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BvA_Markt Plößberg_Schülerbeförderung Plößberg

Markt Plößberg · Plößberg, Bayern

Aktenzeichen 72/25veröffentlicht 07.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 523 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

1. Leistungsgegenstand Die Marktgemeinde Plößberg schreibt zum Schuljahresbeginn 2025/2026 (16.09.2025) die Beförderung der Schüler zur Grundschule Plößberg und bereits ab dem 01.08.2025 die Beförderung der Kinder zur Kindertageseinrichtung in Beidl öffentlich aus. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2025/2026 bis 2028/2029). 2. Leistungsort Der Leistungsort ist innerhalb der Gemeindegrenzen der Marktgemeinde Plößberg mit Ausnahme der Schwimmhalle in Tirschenreuth. 3. Leistungsumfang (Fahrpläne finden Sie in der Anlage 3): Der Auftragnehmer ist in enger Abstimmung mit der Grundschule für die Erstellung und fortlaufende Optimierung der Fahrpläne verantwortlich. Hierzu zählt auch die eigenverantwortliche Ermittlung geeigneter Wende- und Haltemöglichkeiten für die eingesetzten Fahrzeuge unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten. 3.1 Beförderung der Schüler/Schülerinnen zur und von der Grundschule Plößberg gemäß Fahrplan (siehe Fahrplan Buslinie I und Fahrplan Buslinie II) An den Schultagen müssen zur Beförderung der Schüler/Schülerinnen vor Schulbeginn (zwischen 7 Uhr und 8 Uhr) und nach Schulende um 11:30 Uhr und um 13:15 Uhr mindestens jeweils 2 Busse zur Verfügung gestellt werden. Der Fahrplan ist dabei zwingend gemäß den Vorgaben einzuhalten (Zeitplanung und Fahrstrecke). Beförderungsumfang: Zu befördern sind an den Schultagen ca. 78 Schulkinder und ca. 40-45 Kinder der Kindertageseinrichtung. Bei den Mittagsfahrten nach der 4. Schulstunde steigen zusätzlich insgesamt ca. 15 Kinder der Kindertageseinrichtung in den Bus auf der fahrplanmäßigen Strecke zu, um mit nach Hause zu fahren. siehe hierzu den Fahrplan der Buslinie I und II. Die Mindestkapazität sollte 50 Sitzplätze betragen. Beförderungsstrecke: Die Buslinie I fährt je Schultag 71 km. Buslinie II fährt je Schultag 87 km. 3.2 Beförderung der Schüler/Schülerinnen von der Grundschule Plößberg zur Schwimmhalle Tirschenreuth (Buslinie V) Voraussichtlich ab der letzten Septemberwoche bis Mitte/Ende Mai (Schließung Hallenbad) müssen 1-mal pro Woche Schüler/Schülerinnen von der Grundschule Plößberg zur Schwimmhalle Tirschenreuth und zurück zur Schule befördert werden (aktuell montags 09:45 Uhr Abfahrt und 11:20 Rückkehr zur Schule). Hierzu ist mindestens ein entsprechendes Kraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Die Beförderung zur Schwimmhalle muss zum festgesetzten Zeitpunkt erfolgen. Beförderungsumfang: Zu befördern sind max. 30 Schüler, je nach Klassenstärke auch weniger. Die Mindestkapazität sollte 50 Sitzplätze betragen. Beförderungsstrecke: Die Buslinie V fährt pro Einsatztag 26 km von der Grundschule Plößberg zur Schwimmhalle und zurück zur Schule. 3.3 Beförderung der Kinder zur und von der Kindertagesstätte Beidl gemäß Fahrplan in der Ferienzeit (siehe Fahrplan Buslinie IV) In der Ferienzeit müssen die Kinder morgens zur Kindertagesstätte Beidl und mittags von der Kindertagesstätte Beidl in die Gemeinde befördert werden. Hierzu ist mindestens ein entsprechendes Kraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Fahrplan ist dabei zwingend gemäß den Vorgaben einzuhalten (Zeitplanung und Fahrstrecke). Beförderungsumfang: Zu befördern sind an den Ferientagen nur die o.g. insgesamt ca. 40-45 Beförderungskinder der Kindertageseinrichtung zu verschiedenen Fahrzeiten. Zur Beförderung an den Ferientagen für die Kinder der Kindertageseinrichtung ist auch die Verwendung eines geeigneten Kleinbusses oder eines Omnibusses mit weniger als 50 Sitzplätzen zulässig, sofern ausreichend Sitzplätze vorhanden sind. Allerdings ist die Zahl der angemeldeten busfahrenden Kinder der Kindertageseinrichtung je Wochentag und innerhalb eines Jahres stark schwankend. Beförderungsstrecke: Buslinie IV fährt je Ferientag 63,0 km. 4. Leistungsbestandteile (Besonderheiten): Achtung: Die Beförderung findet auch im August statt, sofern die Kita geöffnet ist. Es gilt der Kita-Fahrplan unter Punkt 3.3. Die Schließzeiten werden im Oktober des Vorjahres bekannt gegeben. Nur an diesen Tagen findet keine Beförderung statt. Die Schließzeiten für das Bildungsjahr 2024/2025 können einem gesonderten Dokument entnommen werden. Die Schließzeiten können zwischen mindestens 15 und maximal 32 Tagen je Bildungsjahr betragen, wobei der Umfang der Schließzeiten sich meist im Rahmen der aktuellen Schließzeiten bewegen. Anforderungen an die Fahrzeuge: Verwiesen wird an den Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden. Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern (Anlage 1). Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Besondere Anmerkungen: Nur an Schultagen benutzen die Grundschüler/-innen und die Kinder der Kindertageseinrichtung gemeinsam die Busse. An den schulfreien Tagen fahren regelmäßig nur Kinder der Kindertageseinrichtung mit dem Bus. Da der tatsächliche Bedarf an Beförderungskapazitäten zum gegenwärtigen Zeitpunkt objektiv nicht ermittelbar ist, ist im laufenden Vertrag von Anpassungen auszugehen, welche die Anzahl der mitzunehmenden Schüler als auch die anzufahrenden Orte betreffen können. Hierzu wird die Auftraggeberin rechtzeitig mit dem Vertragspartner / der Vertragspartnerin Kontakt aufnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis (hochgerechnet auf die Vertragslaufzeit)Gewichtung (Punkte, genau) 100Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation: 5,00 - (tatsächliches Angebot - Angebot, das Punktewert 5 entspricht) / (honorarwertmäßiger Abstand von einem Punkt) = erreichte Punktzahl

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gege … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY5UYG Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtber … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YHY5UYG Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über empfangene Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Das Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sowie das Angebotsblatt ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist das Angebot ganz auszuschließen. Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" handelt es sich um das Hauptformular der Angebotsunterlagen zur Eignungsprüfung (dieses gilt für den Bieter bzw. die ARGE insgesamt). Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ESKA Stiftlandkraftverkehr GmbH, Bayern - Tirschenreuth2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

507vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9fe9b20f-633a-432e-912c-81af92736e4d.