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Frist abgelaufenEU-weitBau

BZ BA-403 Hbebühne

Handwerkskammer für Oberfranken · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen BZ BA-403veröffentlicht 23.08.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 35 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 26.08.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
303 Tsd. €
Laufzeit
34 Monate29.11.2026 – 30.09.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth95445, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über staatsanzeiger-eservices.de
    vor 35 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 35 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 25 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2029
    in 26 Tagen

Beschreibung

Einbau einer Hebebühne

Beschreibung des Loses

Allgemeine Baubeschreibung Die Handwerkskammer für Oberfranken mit Sitz in Bayreuth plant die Errichtung eines Bildungszentrums am Standort Bamberg. Das für die Neubebauung zur Verfügung stehende Baufeld setzt sich aus den Grundstücken mit den Flurnummern 4406/14, 4450/2, 4450/1, teilweise 4408 zusammen. Der Neubau für das Bildungszentrum Bamberg soll ein nachhaltig identitätsstiftendes Ensemble schaffen, das Ankerfunktion im Quartier übernimmt und östlicher Abschluss der perspektivischen Stadtentwicklung südlich der Forchheimer Straße mit Dienstleistungs- und Bildungsnutzungen bildet. Der Charakteristik eines handwerklichen Bildungszentrums entsprechend, wird das Grundstück in Baufeldcluster zoniert, in denen auch Erweiterungsflächen berücksichtigt werden. Innere, äußere Erschließungen vernetzen die Cluster und bilden der Nutzung entsprechende Freiflächen. Die orthogonale Zonierung orientiert sich an der südlichen Erschließungsstraße, da so auch Bezüge zur erwartbaren Bebauung im Westen hergestellt werden. Zur Forchheimer Straße wird ein grüner Puffer mit 10m Breite vorgesehen. Regelhaft und funktionsentsprechend werden die Cluster durch flächige eingeschossige Baukörper gebildet, lediglich ein viergeschossiger „Cube“ im Herzen der Gebäudestruktur leistet die Zeichenhaftigkeit und markiert den Hauptzugang. Für diesen Baukörper wird eine zweigeschossige Aufstockung als Erweiterungsmöglichkeit geplant, die das Konzept weiter stärkt. Gleichzeitig findet hier die Struktur der überhöhten Werkstätten für Holzbearbeitung einen Abschluss. Nach Westen stellt sich das Gebäude linear geschichtet mit zentralem Höhepunkt dar. Nach Osten kammartig mit rhythmisierten Baukörpern und Höfen. Die Ver- und Entsorgung der Werkstätten erfolgt im Osten über eine interne Straße, die im Zweibahnverkehr geplant ist, die Holzwerkstätten werden über den südwestlichen Werkhof erschlossen. Der Hof zwischen den östlichen Hallenbaukörpern der Bautechnik stellt eine thematische Erweiterung der Werkstätten nach außen dar, der mittlere Hof bleibt der attraktiven Wegeverbindung vorbehalten inkl. Anbindung an die Erweiterungsflächen. Liefern, montieren, anschließen und betriebsfertig in Betrieb nehmen einer bodenversenkten Fahrzeug-Hebebühne zur Aufnahme von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis zu einer Tragfähigkeit von mindestens 3,5 t. Die Hebebühne ist für den Einsatz in einer Ausbildungs- und Werkstattumgebung vorgesehen und muss für regelmäßige Nutzung, wechselnde Fahrzeugtypen sowie robuste Werkstattbeanspruchung geeignet sein. Die Fahrzeugaufnahme erfolgt an den hierfür vorgesehenen Aufnahmepunkten, z. B. am Schweller oder Rahmen, mittels geeigneter verstellbarer Tragarm- bzw. Aufnahmeeinrichtungen. Die Anlage ist als Unterflur-Hebebühne für den Einbau in eine bauseits hergestellte Betongrube auszuführen. Im abgesenkten Zustand ist eine möglichst bodenebene und überfahrbare Werkstattfläche herzustellen, soweit dies systembedingt möglich ist. Die Hebebühne muss über eine betriebssichere Hub-, Senk- und Synchronisationseinrichtung verfügen. Die Hub- und Senkbewegungen sind gleichmäßig, ruckarm und für den Werkstattbetrieb geräuscharm auszuführen. Erforderliche Sicherheitseinrichtungen gegen unbeabsichtigtes Senken, Fehlbedienung, Quetschstellen und unsynchronen Lauf sind Bestandteil der Leistung. Die Aufnahmeeinrichtungen sind so auszuführen, dass unterschiedliche Fahrzeuggeometrien sicher aufgenommen werden können. Hierzu sind verstellbare, teleskopierbare oder gleichwertige Aufnahmesysteme mit geeigneten, höhenverstellbaren, rutschhemmenden und fahrzeugschonenden Aufnahmetellern vorzusehen. Die Bedienung erfolgt über ein separates Bedienelement zur Wand- oder Stützenmontage in Abstimmung mit der Ausführungsplanung. Das Bedienelement ist mit einem abschließbaren Hauptschalter oder einer gleichwertigen Sicherungsmöglichkeit auszuführen. Betriebs-, Stör- und Sicherheitszustände müssen für das Bedienpersonal eindeutig erkennbar sein.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis vergeben.

Eignung8 von 8 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. oder Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
29.11.2026
Vertragsende
30.09.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
29.09.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Besch … ganz lesenFür Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Be-weismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonsti-gen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ge-schäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalen-dertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftrag-geberin gerügt werden und/oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Ve-tragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bie-terinformation erteilt werden. Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzes-sion hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbe-achtung von Vergabe-vorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben) § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbe-reich dieses Gesetzes zu benennen (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonsti-gen Beteiligten benennen
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Handwerkskammer für Oberfranken
Art
Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft, Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Kerschensteinerstraße 7, 95445 Bayreuth
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

978vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (377 Lose mit Angabe)
306.274 €Zuschlagswert im Median
135.780 € – 629.478 €mittlere Hälfte, 601 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 29.09.2026
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b3891762-562a-4c62-9b4d-753f748e6628.