Bw 102, Ersatzneubau Vorpommernbrücke sowie Umbau L 22
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen F061/66/26veröffentlicht 23.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Rostock18069, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Monatenan Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über evergabe-mv.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 4 Monaten
- Bindefrist endetvor 45 Tagen2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt, Tiefbauamt, plant den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke (BW 102) im Zuge der L 22 über die Warnow. Als Grundlage der Erarbeitung der umweltfachlichen Antragsunterlagen für das geplante Vorhaben (UVP-Bericht, landschaftsplanerischer Begleitplan (LBP), FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP), Artenschutzfachbeitrag (AFB)) sind faunistische Kartierungen erforderlich.
Beschreibung des Loses
Die folgenden Artengruppen sind zu erfassen: Avifauna, Säugetiere (Fledermäuse), Fische und Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Schnecken und Muscheln. Neben der Erhebung sind die fachübergreifende Auswertung, Nachbestimmungen im Labor sowie die naturschutzfachliche Bewertung der Daten nach Schutz- und Gefährdungskategorien geschuldet. Die Dokumentation erfordert das Beschreiben der Vorgehensweise samt Methodenkritik, die zusammenfassende Darstellung in Text und Karte sowie das Einarbeiten von Prüfanmerkungen der Behörden. Neben den Berichten sind ein Zwischenbericht bis Ende Juli 2027, der finale Bericht bis zum 30.09.2027 sowie optionale Plausibilitätsprüfungen und Nachkartierungen bis 2032 Teil des Auftrags.
Gegenstand nach CPV
- 90712000UmweltplanungHauptgegenstand
- 71222100Kartierung städtischer Gebiete
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen (§ 44 VgV).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 100 Tsd EUR netto im Leistungsbild Faunistische Kartierungen.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Projektleitung Der Bieter hat eine verantwortliche fachliche Leitung für die Gesamtkoordination und fachliche Qualitätssicheru … ganz lesenkürzer
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Projektleitung Der Bieter hat eine verantwortliche fachliche Leitung für die Gesamtkoordination und fachliche Qualitätssicherung der Leistungen zu benennen. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Umweltwissenschaften, Naturschutz oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowie mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in der fachlichen Bearbeitung und Projektleitung faunistischer Kartierprojekte einschließlich der fachlichen Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse für die direkte Verwendung in naturschutzfachlichen Planungs- und Zulassungsverfahren (z. B. als Datengrundlage für Artenschutzfachbeiträge oder Umweltverträglichkeitsprüfungen). 2. Kartierer je Artengruppe Für jede bearbeitete Artengruppe (Avifauna, Fledermäuse, Fische, Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Schnecken und Muscheln) ist mindestens eine fachlich geeignete Person zu benennen. Eine Mehrfachbenennung von Personen für verschiedene Artengruppen sowie eine Personalunion mit der Projektleitung sind zulässig, sofern die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt werden. Jede Person muss vertiefte Arten- und Methodenkenntnisse gemäß den aktuellen landesspezifischen Standards (M-V: fachliche Vorgaben des LUNG) oder vergleichbaren methodischen Richtlinien besitzen. Für jeden benannten Kartierer muss eine Erfahrung aus mindestens drei einschlägigen Projektreferenzen innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen, bei denen die jeweilige Artengruppe eigenständig oder in verantwortlicher fachlicher Rolle kartiert, ausgewertet und dokumentiert wurde.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter 2 vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag ist … ganz lesenkürzer
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter 2 vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen oder bis zum Stichtag in wesentlichen Teilen erbracht worden sein. Ein Referenzprojekt gilt als in wesentlichen Teilen erbracht, wenn die faunistischen Feldkartierungen für die benannten Artengruppen vollständig abgeschlossen sind und dem damaligen Auftraggeber hierüber bereits eine dokumentierte Zwischenauswertung oder ein Berichtsentwurf übergeben wurde. Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn es folgende Mindestanforderungen erfüllt: - Durchführung faunistischer Feldkartierungen für mindestens zwei der ausgeschriebenen planungsrelevanten Artengruppen (Avifauna, Fledermäuse, Fische/Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Schnecken und Muscheln - fachliche Auswertung und Dokumentation der Kartierungsergebnisse, - die Leistungen müssen nach fachlich anerkannten Methoden der jeweiligen Artengruppe bzw. des jeweiligen Fachgebiets erbracht worden sein Es ist zulässig, dass in beiden Referenzprojekten identische Artengruppen kartiert wurden.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eigentum, Miete, Leasing oder im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV) Artengruppe Mindestausstattung Übergreifend GIS- und Geodatenbearbeitung Avifauna Optische Au … ganz lesenkürzer
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eigentum, Miete, Leasing oder im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV) Artengruppe Mindestausstattung Übergreifend GIS- und Geodatenbearbeitung Avifauna Optische Ausrüstung zur Vogelkartierung Fledermäuse Technik zur Erfassung und Auswertung von Fledermausrufendarun-ter eine bedarfsgerechte Anzahl (mind. 6 Stück) funktionsbereiter Horchboxen Fische/Rundmäuler Für die vorgesehene Methode erforderliche Gewässererfassungsge-räte Xylobionte Käfer Geeignete Erfassungs- und Untersuchungstechnik gemäß den aktu-ellen fachspezifischen Kartierstandards. Schnecken/Muscheln Geeignete hydrobiologische Feld- und Bestimmungsausrüstung gemäß den aktuellen fachspezifischen Kartierstandards- Anteil der Unterauftragsvergabe
- § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nachunternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-mv.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 24.07.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Von der Gesamtheit aller Lose werden die Lose Vermessungsleistungen", "Umweltfachliche Leistungen und Gutachten", "Prüfleistungen (z. B. Prüfstatik)" sowie "ergänzende Objekt- und Fachplanungsleistungen" gemäß § 3 Abs. 9 VgV von der europaweiten Vergabe ausgenommen. Die betreffenden Lose werden zu einem späteren Zeitpunkt in gesonderten nationalen Vergabeverfahren vergeben.
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQY65D#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Holbeinplatz14, 18069 Rostock
- Website
- rostock.de
- Kontakt
- tiefbauamt@
rostock.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (19 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- UmweltPlan GmbH Stralsund6 Zuschläge
- biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH5 Zuschläge
- Dipl.-Landschaftsökologe Wulf Hahne3 Zuschläge
- Grünspektrum3 Zuschläge
- Ökologische Dienste Ortlieb GmbH3 Zuschläge
- BELA Agrarberatung GbR2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4060e62b-9532-4f6c-8f88-549ce50578c8.