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BvA_Bauwerksprüfung_Landkreis Rottal-Inn_Bauwerksprüfung der Liegenschaften im Landkreis

Landkreis Rottal-Inn · Pfarrkirchen, Bayern

Aktenzeichen 52/25veröffentlicht 19.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Rottal-Inn plant die Bauwerksprüfung an ca. 32 Liegenschaften im Landkreis durchzuführen. In einem ersten Schritt sollen die Liegenschaften, die anhand von Spannweiten, Bauzustand und weiteren Kriterien bereits kategorisiert wurden, einer Begehung und Inaugenscheinnahme gemäß RÜV 5.1 unterzogen werden. Bei einigen Liegenschaften wird sodann als zweiten Schritt eine zusätzliche Begehung erforderlich sein, deren Ergebnisse in einem weiteren Bericht festgehalten werden sollen. Gegebenenfalls wäre in einem dritten Schritt eine Begleitung zur Mängelbehebung (sofern nur in geringem Umfang) sowie eine Abschlussbegehung mit Abschlussbericht notwendig.

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Rottal-Inn plant die Bauwerksprüfung an ca. 32 Liegenschaften im Landkreis durchzuführen. Die zu prüfenden Liegenschaften sind in der den Vergabeunterlagen beiliegenden Excel-Liste erfasst und priorisiert. Zum aktuellen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass diese Liegenschaften zu prüfen sind. Ggf. können Liegenschaften jedoch entfallen, wenn diese vor entsprechender Prüfung aufgrund von Umbauten, Verkäufen oder Abrissen keine Bauwerksprüfung mehr benötigen. Der genaue Ablauf, auch was die zeitlichen Aspekte betrifft, wird von Auftraggeber und Auftragnehmer nach Auftragserteilung in einem 5-Jahresplan erarbeitet. Es soll eine Bauwerksprüfung in Anlehnung an die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes "RÜV" erfolgen. Die Leistungen sind umfassend im 4-Augen-Prinzip zu erbringen. In einem ersten Schritt sind in allen Liegenschaften Begehungen nach Ziffer 5.1 RÜV durchzuführen und zu dokumentieren. Auch die VDI 6200 ist zu berücksichtigen, die Inspektion durch eine fachkundige Person ist vorgesehen. Die Begehung umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel durch sachkundige Fachkräfte. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und -eindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind, die bauphysikalischen Bedingungen die Gebäudekonstruktion beeinträchtigen können (Raumluftfeuchte und Temperatur), Belastungs- und Nutzungsänderungen oder bauliche Veränderungen eingetreten sind. Sofern sich während der Begehung keine eindeutigen Schadensbilder und -ursachen feststellen lassen, jedoch gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung (siehe nachfolgend Schritt 2) durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Konkret werden hier vom Auftragnehmer je Liegenschaft folgende Leistungen verlangt (zu erbringen durch einen Ingenieur sowie geeignetes Fachpersonal im 4-Augen-Prinzip): o Vorbereitung der Begehung - Recherche und Sichtung der Bestandspläne - Aufbereitung der Unterlagen für das RÜV-Dokument o Begehung und Inaugenscheinnahme im Rahmen der RÜV 5.1 - unter Einbeziehung aller erforderlichen Personen - inklusive An- und Abfahrt zum jeweiligen Objekt - inklusive aller evtl. erforderlichen Nebenleistungen o Berichterstellung, Vorlage bis max. 15 Werktage nach Besichtigungstermin - inklusive Fotodokumentation - Bewertung der Mängel und Schäden gem. S/V/D-Verfahren, angelehnt an die "Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076" (02/2017) - Risikoeinschätzung sowie ein Konzept bezüglich Art und Umfang der zukünftigen Überwachungen Diese Leistungen sollen als aufgegliederte Pauschale je Liegenschaft angeboten werden. Sofern für Schritt 1 keine Planunterlagen zum Bestand vorhanden sind und das Erstellen von Plangrundlagen notwendig sein sollte, werden diese Leistungen nach nachgewiesenem Zeitaufwand vergütet. Die Berichterstellung in Schritt 1 bezieht sich auf den mit den zugrundeliegenden Erkenntnissen aus der Begehung möglichen Umfang. Sofern sich aus der oben beschriebenen Begehung der Bedarf zusätzlicher Begehungen und handnaher Untersuchungen ergibt, werden diese für die notwendigen Liegenschaften ebenfalls beauftragt. Die hier erwarteten Leistungen entsprechen