Busverkehrsleistungen - Linienbündel 6 - Verkehrsraum Rankbach
Landratsamt Böblingen · Böblingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen VA2024 - 005veröffentlicht 07.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Linienbündel HochrheinLandratsamt Lörrach · LörrachFrist 26.11.2026
- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz · MannheimFrist 17.11.2026
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis Böblingen · BöblingenFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Böblingen71034, Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 29 Monatenan Landratsamt Böblingen
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über vergabeportal-bw.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Busverkehrsleistungen sind im Verkehrsraum Rankbach zu erbringen und werden in zwei Lose aufgeteilt, die wie folgt zu beschreiben sind:
Los 1: Linie 745 Magstadt - Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen
Los 2: Linie 748 Universität - Sindelfingen - Maichingen - Grafenau - Ostelsheim Linie 748A Schülerverkehr Ostelsheim - Schafhausen - Grafenau - Maichingen - Sindelfingen
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Linie 745 Magstadt - Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben Linie 745 Magstadt - Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen In diesem Bündel gibt es drei Fahrplanzustände: Zustand 1: 01.01.2025 - 14.09.2025 Zustand 2: 15.09.2025 - 30.06.2029 Zustand 3: ab 01.07.2029 Der Fahrplanzustand 2 berücksichtigt, dass die S-Bahn-Linie S60 ab der Inbetriebnahme der S-Bahn-Station Stuttgart Mittnachtstraße (vsl. am 15.09.2025) bzw. des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes "Stuttgart 21" (vsl. im Dezember 2025) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Maichingen, Magstadt und Sindelfingen bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist vorläufig und wird während der Vertragslaufzeit erneut durch den Auftraggeber ge-prüft und ggf. im Rahmen von Zu-, Ab- und Umbestellungen angepasst. Leistungsbeschreibung Zif. 2.2.7 Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. In den Fahrplanzuständen 1 und 2 gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 3 Fahrzeugen folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeug" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen muss das Fahrzeug mindestens 75.000 Fahrplankilome-ter pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Im Fahrplanzustand 3 (Option) gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 4 Fahrzeugen folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeug" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen muss das Fahrzeug mindestens 75.000 Fahrplankilome-ter pro Kalenderjahr eingesetzt werden. 2.2.8 Besonderheiten bei Tarif und Vertrieb Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den jeweils gültigen Tarif anzuwenden und die vertriebli-chen Vorgaben zu beachten: Für Fahrten innerhalb des VVS-Verbundgebietes gilt der VVS-Tarif | – | – |
| 3 | Linie 748 Universität - Sindelfingen - Maichingen - Grafenau - Ostelsheim Linie 748A Schülerverkehr Ostelsheim - Schafhausen - Grafenau - Maichingen - Sindelfingen Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linie S60 ab der Inbetriebnahme der S-Bahn-Station Stutt-gart Mittnachtstraße (vsl. am 15.09.2025) bzw. des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes "Stuttgart 21" (vsl. im Dezember 2025) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Maichingen und Univer-sität bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geän-derten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut zu prüfen und ggf. anzupassen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Leistungsbeschreibung Ziff. 2.2.4 Besondere Fahrzeugausstattung Linie 748 Alle betroffenen Fahrten Überlandbestuhlung (Erläuterung in der Leistungsbeschreibung). 2.2.7 Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer ange-nommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 5 Fahrzeugen folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2 "sauberen Fahrzeugen" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des Saub-FahrzeugBeschG, zusammen muss das Fahrzeug mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. 2.2.8 Tarif und Vertrieb Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den jeweils gültigen Tarif anzuwenden und die vertrieblichen Vorgaben zu beachten: ? für Fahrten innerhalb des LK Calw gilt der VGC-Tarif ? für Fahrten innerhalb des VVS-Verbundgebietes gilt der VVS-Tarif ? für Verbundgrenzen überschreitende Fahrten bis zur Haltestelle Calwer Str. in Ostelsheim gilt der VVS-Tarif. Für darüberhinausgehende Fahrten gilt der bwtarif. Zwischen den Zonen 74, 75, 751, 752 und 753 gilt im Binnenverkehr der VVS-Tarif. 