BvA_Ing_Marktgemeinde Parkstein_Errichtung Wärmenetz Parkstein (Hauptort) und Ortsteil Hammerles
Marktgemeinde Parkstein · Parkstein, Bayern
Aktenzeichen 197/24veröffentlicht 27.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (91 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Parkstein92711, Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Angaben zur Arbeitsweise40 %
- Organisation des vorgesehenen Projektteams20 %
- Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals20 %
- Honorar20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Markt Parkstein plant die Errichtung eines umfassenden Wärmenetzes für den Hauptort Parkstein und den Ortsteil Hammerles. Es besteht derzeit noch kein Wärmenetz, der Großteil der Wärmeerzeugung in Parkstein erfolgt aktuell fossil über Ölheizungen oder Gasheizungen in den einzelnen Haushalten. Vor diesem Hintergrund soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden; Grundlage hierfür soll die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze "BEW" vom 1. August 2022 sein. Der Umfang der Machbarkeitsstudie und der ihr nachgelagerten Planung erfolgt in Anlehnung an die Leistungsphasen 2 bis 4 und erstreckt sich von der Wärmeerzeugung bis zu den Übergabestationen beim Endkunden. Folgende Leistungsbereiche sind im Rahmen der Planung beinhaltet: - Objektplanung inkl. Freianlagen - Tragwerksplanung - Tiefbauplanung/Ingenieurbauwerke - Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung mit o Ingenieurleistungen für die Feuerungs-Anlagentechnik o Ingenieurleistungen für die Fördertechnik (Brennstoffzuführung, Ascheentsorgung...) o Ingenieurleistungen für die Rauchgasreinigung o Ingenieurleistungen für die KWK (sofern erforderlich) o Ingenieurleistungen für die Wärmeversorgungstechnik o Ingenieurleistungen für die Mess-, Steuer-, Regeltechnik o Ingenieurleistungen für die Elektrotechnik mit Beleuchtungstechnik o Ingenieurleistungen für die Nahwärme und Übergabestationen
Beschreibung des Loses
Der Markt Parkstein plant die Errichtung eines umfassenden Wärmenetzes für den Hauptort Parkstein und den Ortsteil Hammerles. Es besteht derzeit noch kein Wärmenetz, der Großteil der Wärmeerzeugung in Parkstein erfolgt aktuell fossil über Ölheizungen oder Gasheizungen in den einzelnen Haushalten. Eine erste Abfrage der aktuell installierten Heizungen und Verbrauchsdaten für Parkstein erfolgte bereits im Energienutzungsplan (ENP) durch das etz (Energie-Technologisches Zentrum) Nordoberpfalz für den gesamten Markt Parkstein inkl. Hammerles. In dem Zuge wurde zudem ein grundsätzliches Interesse an einem Fernwärmeanschluss abgefragt, mit einer positiven Rückmeldung für 243 Gebäude (199 Gebäude in Parkstein und 44 Gebäude in Hammerles). Das geplante Fernwärmenetz kann im Endausbau eine Trassenlänge von ca. 18,4 Tkm aufweisen. Der voraussichtliche Jahreswärmebedarf aus dem Fernwärmenetz inkl. Wärmenetzverluste beläuft sich nach Endausbau auf etwa 14,9 GWh/a. Die Entwicklungen im Energie- und Umweltsektor erfordern die Analyse der aktuellen Versorgungssituation und den Vergleich mit alternativen Lösungen. Vor diesem Hintergrund soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden; Grundlage hierfür soll die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze "BEW" vom 1. August 2022 sein. Der Umfang der Machbarkeitsstudie und der ihr nachgelagerten Planung erfolgt in Anlehnung an die Leistungsphasen 2 bis 4 und erstreckt sich von der Wärmeerzeugung bis zu den Übergabestationen beim Endkunden. Die Aufteilung des Leistungsumfangs erfolgt -stufenweise- in folgende Leistungspakete. Projektentwicklung und Gesamtplanung in den Leistungsphasen 2 bis 4 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, Modul I der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Die Machbarkeitsstudie stellt ein Dokument dar, welches die grundsätzliche wirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit von neu zu bauenden Wärmenetzen, darlegt und dabei einen Weg zur Treibhausgasneutralität des Wärmenetzes bis 2045 skizziert. Darin enthalten sind bereits Vorbetrachtung sowie die Grundlagenermittlung angelehnt an die Leistungsphase 1 der HOAI. Hinweise zu den Kosten: Die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten werden zunächst wie folgt ausgewiesen: - Objektplanung Gebäude und Innenräume: 760.000 EUR netto - Objektplanung Freianlagen:55.000 EUR netto - Objektplanung Ingenieurbauwerke: 25,3 Mio. EUR netto - Fachplanung Tragwerksplanung: 450.000 EUR netto - Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 1: 20.000 EUR netto - Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 2: 5.633.000 EUR netto - Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 3: 37.000 EUR netto - Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 4: 88.000 EUR netto - Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 8: 93.000 EUR netto Folgende Leistungsbereiche sind im Rahmen der Planung beinhaltet: - Objektplanung inkl. Freianlagen - Tragwerksplanung - Tiefbauplanung/Ingenieurbauwerke - Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung mit o Ingenieurleistungen für die Feuerungs-Anlagentechnik o Ingenieurleistungen für die Fördertechnik (Brennstoffzuführung, Ascheentsorgung...) o Ingenieurleistungen für die Rauchgasreinigung o Ingenieurleistungen für die KWK (sofern erforderlich) o Ingenieurleistungen für die Wärmeversorgungstechnik o Ingenieurleistungen für die Mess-, Steuer-, Regeltechnik o Ingenieurleistungen für die Elektrotechnik mit Beleuchtungstechnik o Ingenieurleistungen für die Nahwärme und Übergabestationen Die notwendigen konkreten Planungsleistungen des Auftraggebers sind angelehnt an