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BvA_HLS_Zweckverband Gymnasium Gaimersheim_Erweiterung u. Ertüchtigung/Umbau Bestand des Gymnasiums Gaimersheim

Zweckverband Gymnasium Gaimersheim · Eichstätt, Bayern

Aktenzeichen 26/24veröffentlicht 22.05.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
209 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eichstätt85072, Landkreis Eichstätt, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Angaben zur Arbeitsweise30 %
  • Organisation des vorgesehenen Projektteams20 %
  • Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals30 %
  • Honorar20 %

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10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
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100 % teurer−10 Punkte

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Zweckverband Gymnasium Gaimersheim (bestehend aus dem Landkreis Eichstätt und der Stadt Ingolstadt) ist Sachaufwandsträger für das Gymnasium Gaimersheim, Am Hochholzer Berg 2, 85080 Gaimersheim. . Der Zweckverband plant die Erweiterung und Ertüchtigung / Umbau Bestand des Gymnasiums Gaimersheim. . Beauftragt werden Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI. . Zusätzlich wird als Besondere Leistung das Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.

Beschreibung des Loses

Das Gymnasium Gaimersheim wurde in den Jahren 2009 bis 2010 neu errichtet. Das vierzügige Gymnasium am Hochholzer Berg in Gaimersheim wurde seiner Zeit gemäß gültigen Schulsystems als G8 Gymnasium geplant und umgesetzt. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen an den Ingolstädter Gymnasien und der mittelfristig nicht mehr bedarfsdeckend vorhandenen Kapazitäten, wurde unter Federführung des Schulverwaltungsamtes Ingolstadt gemeinsam mit den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg/Schrobenhausen und Eichstätt in den letzten Monaten die Schulentwicklung für die Region eingehend betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse an den Ingolstädter Schulen sowie unter Berücksichtigung der Schulentwicklung und der vorhandenen Bestandskapazitäten hat das Schulverwaltungsamt der Stadt Ingolstadt hierzu verschiedene Lösungs-/ Auslegungsvarianten erarbeitet, schulfachlich bewertet und einen gesamtheitlichen Konzeptvorschlag erstellt. Der Konzeptvorschlag der Stadt Ingolstadt sieht unter anderem die Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium (inkl. der Fachräume) vor. Dieser Konzeptvorschlag Wurde vom zuständigen Ministerium als realistisch und nachvollziehbar eingestuft. Auch der Landkreis Eichstätt hat die Notwendigkeit der Erweiterung des Gymnasiums intensiv geprüft und erachtet dies ebenfalls als erforderlich. In der Verbandsversammlung am 11.01.2023 wurde daher die Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium zum Schuljahr 2025/26 aufgrund der vorliegenden Schülerzahlprognosen als notwendig erachtet und einstimmig beschlossen. In der Verbandsversammlung wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung von relevanten Eckpunkten beauftragt. Aufgrund dessen wurde der folgende, grobe Zeitplan aufgestellt: 2024: Planungsphase 2025/2026/2027: Bauphase 2027/2028: Bezug des Erweiterungsbaus zum Schuljahresbeginn Nach den Flächenbandbreiten der Regierung von Oberbayern ergibt sich für ein 5-zügiges G9-Gymnasium ein Schulflächenbedarf von rd. 7.791 (Mittelwert) bis 8.451 m² (Maximalwert) NUF 1-6. Das Gymnasium Gaimersheim verfügt über einen Flächenbestand von rd. 6.160 m² NUF 1-6. Daraus ergeben sich Gesamtfehlflächen von rd. 1.630 bis 2.290 m² NUF 1-6, verteilt über die sechs Raumgruppen Unterrichts-, Lehrer-, Verwaltungs-, Arbeitstechnischer- und Aufenthaltsbereich, Küchen- und Speisenbereich und Ganztagsbereich. Für die Erweiterungsplanung soll nach dem Cluster-/ Lernhauskonzept, ähnlich dem sog. Münchner Lernhauskonzept erfolgen. Nach Beauftragung werden vom Auftraggeber ein detailliertes Raumprogramm und Funktionsschema als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Mit einem modernen Raumkonzept kann für das Gymnasium Gaimersheim ein attraktiver Rahmen zur Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Lehr- und Lernmethoden geschaffen werden. Weiterhin bieten sich Synergien für eine multifunktionale Mehrfachnutzung und optimale Auslastung der Räume. Als Planungsgrundlage wird ein Gesamtflächenbedarf vom Mittel- bis zum Maximalwert der Flächenbandbreiten angesetzt. Mit dem Basiswert der Flächenbandbreiten können die Raumbedarfe für Gymnasien nicht nachhaltig bedarfsdeckend sichergestellt werden. Weiterhin ergeben sich aufgrund des Clusterkonzepts höhere Flächenanforderungen für die NUF 1-6 (zusätzliche Flächen für Foren, Aufenthaltsbereiche, Teamräume), die durch Einsparungen bei den Verkehrs- und Funktionsflächen kompensierbar sind. Im Rahmen des Planungsprozesses soll eine wirtschaftliche Gesamt- und Erweiterungsflächenbedarfsplanung erfolgen. Aufgrund der Fehlflächen in allen Raumgruppen erscheint es im Rahmen der Erweiterungsplanungen ebenfalls zielführend eine teilweise Neustrukturierung bzw. Umnutzungen im Gebäudebestand zu prüfen. Das aktuelle Küchensystem Mischsystem