2.2.9 Besonderheiten im verbundüberschreitenden Verkehr Da es sich bei dem Bündel BB6 Los 2 um ein verbundüberschreitendes Bündel handelt, ist die Anlage St15 der Standards (Fahrzeugdesign und Ausstattung im VVS) in adaptierter Form um-zusetzen: ? Statt der alleinigen Verwendung des VVS-Logos sind die beiden Verbund-Logos von VVS und VGC nebeneinander zu verwenden. Das VGC-Logo ist ebenso wie das VVS-Logo in inverser Form zu verwenden (z.B. weiß auf schwarzem Grund). ? Statt der Verwendung der fünf Landkreis-Logos der VVS-Verbundlandkreise (Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr) sind die Landkreis-Logos der Landkreise Böblingen und Calw zu verwenden. Die Landkreis-Logos sind entsprechend der Anlage St15 invers zu verwenden (z.B. weiß auf schwarzem Grund) Es werden vom Auftragnehmer in räumlich und zeitlich klar definierten Bereichen Bereitstellungszeiten gefordert. Die Bereitstellungszeit definiert, wie viele Minuten das Fahrpersonal und das Fahrzeug am Abfahrtssteig vor der im Fahrplan dargestellten Abfahrtszeit bereitstehen muss, Fahrgäste einsteigen lassen muss und bereits Tickets verkaufen muss. Bereitstellungszeiten sind gem. Ziff. 1.2 nicht als Fahrplanstunden aufgeführt. Fordert der Auftraggeber allerdings während der Genehmigungsdauer eine Ausweitung der Bereitstellungszeiten, so erfordert dies eine Zubestellung und die zusätzlichen Bereitstellungsminuten sind als zusätzliche Fahrplanminuten zu vergüten. Bereitstellungszeiten sind dem Fahrpersonal klar zu kommunizieren, z.B. durch eine deutlich sichtbare Darstellung auf der Fahrerkarte. Linie 748, Haltestelle Vahingen Universität, Bereitstellungszeit Jeweils 1 Minute vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, Zeitraum Mo-Fr 7 Uhr bis 21 Uhr | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 2
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Der Auftragnehmer hat für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung und einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personens … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer hat für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung und einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug ist dem Auftraggeber vor Betriebsaufnahme bzw. vor dem Einsatz des jeweiligen Fahrzeugs sowie zu Beginn jedes Kalenderjahres in Kopie nachzuweisen.- Kriterium
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechne … ganz lesenkürzer
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem so …- Kriterium
Es ist mindestens eine Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen nachzuweisen. Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe … ganz lesenkürzer
Es ist mindestens eine Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen nachzuweisen. Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Rechtzeitiges Bereitstellen der Fahrzeugflotte Die Fahrzeugflotte steht spätestens einen Monat vor der Betriebsaufnahme beim Auftragnehmer bereit und ist spätestens zwei Wochen vor Betriebsaufnahme dem Auftraggeber bzw. dem VVS zur endgültigen Freigabe vorzuführen. Zu diesem Zeitpunkt müssen in den Fahrzeugen alle erforderlichen Ausstattungsgegenstände und Beistellteile funktionsfähig vorhanden sein. Wenn die Zuschlagserteilung später als sechs Monate vor der Inbetriebnahme erfolgt, muss die Fahrzeugflotte spätestens fünf Monate nach Zuschlagserteilung zur endgültigen Freigabe vorgeführt werden. (Leistungsbeschreibung Ziff. 2.3.7) Schulungen des Fahrpersonals Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Teilnahme des Fahrpersonals an den Schulungen durch Vorlage von Teilnahmebestätigungen bei Bedarf nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, jederzeit die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59/EG und der vorgegebenen Tagesschulungen durch Einsichtnahme in die Schulungsnachweise zu überprüfen. (Ziff. 2.3.8 Leistungsbeschreibung)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Fahrplanzustand 3 ab 01.07.2029 bildet die Option ab die Linie 745 mit der Linie 715 (Stadtverkehr Böblingen / Sindelfingen) zu verknüpfen. Über die Umsetzung der Option ent-scheidet der Auftraggeber im Jahr 2027. In der Wertung wird die Option der Hinzunahme der Linie 715 pauschal mit 50 % berücksichtigt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabeportal-bw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 77 DAYS
- Angebotsöffnung
- 14.06.2024, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe losweise Angaben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM6Y134J8009 Zuschlagskriterien Los 1 und Los 2 (losspezifische Details siehe AzA): Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Dabei ist der Angebotspreis nicht allein ausschlaggebend. Maßgeblich für die Wertung sind die im Folgenden genannten Zuschlagskriterien, di … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM6Y134J8009 Zuschlagskriterien Los 1 und Los 2 (losspezifische Details siehe AzA): Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Dabei ist der Angebotspreis nicht allein ausschlaggebend. Maßgeblich für die Wertung sind die im Folgenden genannten Zuschlagskriterien, die jeweils in der genannten Größenordnung in die Bewertung einfließen: - Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellszenario) zu 70%, - Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu 5%, - Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu 10%, - Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere Fahrzeugumwelteigenschaften zu 15%. Für jeden Prozentpunkt wird 1 Punkt vergeben. Die Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien wird im Folgenden beschrieben. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis.
