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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Calciumcarbonat 2025 zzgl. Verlängerungsoptionen bis 2028

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband · Brake, Niedersachsen

Aktenzeichen 2024-03928veröffentlicht 19.12.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Wesermarsch.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
2,21 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 51 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (102 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung von Calciumcarbonat mit der Reinheitsanforderung DIN EN 1018 Tab2, Klasse 1 und Tab 3 Typ A für verschiedene Wasserwerke des OOWVs.

Beschreibung des Loses

Die Belieferung des OOWV mit Calciumcarbonat mit der Reinheitsanforderung DIN EN 1018 Tab2, Klasse 1 und Tab 3 Typ A ist von besonderer Bedeutung für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung. Der OOWV sucht daher einen Auftragnehmer, der auch bei Lieferengpässen partnerschaftlich agiert und den OOWV nach besten Kräften unterstützt. Der OOWV benötigt an verschiedenen Standorten für seine Wasserwerke Calciumcarbonat. Der OOWV beabsichtigt, die dafür erforderlichen Lieferleistungen in einem EU-weiten Verfahren zu vergeben.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag tritt zum 01.01.2025 in Kraft und wird zunächst bis zum 31.12.2025 geschlossen. Sofern der Auftraggeber nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten. Di … ganz lesenbis zu 3-mal: Der Vertrag tritt zum 01.01.2025 in Kraft und wird zunächst bis zum 31.12.2025 geschlossen. Sofern der Auftraggeber nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten. Diese automatische Vertragsverlängerungsoption kann insgesamt 3-mal ausgeübt werden, jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten, maximal jedoch bis zum 31.12.2028. Die automatische Vertragsverlängerung erfolgt unter denselben Bedingungen und Konditionen wie in diesem Vertrag festgelegt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYTYVF8941 Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über das Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de) im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren. Bieter sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist im eigen … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YYFYTYVF8941 Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über das Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de) im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren. Bieter sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist im eigenen Interesse verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Fragen im Vergabeportal/im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu achten. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Dokumente im Vergabeverfahren sowie die gesamte schriftliche Kommunikation und die Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Omya GmbH, Köln2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8efd1c4d-c0f1-4e9e-95f2-ac625eb284bb.