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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Bundesw. Logistikleistungen mittels ZW-Fzg., gleisgeb. Oberleitungsinstandhaltungs-Fzg., 2025 ff.

Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 24FEI75897veröffentlicht 27.08.2024erstmals 27.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 761 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 27.08.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.02.2025 – 31.01.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10785, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 167 Tage (77 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 26 Angebote je Los (954 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 26 Monaten
  3. Fragen bis 15:00 Uhr
    an Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
    vor 25 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2027
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Bundesweite Durchführung von Logistikleistungen im Rahmen der Bereitstellung von Zweiwegefahrzeugen für die Oberleitung sowie gleisgebundenen Oberleitungsinstandhaltungsfahrzeugen inklusive Bedienpersonal, 2025 ff.

Gegenstand nach CPV

Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Gestellung schienengebundene Oberleitungsinstandhaltungsfahrzeuge (BR 711 oder vergleichbar)

2 Jahre–
2
Los 2

Gestellung schienengebundene Oberleitungsinstandhaltungsfahrzeuge (BR 10 oder vergleichbar)

2 Jahre–
3
Los 3

Gestellung schienengebundene Oberleitungsinstandhaltungsfahrzeuge (BR 100 oder vergleichbar)

2 Jahre–
4
Los 4

Gestellung schienengebundene Oberleitungsinstandhaltungsfahrzeuge Mehrzweckgleisarbeitsfahrzeug (MZA)

2 Jahre–
5
Los 5

Gestellung schienengebundene Oberleitungsmontagefahrzeuge (OMF 1 oder vergleichbar)

2 Jahre–
6
Los 6

Gestellung schienengebundene Oberleitungsmontagewagen (BA579, FMW 503 oder vergleichbar)

2 Jahre–
7
Los 7

Gestellung Oberleitungsmontagefahrzeuge mit/ohne Messpantograph (Zweiwegefahrzeuge)

