderungen der Zuständigkeiten. Daher möchten wir für das betreffende Vergabeverfahren auf Folgendes hinweisen: • Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen: Ab 01.07.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen: Ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Lose 2, 4

Zuschlag3 von 3 angegeben

Honorar30 %
Qualifikation des Projektteams35 %
Schriftliches Konzept35 %
Kosten
HonorarFür die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.
Qualität
Qualifikation des ProjektteamsIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der unter Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen genannten Erfahrungen/Kompetenzen (Unterkriterien) bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte anhand der Tabelle in Ziff. 2.3.2 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten. Zum Nachweis sind Eigenerklärungen, Referenzbescheinigungen oder vergleichbare Unterla-gen aus den letzten 5 Jahren tauglich und erforderlich. Bitte reichen Sie das Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellte Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ ohne Beifügung der Nachweise ein, vgl. Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese vor Zuschlagserteilung anzu-fordern. Sollten die im Formblatt gemachten Angaben im Zuschlagsfall nicht durch entspre-chende Nachweise belegt werden können, behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot neu zu bewerten bzw. auszuschließen. Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt.
Qualität
Schriftliches KonzeptIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden in Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen aufgeführten Aspekte eines schriftlichen Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 1.000 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/zeichnersiche Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/tabellarischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich innerhalb der formalen Anforderungen bewegt. Zielstellung, Erwartungshorizont und Bewertungskriterien sind Ziff. 2.3.3 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zum 01.01.2026 haben sich die Zuständigkeiten der Vergabekammern in NRW geändert. Im Laufe des Kalenderjahres 2026 kommt es zu weiteren Änderungen der Zuständigkeiten. Daher möchten wir für das betreffende Vergabeverfahren auf Folgendes hinweisen: • Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen: Ab 01.07.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen. • Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen: Ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Caritasverband Tecklenburger Land e.V. Caritas-Altenhilfe Tecklenburger Land GmbH
Anschrift
Klosterstraße 19, 49477 Ibbenbüren
Kontakt
sekretariat@kommunalagentur.nrw

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 28.09.2026
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 28.09.2026
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 98e30f95-c6a3-4ba5-8f34-72fdd16c158d.