die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI. Für den Neubau von Wärmenetzen gilt, dass die Planung analog zu den Leistungsphasen eins bis vier (LPh1-LPh4) der HOAI überwiegend abgeschlossen sein müssen. Der Auftragnehmer erarbeitet regelmäßig aussagekräftige Statusberichte, die unter anderem Aussagen zu, der Terminsituation, der Kostensituation, den Qualitäten sowohl zum aktuellen Projektstand als auch hinsichtlich der Prognosen über den Projektverlauf liefern. Die Projektberichte sind dem Auftraggeber in regelmäßigen zeitlichen Abständen vorzulegen. Zeitplanung Machbarkeitsstudie: Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen bis Anfang Juni 2025 vorliegen, so dass die Vorplanung der Vorzugsvariante gestartet werden kann. Die Vorplanung mit schematischer Darstellung, Aufstellplanung, Schnittstellendefinition, Kostenschätzung und Vorplanungsbericht soll bis Anfang September 2025 abgeschlossen sein. Im Anschluss erfolgt die Entwurfsplanung mit konkreter Auslegung und Kostenberechnung bis Anfang Dezember 2025. Ein Abschluss von Modul 1 ist bis Anfang 2026 geplant. Genauere Beschreibungen - insbesondere im Hinblick auf den Inhalt der Planungsleistungen (Modul 1) und der Machbarkeitsstudie - entnehmen Sie bitte der Projekt- und Aufgabenbeschreibung, welche den Vergabeunterlagen beiliegt.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Angaben zur Arbeitsweise1.1 Bitte erläutern Sie Ihr Konzept zum Ablauf der Machbarkeitsstudie. WZ 15 1.2 Bitte erläutern Sie Ihr Konzept zum Ablauf der Planungsphase. Gehen Sie dabei auch darauf ein, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen ergriffen werden, um eine sachgerechte Auftragsabwicklung sicherzustellen. WZ 20 1.3 Wie gestalten Sie Ihre Kommunikation mit dem Auftraggeber inkl. Berichtwesen und Freigabe der Planungsergebnisse sowie die Zusammenarbeit mit den Planungsbeteiligten WZ 5
- Qualität
- Organisation des vorgesehenen Projektteams2.1 Zeigen Sie die Zusammensetzung des Projektteams anhand eines Organigramms auf. Bitte erläutern Sie dabei Ihr Vertretungskonzept für den Urlaubs- und Krankheitsfall. WZ 5 2.2 Bitte stellen Sie die für das Projekt geplanten Verfügbarkeiten des Projektteams und die Kapazitäten der Projektverantwortlichen dar. Die Auslastung der Projektverantwortlichen durch anderweitige Projekte ist hier mit abzubilden. WZ 15
- Qualität
- Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals3.1 Berufserfahrung des vorgesehenen Gesamtprojektleitung, WZ 10 3.2 Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Gesamtprojektleitung, WZ 10
- Preis
- HonorarDas niedrigste Honorarangebot wird mit 5 Punkten bewertet. Angebote, die 50 % oder mehr über dem niedrigsten Angebot liegen, werden mit 0 Punkten bewertet. Angebote zwischen diesen Werten werden linear interpoliert.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. . Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Machbarkeitsstudie für den Neubau von Wärmenetzen (Modul 1) gemäß Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze "BEW" Vom 1. August 2022 sowie Merkblatt Modul 1 bis 4: Technische Anfo … ganz lesenkürzer
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. . Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Machbarkeitsstudie für den Neubau von Wärmenetzen (Modul 1) gemäß Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze "BEW" Vom 1. August 2022 sowie Merkblatt Modul 1 bis 4: Technische Anforderungen Stufe 2: Planungsleistungen angelehnt an Leistungsphase 2 (für neu zu bauende Wärmenetze) ge-mäß ZVB-Geb/In, ZVB-Frei, ZVB-Ing, ZVB-Trag, ZVB-Tech; Ziffer 4.1.3 Merkblatt Modul 1 bis 4: Technische Anforderungen sowie Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze "BEW" Vom 1. August 2022 Stufe 3: Planungsleistungen angelehnt an Leistungsphasen 3 bis 4 (für neu zu bauende Wärmenet-ze) gemäß ZVB-Geb/In, ZVB-Frei, ZVB-Ing, ZVB-Trag, ZVB-Tech; Ziffer 4.1.3 Merkblatt Modul 1 bis 4: Technische Anforderungen sowie Richtlinie für die Bundesförderung für effi-ziente Wärmenetze "BEW" Vom 1. August 2022 Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße ge … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern weitere Pläne und Unterlagen zur Verfügung gestellt.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY5LZX Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtb … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY5LZX Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. . Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. . Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. . DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN. . Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen. . Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. . Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. . Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). . Die angegebene Frist zum Versand der Aufforderungen zur Angebotsabgabe ist nicht bindend. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, sobald die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs abgeschlossen ist. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen. Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten P …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Gammel Engineering GmbH, Abensberg | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Marktgemeinde Parkstein
- Anschrift
- Schloßgasse 5, 92711 Parkstein
- Website
- parkstein.de
- Kontakt
- vergabe@
prof-rauch-baurecht.de - Auskünfte
- Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbBvergabe@
prof-rauch-baurecht.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea353dea-5bfd-4071-92f7-0bdd0c7a56a9.