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Zuschlagskriterium 100 Prozent Preis.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1.1 Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung Ausschluss-Kriterium Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellsch … ganz lesen1.1 Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung Ausschluss-Kriterium Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften) - Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen) - Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. 1.2 Sicherheitsbescheinigung Ausschluss-Kriterium Als geeignet gelten Bewerber, die ein eigenständiges Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind und über eine eigene Sicherheitsbescheinigung (§7a AEG) verfügen. Es ist der Nachweis einer aktuell gültigen Sicherheitsbescheinigung (§7a AEG) (oder für ausländische Bewerber ein Nachweis über einen aktuell gültigen Teil B der Sicherheitsbescheinigung) vom Bewerber zu erbringen. Falls der Bewerber diese nicht vorweisen kann, ist es zulässig, die Genehmigung des benannten Nachunternehmers (NU) nachzuweisen. In dem Fall ist das Dokument Anhang B4 Eignungsleihe auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium
2.1 Bietereigenerklärung Ausschluss-Kriterium Der Bewerber hat die als Anhang B2 beigefügte Bietereigenerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. 2.2 Lieferantenselbstauskunft Ausschluss-Kriterium Der Bewerber hat die als Anhang B3 beigefügte Lieferantenselbstauskunft aus … ganz lesen2.1 Bietereigenerklärung Ausschluss-Kriterium Der Bewerber hat die als Anhang B2 beigefügte Bietereigenerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. 2.2 Lieferantenselbstauskunft Ausschluss-Kriterium Der Bewerber hat die als Anhang B3 beigefügte Lieferantenselbstauskunft ausgefüllt einzureichen. 2.3 Haftpflichtversicherung Ausschluss-Kriterium Der Bewerber bestätigt, dass eine Haftpflichtversicherung (§ 14 AEG) über die u. g. Deckungssumme vorhanden ist. - 20.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden Die Versicherungssumme muss 2 x pro Jahr zur Verfügung stehen.
Kriterium
3.1 Abnahme nach §32 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Ausschluss-Kriterium Der Bewerber bzw. das Unternehmen bestätigt, dass es über Nebenfahrzeuge verfügt, die als Mindestvoraussetzung die Bescheinigung der Abnahme nach § 32 EBO besitzen. 3.2 Arbeitsgenehmigung nach Richtlinie 931 Ausschluss-K … ganz lesen3.1 Abnahme nach §32 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Ausschluss-Kriterium Der Bewerber bzw. das Unternehmen bestätigt, dass es über Nebenfahrzeuge verfügt, die als Mindestvoraussetzung die Bescheinigung der Abnahme nach § 32 EBO besitzen. 3.2 Arbeitsgenehmigung nach Richtlinie 931 Ausschluss-Kriterium Der Bewerber bzw. das Unternehmen bestätigt, dass es über Nebenfahrzeuge, die über eine Arbeitsgenehmigung (nach Richtlinie 931), ausgestellt durch die DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG), verfügt. 3.3 Bietergemeinschaftserklärung (BIEGE) Muss-Kriterium Beantragt eine Bietergemeinschaft die Teilnahme am Wettbewerb, so hat diese sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevoll-mächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie als Bewerber einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die jeweiligen Bewerbungsunterlagen zusammen einreichen müssen, bspw. zwei Handelsregisterauszüge, zwei Bietereigenerklärungen usw. 3.4 Verpflichtungserklärung - Eignungsleihe Muss-Kriterium Werden Nachweise der Eignung durch den Einsatz von Nachunternehmern sichergestellt, ist zwingend eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen. (Nur notwendig, wenn der Nachweis der Eignung nicht selbst erbracht werden kann). Aus dem Dokument "Eignungsleihe" muss hervorgehen, dass der NU des Bewerbers sich verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit, die jeweils dem Bewerber übertragenen Eignungen im Rahmen der Leistungsfähigkeit sicherzustellen (Anhang B4 Eignungsleihe). Sofern ein Dokument/Nachweis (z. Bsp. eine Sicherheitsbescheinigung) eines anderen Unternehmens als Nachweis eines Eignungskriteriums mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht wird, aber kein ausgefülltes Dokument „Eignungsleihe“, führt das zum Ausschluss des Bieters. 3.5 Nachunternehmer Muss-Kriterium Insofern der Bewerber vorsieht Nachunternehmer für die ausgeschriebenen Leistungen einzusetzen, ist vom Bewerber die Auflistung der NU sowie die vom NU übernommenen Teilleistungen einzureichen (Anlage C2_A08_Nachunternehmerliste).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: 1 x einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber bis max. 31.01.2028
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter kann ein Angebot für ein oder mehrere Lose einreichen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmac … ganz lesenDer Bieter kann ein Angebot für ein oder mehrere Lose einreichen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