Los 3
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Der Auftragnehmer hat für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung und einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personens … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer hat für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung und einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug ist dem Auftraggeber vor Betriebsaufnahme bzw. vor dem Einsatz des jeweiligen Fahrzeugs sowie zu Beginn jedes Kalenderjahres in Kopie nachzuweisen.- Kriterium
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechne … ganz lesenkürzer
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem so …- Kriterium
Es ist mindestens eine Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen nachzuweisen. Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe … ganz lesenkürzer
Es ist mindestens eine Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen nachzuweisen. Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Rechtzeitiges Bereitstellen der Fahrzeugflotte Die Fahrzeugflotte steht spätestens einen Monat vor der Betriebsaufnahme beim Auftragnehmer bereit und ist spätestens zwei Wochen vor Betriebsaufnahme dem Auftraggeber bzw. dem VVS zur endgültigen Freigabe vorzuführen. Zu diesem Zeitpunkt müssen in den Fahrzeugen alle erforderlichen Ausstattungsgegenstände und Beistellteile funktionsfähig vorhanden sein. Wenn die Zuschlagserteilung später als sechs Monate vor der Inbetriebnahme erfolgt, muss die Fahrzeugflotte spätestens fünf Monate nach Zuschlagserteilung zur endgültigen Freigabe vorgeführt werden. (Leistungsbeschreibung Ziff. 2.3.7) Schulungen des Fahrpersonals Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Teilnahme des Fahrpersonals an den Schulungen durch Vorlage von Teilnahmebestätigungen bei Bedarf nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, jederzeit die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59/EG und der vorgegebenen Tagesschulungen durch Einsichtnahme in die Schulungsnachweise zu überprüfen. (Ziff. 2.3.8 Leistungsbeschreibung)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Leistungsbeschreibung: Begrenzung der Zu-/Abbestellrechte Die Fahrplanfortschreibung darf nur in dem Umfang erfolgen, wie sich der Auftragswert ohne Berücksichtigung der Preisdynamisierung nach § 14 Vertrag um maximal 25% erhöhen oder ermäßigen würde. Bedarfs-/Eventualposition: Die Linie 745 wird m … ganz lesenkürzer
Leistungsbeschreibung: Begrenzung der Zu-/Abbestellrechte Die Fahrplanfortschreibung darf nur in dem Umfang erfolgen, wie sich der Auftragswert ohne Berücksichtigung der Preisdynamisierung nach § 14 Vertrag um maximal 25% erhöhen oder ermäßigen würde. Bedarfs-/Eventualposition: Die Linie 745 wird mit der Linie 715 verknüpft: Linie 745 Magstadt - Maichingen - Sindelfingen ZOB Aus verkehrlichen Gründen ist es sinnvoll die ausgeschriebene Linie 745 mit der Linie 715 (derzeit Teil des Stadtverkehrs Böblingen / Sindelfingen) zu verknüpfen. Da die Genehmigung des Stadtverkehrs noch bis 30.06.2029 läuft, kann die Verknüpfung erst zum 01.07.2029 hergestellt werden. Weiterhin muss mit der Gemeinde Magstadt und der Stadt Sindelfingen über die Verknüpfung verhandelt werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabeportal-bw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 77 DAYS
- Angebotsöffnung
- 14.06.2024, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe losweise Angaben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM6Y134J8009 Zuschlagskriterien Los 1 und Los 2 (losspezifische Details siehe AzA): Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Dabei ist der Angebotspreis nicht allein ausschlaggebend. Maßgeblich für die Wertung sind die im Folgenden genannten Zuschlagskriterien, di … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM6Y134J8009 Zuschlagskriterien Los 1 und Los 2 (losspezifische Details siehe AzA): Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Dabei ist der Angebotspreis nicht allein ausschlaggebend. Maßgeblich für die Wertung sind die im Folgenden genannten Zuschlagskriterien, die jeweils in der genannten Größenordnung in die Bewertung einfließen: - Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellszenario) zu 70%, - Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu 5%, - Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu 10%, - Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere Fahrzeugumwelteigenschaften zu 15%. Für jeden Prozentpunkt wird 1 Punkt vergeben. Die Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien wird im Folgenden beschrieben. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Parkstraße 16, 71034 Böblingen
- Website
- lrabb.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Landratsamt Böblingen
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung für den IT-Support der kreiseigenen Schulen und dazugehörigen Schulkindergärten des Landkreises Böblingen01.08.2026 · 2 Angebote
- Sanierung der Heizungsverteilung Bau B + G23.06.2026
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- Arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeitenden Landkreis Böblingen27.10.2025 · 7 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Region Südbaden6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a2637654-40c9-4804-9acc-093930f25752.