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CAFM-Software (23/FI-AD/2023)

IKK classic · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen 23/FI-AD/2023veröffentlicht 28.06.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.

Alle Ausschreibungen: Software in Thüringen (6 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Erfurt99089, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (955 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität60 %
  • Preiskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Bereitstellung einer Computer-Aided-Facility-Management-Software, die Erstellung eines Gesamtsystems und die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Schulungen sowie Systemservice. Die Vertrags-, Service- und Schulungssprache ist Deutsch. Die Installation der Software erfolgt auf Terminal-Servern im Rechenzentrum der Bitmarck Technik GmbH als Dienstleisters der Auftraggeberin. Vertragliche Grundlage bildet der EVB-IT Systemvertrag, der zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer abgeschlossen wird. Der Auftragnehmer gewährleistet die angemessenen technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes u. a. der DSGVO und des BDSG. Die für die Auftraggeberin geltenden Grundsätze des Datenschutzes werden eingehalten.

Beschreibung des Loses

Zur Steuerung und Optimierung der operativen Facility Management-Prozesse (FM-Prozesse) bei der Auftraggeberin und zur Sicherstellung der Transparenz von Kosten und Leistungen sowie der zentralen Verfügbarkeit von Daten und Dokumenten soll ein Computer Aided Facility Management System (CAFM-System / CAFM-Software) eingeführt werden. Die der Auftraggeberin anzubietenden Softwarelösungen basieren auf am Markt erfolgreich eingeführten und dauerhaft gepflegten Standardprodukten. Die nachfolgend benannten Anwendungskataloge müssen vollumfänglich verfügbar und zertifiziert gemäß GEFMA Richtlinie 444 (Version 2023-07) sein, mindestens aber entsprechend GEFMA Richtlinie 444 (Version 2023-07):

1. Basiskatalog; 2. Flächenmanagement; 3. Instandhaltungsmanagement; 4. Inventarmanagement; 5. Reinigungsmanagement; 6. Raum- und Asset-Reservierung; 7. Schließanlagenmanagement; 8. Umzugsmanagement; 9. Energiecontrolling; 10. Sicherheit und Arbeitsschutz; 11. Umweltschutzmanagement; 12. Help- und Servicedesk; 13. Budgetmanagement und Kostenverfolgung; 14. Vertragsmanagement und 15. Workplace-Management.

Die Software ist in drei Systemen/Instanzen einzurichten: Produktivsystem, Testsystem und Integrationssystem. Es sind unterschiedliche User-Kategorien erforderlich. Die Kalkulation der erforderlichen Lizenzen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Einführung der Software ist in zwei Ausbaustufen vorgesehen, wobei die Ausbaustufe 1 mit den Anwendungsmodule 1. bis 10. und die Ausbaustufe 2 mit den Anwendungsmodulen 11. bis 15. geplant ist. Für die Ausbaustufe 1 sieht die Auftraggeberin ein Pilotprojekt vor, im Rahmen dessen durch den Auftragnehmer Migrationsleistungen zu erbringen sind. Im weiteren Verlauf ist das System entsprechend den Anforderungen der Auftraggeberin anzupassen und weiterzuentwickeln.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 60
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Bei der Variante Kauf der Software: Die Vertragsparteien werden rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Verhandlungen über eine mögliche Verlängerung des Wartungsvertrages eintreten. Bei der Variante Überlassung der Software auf Zeit (Miete): Der Auftraggeberin wird die Option eingeräumt, m … ganz lesenBei der Variante Kauf der Software: Die Vertragsparteien werden rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Verhandlungen über eine mögliche Verlängerung des Wartungsvertrages eintreten. Bei der Variante Überlassung der Software auf Zeit (Miete): Der Auftraggeberin wird die Option eingeräumt, mit Ablauf der Mietzeit die Software zu kaufen und zugleich einen Wartungsvertrag sowie optional Hosting beim Auftragnehmer, (ggf. Cloud-basiert) mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Die Vertragsparteien werden rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit in Verhandlungen hierzu eintreten.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachun … ganz lesenMöchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Loy & Hutz Solutions GmbH, Freiburg2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7bc3b111-276e-4673-bbb3-3c25eeb4b8ed.