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CAFM Software für den Fachbereich Facility Management in der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-S1-24-0945000-4121.01veröffentlicht 16.12.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Zuschlagskriterium 140 %
  • Zuschlagskriterium 240 %
  • Zuschlagskriterium 320 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf ist eine Stiftung öffentlichen Rechts mit ca. 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie ist der bedeutendste Museumsverband Schleswig-Holsteins und vereinigt unter ihrem Dach drei große Landesmuseen sowie weitere Museen, Ausstellungsstätten und Depots im Land Schleswig-Holstein. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Fachbereich, der die Liegenschaften betreut, umfasst stiftungsinterne Verwaltungsmitarbeitende, Haustechniker, Gärtner, Reinigungskräfte etc., aufgestockt werden diese eigenen Mitarbeitenden durch externen Dienstleistern. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Auftragsgegenstand ist die Einführung einer Software zum Computer Aided Facility Management (CAFM) inkl. Pflege und Support. Die Software soll den Fachbereich Facility Management der Stiftung bei der Steuerung und Regelung der vorhandenen Prozesse unterstützen. Die mobile Arbeit mit dem CAFM muss möglich sein.

Beschreibung des Loses

Intuitive Bedienung und eigenständige Anpassungen durch die Nutzer werden vorausgesetzt, ebenso wie die Einbindung von CAD-Plänen und der Im- und Export von Excel. Datenübernahme bei Systemwechsel/Vertragsende muss möglich sein. Die Software muss den Kriterien der GEFMA-Standard 444 entsprechen und zertifiziert sein. Die Software soll auf Servern der Stiftung gehostet werden. Die Software wird on-premise als Investition erworben. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die CAFM Software soll in den folgenden Arbeitsfeldern unterstützen: 1. Flächenmanagement, 2. Vertragsmanagement , 3. Instandhaltung von Gebäuden und technischen Anlagen , 4. Inventarmanagement, 5. Fuhrparkverwaltung, 6. Energiecontrolling, 7. Reinigungsmanagement, 8. Umzugsmanagement, 9. Arbeitsschutz & Sicherheit, 10. Schließanlagenmanagement, 11. Budget/Maßnahmen/Projekte. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Einführung der Software ist in zwei Ausbaustufen vorgesehen, wobei die Ausbaustufe I mit den Anwendungsmodulen (1) bis (6) im ersten Jahr und die Ausbaustufe II mit den Anwendungsmodulen (7) bis (11) im zweiten Jahr geplant ist. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In der Verwaltung sollen insgesamt 6 Personen mit Schreib- und Leserechten, davon eine Person mit Vollzugriff (Administratorenrechte) gleichzeitig arbeiten können. Ebenfalls gleichzeitig sollen die 8 mobilen Haustechniker und Hausmeister ihre Aufgaben mit der digitalen Unterstützung abarbeiten können. Außerdem sollen sie während ihrer Arbeit die Möglichkeiten haben, mobil auf Daten aus dem Programm zuzugreifen (z.B. Betriebsanleitungen, Wartungsverträge) und Daten übermitteln (z. B. Zählernummern, Verbrauchswerte, Fotos, Schadensmeldungen).

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Zuschlagskriterium 140 %
Zuschlagskriterium 240 %
Zuschlagskriterium 320 %
Preis
Zuschlagskriterium 1Preis.
Qualität
Zuschlagskriterium 2Qualität des Konzeptes.
Qualität
Zuschlagskriterium 3Präsentation.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Neben dem Kauf der Software, wird ein Vertrag über die Pflege und Support für vier Jahre geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht die Auftragsgeberin, der Vertragsverlängerung, mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Verlängerung widerspricht. … ganz lesenNeben dem Kauf der Software, wird ein Vertrag über die Pflege und Support für vier Jahre geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht die Auftragsgeberin, der Vertragsverlängerung, mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Verlängerung widerspricht. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentra … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabesh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
N+P Informationssysteme GmbH, Meerane–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c200f0de-f640-4f81-adb0-83803d0c907f.