Lose 2, 3, 4, 5, 6, 7

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Zuschlagskriterium 100 Prozent Preis.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1.1 Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung Ausschluss-Kriterium Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellsch … ganz lesen1.1 Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung Ausschluss-Kriterium Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften) - Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen) - Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. 1.2 Sicherheitsbescheinigung Ausschluss-Kriterium Als geeignet gelten Bewerber, die ein eigenständiges Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind und über eine eigene Sicherheitsbescheinigung (§7a AEG) verfügen. Es ist der Nachweis einer aktuell gültigen Sicherheitsbescheinigung (§7a AEG) (oder für ausländische Bewerber ein Nachweis über einen aktuell gültigen Teil B der Sicherheitsbescheinigung) vom Bewerber zu erbringen. Falls der Bewerber diese nicht vorweisen kann, ist es zulässig, die Genehmigung des benannten Nachunternehmers (NU) nachzuweisen. In dem Fall ist das Dokument Anhang B4 Eignungsleihe auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kriterium
2.1 Bietereigenerklärung Ausschluss-Kriterium Der Bewerber hat die als Anhang B2 beigefügte Bietereigenerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. 2.2 Lieferantenselbstauskunft Ausschluss-Kriterium Der Bewerber hat die als Anhang B3 beigefügte Lieferantenselbstauskunft aus … ganz lesen2.1 Bietereigenerklärung Ausschluss-Kriterium Der Bewerber hat die als Anhang B2 beigefügte Bietereigenerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. 2.2 Lieferantenselbstauskunft Ausschluss-Kriterium Der Bewerber hat die als Anhang B3 beigefügte Lieferantenselbstauskunft ausgefüllt einzureichen. 2.3 Haftpflichtversicherung Ausschluss-Kriterium Der Bewerber bestätigt, dass eine Haftpflichtversicherung (§ 14 AEG) über die u. g. Deckungssumme vorhanden ist. - 20.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden Die Versicherungssumme muss 2 x pro Jahr zur Verfügung stehen.
Kriterium
3.1 Abnahme nach §32 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Ausschluss-Kriterium Der Bewerber bzw. das Unternehmen bestätigt, dass es über Nebenfahrzeuge verfügt, die als Mindestvoraussetzung die Bescheinigung der Abnahme nach § 32 EBO besitzen. 3.2 Arbeitsgenehmigung nach Richtlinie 931 Ausschluss-K … ganz lesen3.1 Abnahme nach §32 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Ausschluss-Kriterium Der Bewerber bzw. das Unternehmen bestätigt, dass es über Nebenfahrzeuge verfügt, die als Mindestvoraussetzung die Bescheinigung der Abnahme nach § 32 EBO besitzen. 3.2 Arbeitsgenehmigung nach Richtlinie 931 Ausschluss-Kriterium Der Bewerber bzw. das Unternehmen bestätigt, dass es über Nebenfahrzeuge, die über eine Arbeitsgenehmigung (nach Richtlinie 931), ausgestellt durch die DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG), verfügt. 3.3 Bietergemeinschaftserklärung (BIEGE) Muss-Kriterium Beantragt eine Bietergemeinschaft die Teilnahme am Wettbewerb, so hat diese sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevoll-mächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie als Bewerber einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die jeweiligen Bewerbungsunterlagen zusammen einreichen müssen, bspw. zwei Handelsregisterauszüge, zwei Bietereigenerklärungen usw. 3.4 Verpflichtungserklärung - Eignungsleihe Muss-Kriterium Werden Nachweise der Eignung durch den Einsatz von Nachunternehmern sichergestellt, ist zwingend eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen. (Nur notwendig, wenn der Nachweis der Eignung nicht selbst erbracht werden kann). Aus dem Dokument "Eignungsleihe" muss hervorgehen, dass der NU des Bewerbers sich verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit, die jeweils dem Bewerber übertragenen Eignungen im Rahmen der Leistungsfähigkeit sicherzustellen (Anhang B4 Eignungsleihe). Sofern ein Dokument/Nachweis (z. Bsp. eine Sicherheitsbescheinigung) eines anderen Unternehmens als Nachweis eines Eignungskriteriums mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht wird, aber kein ausgefülltes Dokument „Eignungsleihe“, führt das zum Ausschluss des Bieters. 3.5 Nachunternehmer Muss-Kriterium Insofern der Bewerber vorsieht Nachunternehmer für die ausgeschriebenen Leistungen einzusetzen, ist vom Bewerber die Auflistung der NU sowie die vom NU übernommenen Teilleistungen einzureichen (Anlage C2_A08_Nachunternehmerliste).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: 1 x einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber bis max. 31.01.2028
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter kann ein Angebot für ein oder mehrere Lose einreichen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmac … ganz lesenDer Bieter kann ein Angebot für ein oder mehrere Lose einreichen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 08.10.2024 auf 14.10.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 08.10.2024
  4. BekanntmachungFrist 08.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 90c3839f-b0bf-4c27-843a-57646d5397ee.