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Busverkehrsleistungen auf der Linie 9159: Schrobenhausen – Gerolsbach – Petershausen

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen · Neuburg a.d. Donau, Bayern

Aktenzeichen 2025-048-7920veröffentlicht 10.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 331 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Jahre01.08.2026 – 31.07.2035
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Preiskriterium70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 11 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2035
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) für den Linienverkehr auf der Linie 9159 mit einer geschätzten Gesamtkilometerleistung von etwa 328.000 Nutzwagenkilometern pro Jahr im Festverkehr

Beschreibung des Loses

Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit rund 328.000 Nutzwagenkilometer gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Betriebshof, Werkstatt und Revisionskonzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Konzept Störungsmanagement und Beschwerdebearbeitung
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Preis

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Es ist anzugeben, bei welchem Berufs-/Handelsregister das Unternehmen eingetragen ist bzw. zu erklären, dass das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine Bestätigung der Erkl … ganz lesenEs ist anzugeben, bei welchem Berufs-/Handelsregister das Unternehmen eingetragen ist bzw. zu erklären, dass das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine Bestätigung der Erklärung (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug bzw. Eintragung bei der IHK oder in die Handwerkerrolle bzw. Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise) vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Jedes Unternehmen ist bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Es ist zu bestätigen, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Spezifischer Jahresumsatz
Die Umsätze lassen Rückschlüsse auf die vorhandene Stellung des Bieters am Markt zu. Es wird ein Mindestjahresumsatz von 2.000.000 € im Tätigkeitsbereich des Auftrags (ÖPNV) verlangt. Es ist der Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (unter Einschluss des Anteils bei gemein … ganz lesenDie Umsätze lassen Rückschlüsse auf die vorhandene Stellung des Bieters am Markt zu. Es wird ein Mindestjahresumsatz von 2.000.000 € im Tätigkeitsbereich des Auftrags (ÖPNV) verlangt. Es ist der Jahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen) anzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse/Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der spätere AN haftet für alle von ihm oder seinen Bediensteten zu vertretenden Schäden, die bei der Erfüllung oder anlässlich der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Diese Haftung bezieht sich auch auf Schäden, die sich aus strafbaren Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten des Per … ganz lesenDer spätere AN haftet für alle von ihm oder seinen Bediensteten zu vertretenden Schäden, die bei der Erfüllung oder anlässlich der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Diese Haftung bezieht sich auch auf Schäden, die sich aus strafbaren Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten des Personals ergeben. Von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei der Ausführung oder anlässlich der Ausführung der vertraglichen Arbeiten Schaden erleiden, hat der AN den AG freizustellen. Zur Deckung etwaiger Ansprüche ist der AN verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen je Schadensfall abzuschließen und aufrechtzuerhalten: - 2.500.000 € für Personenschäden, - 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden, - 1.000.000 € für Bearbeitungsschäden Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von UAN auch Ansprüche aus Aus-wahlverschulden abzudecken. Die Haftung des AN ist auf die vorstehend genannten Beträge begrenzt. Dies gilt nicht (d.h. der AN haftet unbegrenzt), soweit er oder einer seiner Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Es ist unter Angabe der Versicherungssummen zu erklären, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für die geforderten Bereiche in der erforderlichen Höhe besteht bzw. abgeschlossen wird. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der VS eine Zusicherung der Versicherung zu übersenden. Falls der Zuschlag auf das Angebot erteilt wird, ist unverzüglich nach Auftragserteilung unaufgefordert ein entsprechender Versicherungsnachweis zu übermitteln.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Nachweis der fachlichen Eignung nach § 3 PBZugV ist gemäß § 13 PBefG Voraussetzung für die Erteilung der für die Erbringung der gegenständlichen Leistung erforderlichen Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 PBefG. Es ist zu bestätigen, dass ein Betriebsleiter nach BO-Kraft mit ausreichender Kapazi … ganz lesenDer Nachweis der fachlichen Eignung nach § 3 PBZugV ist gemäß § 13 PBefG Voraussetzung für die Erteilung der für die Erbringung der gegenständlichen Leistung erforderlichen Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 PBefG. Es ist zu bestätigen, dass ein Betriebsleiter nach BO-Kraft mit ausreichender Kapazität zur Verfügung steht. Bei BG ist die fachliche Eignung für jedes Mitglied der BG einzeln nachzuweisen. Kann ein Nachweis der fachlichen Eignung nicht erbracht werden, führt dies zum Ausschluss des Bieters, bzw. einer BG als Ganzes. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der VS die im Auftragsfall eingesetzte Fachkraft namentlich zu benennen und eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass diese Person im Auftragsfall verfügbar sein wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es werden in den letzten höchstens drei Jahren (Stichtag für das Leistungsende ist der Ablauf der Angebotsfrist) mindestens drei geeignete Referenzen verlangt. Die Referenzen haben sich auf Leistungen zu beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in einem gewissen Rahmen vergleichbar sind. Verg … ganz lesenEs werden in den letzten höchstens drei Jahren (Stichtag für das Leistungsende ist der Ablauf der Angebotsfrist) mindestens drei geeignete Referenzen verlangt. Die Referenzen haben sich auf Leistungen zu beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in einem gewissen Rahmen vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Status des Referenznehmers: Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer - Leistungsgegentand: Linienverkehr nach § 42 PBefG - Leistungsumfang: jährlich erbrachte Nutzkilometerleistung 100.000 - Leistungszeitraum: durchgängig drei abgeschlossene Jahre Der AG behält sich vor, die Richtigkeit der eingereichten Referenzen zu prüfen und bei den Referenzgebern Erkundigungen hierüber anzustellen. Sollten Referenzgeber keine positive Bewertung der Referenzleistung abgeben, wird die Referenz nicht berücksichtigt. Stellt der Referenzgeber darüber hinaus dar, dass eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung der Leistung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, trifft der AG, in der Regel nach Anhörung des Bieters, eine Prognoseentscheidung und entscheidet schließlich im Ermessen, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird. Ein Nachbessern von schlechten Referenzen ist nicht möglich, d.h. schlechte Referenzen können nicht durch Nachreichung besserer Referenzen ersetzt werden. Die Referenzen sind in die dafür vorgesehene Liste einzutragen. Die Liste kann auf einer zusätzlichen Seite erweitert werden. Darüber hinaus kann der AG eigene Nachforschungen zu weiteren Referenzprojekten anstellen. Der AG kann auch eigene Erfahrungen, die er oder andere AG mit dem Bieter gemacht hat, bei der Eignungsprüfung berücksichtigen und ggf. zum Ausschluss des Bieters wegen fehlender Eignung führen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Es ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahre anzugeben.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist mit folgender Einschränkung zulässig: Der Auftragnehmer muss einen bedeutenden Anteil der Leistung selbst erbringen. Dies bedeutet, dass nicht mehr als die Hälfte bzw. nicht mehr als 50 % der vertragsgegenständlichen Leistung an Dritte weitergegeben werden darf. Auf Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007 und § 7 des Verkehrsvertrages wird verwiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2035
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
11.12.2025, 10:00 Uhr. Angebotsöffnung erfolgt elektronisch durch zwei Mitarbeitende der Vergabestelle
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Platz-der-Deutschen-Einheit 1, 86633 Neuburg a.d. Donau
Kontakt
vergabestelle@neuburg-schrobenhausen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

506vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c41fdef3-7a39-408f-b2e8-fd4a09c9d316.