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BvA: Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU, Klärschlamm-UPCYCLING Anlage, Klärschlammpyrolyseanlage

Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU · Mindelheim, Bayern

Aktenzeichen 04904-24veröffentlicht 01.07.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 247 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Unterallgäu.

Alle Ausschreibungen: Bau in Bayern (725 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Auftragsbezogener Projektabwicklungsplan10 %
  • Effizienz Klärschlammpyrolyseanlage30 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU möchte zur nachhaltigen Aufbereitung/Weiterverarbeitung von Klärschlamm (aus den betriebseigenen Kläranlagen) in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage in Buchloe eine Produktionshalle inkl. Verwaltungsgebäude zur Klärschlammtrocknung mit Pyrolyse errichten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Klärschlammpyrolyseanlage inkl. Engineering. Zusätzlich werden Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Anlage beauftragt. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein kontinuierlich arbeitendes, in sich geschlossenes System zur Verwertung von getrocknetem Klärschlamm. Der vorgetrocknete Schlamm wird über eine geeignete Fördertechnik kontrolliert und luftdicht in das System eingespeist. Im Reaktor wird das Material unter weitgehendem Sauerstoffausschluss bei Temperaturen von etwa 500 bis 750 °C thermisch behandelt. Dabei entsteht ein festes Karbonisat, das teils aus verbleibenden organischen Kohlenstoffverbindungen sowie aus mineralischen Bestandteilen besteht. Die stoffliche Verwertung dieses Karbonisats ist eines der Ziele des Verfahrens. Das Karbonisat wird über eine geeignete Fördertechnik aus dem System ausgetragen und kontrolliert abgekühlt, um eine sichere Lagerung zu gewährleisten und das Risiko einer Staubexplosion zu vermeiden. Die Lagerung erfolgt in der Regel in Bigbags, die eine einfache Handhabung und Transport ermöglichen. Zugleich werden bei diesem Prozess organische Schadstoffe - etwa Mikroplastik oder PFAS - zuverlässig zerstört. Die dabei entstehenden brennbaren Gase werden gefiltert und anschließend in einer nachgeschalteten Hochtemperatur-Brennkammer (etwa 950 bis 1050 °C) vollständig und schadstoffarm verbrannt. Die dabei entstehende thermische Energie ist ein Nebenprodukt und kann beispielsweise zur Trocknung von Klärschlamm genutzt werden. Zusätzliche Abgasreinigungsmaßnahmen - wie Staubabscheider, Gaswäscher oder Aktivkohlefilter - sorgen dafür, dass Emissionen wie Staub, Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2) und Schwermetalle wirksam reduziert werden. Ein durchgängiges Unterdrucksystem stellt sicher, dass keine Prozess- oder Abgase unkontrolliert entweichen können. Anforderungen an die Pyrolyse: a. Reaktorsystem: Ausführung als Reaktorsystem mit kontinuierlicher und vollautomatisierter Prozessführung. Batch- oder Semi-Batch-Betrieb sind nicht zulässig. b. Trennung von Pyrolyse und Oxidation: Die Anlage muss eine klare Trennung der Pyrolyse- und Oxidationsprozesse gewährleisten, um eine optimale und regelbare Prozesssteuerung (Temperatur und Verweilzeit) zu ermöglichen. Die Beheizung des Materials muss indirekt erfolgen. c. Wärmerückgewinnung/Energieeffizienz: Nutzung der Abgase aus der Oxidation der Pyrolysegase zur Wärmerückführung in den Reaktor, um den thermischen Energieverbrauch des Gesamtsystems zu minimieren. Eine elektrische Beheizung des Reaktors ist nicht zulässig. d. Steuerung: Die Steuerung erfolgt über ein Automatisierungssystem auf dem neusten Stand der Technik (Siemens SPS S7 1500, oder vergleichbar), zur zuverlässigen und präzisen Steuerung und Regelung der Anlage. e. Gasreinigung: I. Equipment zur Feinstaubabscheidung aus Pyrolysegas und/oder Abgas II. Neutralisation der sauren Bestandteile (z.B. SO2) im Abgas erforderlich. III. Abscheidung von flüchtigen Schwermetallen im Abgas notwendig. im Übrigen werden die Leistungsbeschreibung sowie die Vergabe- und Vertragsunterlagen in Bezug genommen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Auftragsbezogener ProjektabwicklungsplanGewichtung (Punkte, genau) 10Vorzulegen ist eine Darstellung über die Herangehensweise an die Projektabwicklung inklusive Qualitätssicherungsmaßnahmen. In diesem Rahmen ist auch die Herangehensweise an das Engineering (Planung) abzubilden. Dabei sind sämtliche Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Erreichung und Absicherung hoher Qualitätsstandards anzugeben. Hierzu können insbesondere Audits von Lieferanten, interne Audits, Expediting bei allen Komponenten, gesondert eingesetztes QS-Personal im gesamten Prozess, nachvollziehbare Aufteilung der im eigenen Betrieb und durch Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen, angewendete Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung, usw. gehören. Die Angaben werden verbindlicher Angebotsbestandteil.