der "eingehenden Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person" nach VDI 6200. Die handnahe Untersuchung ist durch geeignete Stichproben an gefährdeten oder als gefährdet vermuteten Bauteilen oder Bauelementen unter Verwendung der erforderlichen Hilfsmittel durchzuführen. Werden bei der Untersuchung Schäden festgestellt, die die Stand- oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen können, ist im Zweifelsfall eine weitergehende Untersuchung zu veranlassen. Die weitergehende Untersuchung umfasst die zerstörungsfreie oder zerstörungsarme Prüfung und Bewertung der Bauteile und Bauelemente unter Anwendung der erforderlichen Hilfsmittel und einschlägigen Methoden durch Sachverständige (z.B. Tragwerksplaner , Prüfingenieure, Baustoffkundler). Dabei sind in der Regel auch die maßgeblichen, schwer zugänglichen Teile einer Baukonstruktion eingehend zu untersuchen und ggf. Materialuntersuchungen durchzuführen. Sofern hierfür in Teilbereichen Öffnungen geschaffen werden müssen, werden diese sowie eventuell erforderliche Gerätschaften wie Hebebühnen vom Auftraggeber organisiert. Die handnahen Untersuchungen nach Ziffer 5.2 RÜV sowie weitergehende Untersuchungen nach Ziffer 5.3 RÜV werden nach Zeitaufwand gesondert vergütet werden. Lediglich für die Erstellung eines Berichts, wie in Schritt 1 beschrieben, wird eine Pauschale vergütet werden. Dieser Bericht ist sodann umfassender, entsprechend den nunmehr zugrundeliegenden Erkenntnissen abzufassen. Anzubieten sind damit Einheitspreise für An- und Abfahrten, Stundensätze für Ingenieure, Techniker usw. sowie Pauschalen für die Berichtserstellung. Bezüglich der Vergütung nach Zeitaufwand sind entsprechende Stundenaufstellungen erforderlich, die am Tag der Leistungserbringung vom Auftraggeber gegenzuzeichnen sind. Sofern sich aus Schritt 2 notwendige Mängelbehebungsmaßnahmen geringeren Umfangs (bis ca. 15.000,- EUR) ergeben, ist deren Kontrolle bzw. Begleitung der Mängelbehebung ebenfalls vom AN nach Zeitaufwand zu erbringen, ein entsprechender Abschlussbericht inkl. Abschlussbegehung ist notwendig. Dies gilt jedoch nicht für derartige Mängelbehebungsmaßnahmen, bei denen vorab eine umfassende Planungsleistung notwendig wird. Derartige Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauwerksprüfungen sollen innerhalb von 5 Jahren ab Bezuschlagung abgeschlossen sein.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Honorar100 %
Preis
HonorarDas Honorar wird rechnerisch bewertet. Das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der in der Leistungsbeschreibung enthaltene Schritt 1 wird als Stufe 1 des Vertrages beauftragt. Der Abruf der weiteren Leistungen nach Schritt 2 wird stufenweise und nur für die Liegenschaften beauftragt, für die diese Leistungen auch tatsächlich notwendig sind. Ein Anspruch auf Erbringung der Leistungen der Schritte 2 und 3 besteht nicht
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gege … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung werden die Bestandsunterlagen der zu prüfenden Gebäude zur Verfügung gestellt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYM56F# Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtb … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYM56F# Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über empfangene Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Das Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sowie das Angebotsblatt ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist das Angebot ganz auszuschließen. Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" handelt es sich um das Hauptformular der Angebotsunterlagen zur Eignungsprüfung (dieses gilt für den Bieter bzw. die ARGE insgesamt). Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
LEICHT s.e.a.s.c. GmbH, München7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ringstraße 4 - 7, 84347 Pfarrkirchen
Kontakt
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Auskünfte
Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbBvergabe@prof-rauch-baurecht.de

Bei uns erfasst

326Bekanntmachungen
153Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c54ec18a-2a86-45e1-bc77-8381eec17fcc.