aus Ausgabe- und Aufbereitungsküche (Speisen werden von einem Caterer angeliefert, warmgehalten und ausgegeben) soll auch zukünftig beibehalten werden. Im Speisenbereich wird aufgrund der Vorschriften zum Brandschutz und notwendiger Bewegungsflächen die Maximalfläche der Flächenbandbreiten von 1,7 m² pro Schülerin/Schüler in einer Schicht angesetzt. Nach der Ganztagsentwicklungsprognose der Stadt Ingolstadt wird für die offene Ganztagsbetreuung eine Entwicklung der Betreuungsquote von rd. 10% (Schuljahr 2022/23) auf 20% der Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler zugrunde gelegt. Mit der Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium (35 Klassen + 10 Kurse) ergeben sich 52,1 Sportklassen. Nach den Sportstättenrichtlinien der Regierung von Oberbayern sind 4 Übungseinheiten für den Hallen- und Freisport erforderlich. Im Rahmen der Maßnahme werden neben Neubau- / Erweiterungsmaßnahmen auch Umbaumaßnahmen im Bestandgebäude erforderlich. Das Bestandsgebäude soll ebenfalls an das neue Cluster-/ Lernhauskonzept (soweit möglich) angepasst werden. Es sollen ein Zentralbereich, Lern- und Fachraumcluster entstehen und die Flurbereiche zu offenen Lernlandschaften für Multifunktions-/ Aufenthaltsnutzungen ertüchtigt werden. Für die Erweiterung ist eine Erweiterungsfläche grundsätzlich vorgesehen. Für die Erweiterungsmaßnahme ergibt sich folgender vorläufiger Kostenrahmen: Erweiterung Schulgebäude: 15,0 Mio. EUR Erweiterung Sportanlagen: 3,5 Mio. EUR Kostenrahmen: 18,5 Mio. EUR Kosten für eine ggf. notwendige Verlegung und Neuerrichtung von Bestandsfreisportanlagen sowie für erforderliche Ertüchtigungs-/ Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude sind nicht enthalten. Leistungen: Beauftragt werden Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI. . Zusätzlich wird als Besondere Leistung das Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Angaben zur Arbeitsweise30 %
Organisation des vorgesehenen Projektteams20 %
Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals30 %
Honorar20 %
Qualität
Angaben zur Arbeitsweise
Qualität
Organisation des vorgesehenen Projektteams
Qualität
Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
Preis
Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. . Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 (Leistungsphase 4 bzgl. Anlagengruppe 1) Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7 Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 . Leistungsstufen, die der Auftr … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. . Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 (Leistungsphase 4 bzgl. Anlagengruppe 1) Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7 Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 . Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße ge … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Die Objektplanung Freianlagen sowie die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - ELT und Tragwerksplanung werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft. . Zeitplan: stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen, Erstellung Entwurfsp … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance# Die Objektplanung Freianlagen sowie die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - ELT und Tragwerksplanung werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft. . Zeitplan: stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen, Erstellung Entwurfsplanung Leistungsphase 3 mit Kostenberechnung, Einholung schulaufsichtliche Genehmigung auf Basis Entwurfsplanung, Stellen des Fördermittelantrags, weitere Ausplanung des Erweiterungsbaus: 2024 Bauphase: 2025/2026/2027 Bezug des Erweiterungsbaus zum Schuljahresbeginn: 2027/2028 . Mit den Vergabeunterlagen wwerden den Bewerbern diverse Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYHS90 Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtb … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YHYHS90 Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. . Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. . Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. . DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN. . Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen. . Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. . Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. . Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). . Die angegebene Frist zum Versand der Aufforderungen zur Angebotsabgabe ist nicht bindend. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, sobald die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs abgeschlossen ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurgesellschaft Frey-Donabauer-Wich mbH, Gaimersheim4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zweckverband Gymnasium Gaimersheim
Anschrift
Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt
Kontakt
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Auskünfte
Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbBvergabe@prof-rauch-baurecht.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 93ce4c19-1ea5-4b37-b079-2068c2e34465.