Qualität
Effizienz KlärschlammpyrolyseanlageGewichtung (Punkte, genau) 30Dieses Kriterium erfordert zum einen die Angabe des Anlagendurchsatzes für den getrockneten Klärschlamm in kg/h. Zum anderen ist die Abwärmeleistung für den Trockner bei Volllast in kW anzugeben. Diese Angaben werden verbindlicher Bestandteil des zu schließenden Vertrages.
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60Das Zuschlagskriterium Preis besteht aus drei Unterkriterien (Gesamtpreis Anlagenbau; Preis Inspektion, Wartung Instandsetzung; Stundenverrechnungssätze)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesen§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Errichtung der Klärschlammtrocknungs- und -karbonisierungsanlage (KTK-Anlage) wird parallel zur Klärschlammpyrolyseanlage ausgeschrieben.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMXWF# Es wird ausdrücklich auf die Allgemeine Bieterinformation (Anlage A) hingewiesen. Die Bieter sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sol … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMXWF# Es wird ausdrücklich auf die Allgemeine Bieterinformation (Anlage A) hingewiesen. Die Bieter sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Auftraggeberin hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen. Sämtliche Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen müssen über die Kommunikation des Vergabeportals an die Auftraggeberin gerichtet werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte zu Bieterfragen erteilt. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist. Sofern die Auftraggeberin während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt oder zusätzliche Informationen bereitstellt, wird sie diese auf der Vergabeplattform hochladen. Den Unternehmen obliegt es selbst zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahrens bereitstehen. Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bewerber auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt der Bewerber die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Das Angebot muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Der Aufwand für die Erstellung des Angebots und für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Alle Unterlagen und Informationen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden oder bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Die Auftraggeberin fragt beim Bundeskartellamt an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. In diesem Falle werden regelmäßig auch die den Bieter betreffenden personenbezogenen Daten an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Die Verantwortliche als Auftraggeberin hat nach der VergStatVO öffentliche Aufträge, die nach dem 01.10.2020 bezuschlagt werden, an die durch das Statistische Bundesamt (Destatis) betriebene Vergabestatistik zu melden. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung meldet die Verantwortliche an Destatis die vergebenen Aufträge unter Angabe des obsiegenden Bieters. In diesem Falle werden regelmäßig auch die betreffenden personenbezogenen Daten des Teilnehmers / Bieters an die vorbezeichnete Stelle übermittelt. Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. In diesem Falle werden ggfs. auch personenbezogenen Daten gegenüber unterlegenen Bietern offengelegt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger a …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PYREG GmbH, Dörth2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): BvA: Kommunale Energieverwertung Schwaben gKU, Klärschlamm-UPCYCLING Anlage, KTK-Anlage

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 12.06.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

4.443vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.676 Lose mit Angabe)
319.798 €Zuschlagswert im Median
124.283 € – 974.419 €mittlere Hälfte, 2.488 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 40bf9da9-0b9e-4463-b135-640844d86752.