Bundesstadt Bonn - Bewachung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften im Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2026 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens 31.12.2029
Bundesstadt Bonn - Amt für Soziales und Wohnen · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BN-2024-86veröffentlicht 29.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 3 Monate
- 01.10.2026 – 31.12.2026
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Magdeburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg (Vergabenummer VOEK 073-25)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 09.11.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die BImA Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin (Vergabenummer VOEK 277-24)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Monate01.10.2026 – 31.12.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53173, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität des Konzeptes zur Umsetzung der Auftragsleistung60 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 38 TagenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 10 Tagen
- Heute
Beschreibung
Bewachung von Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose im Stadtgebiet Bonn
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität des Konzeptes zur Umsetzung der AuftragsleistungGewichtung (Punkte, genau) 60Das von den Bietern eingereichte Konzept wird an-hand seiner Qualität bewertet. Dabei ist grundsätzlich relevant, ob die Lösungsvor-schläge der Bieter plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden. In der Sache wird die Qualität des vom Bieter angebotenen Konzeptes bezogen auf das Ziel des AG be-treffend die Sicherstellung einer gesetzeskonformen Umsetzung unter Beachtung der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, dem Schutz der untergebrachten Bewohner 24 unter gleichzeitiger Gewährleistung einer effizienten Gefahrenabwehr sowie einer an-gemessenen Personalplanung bewertet. Maßgebend ist diesbezüglich, in welchem Umfang die Anforderungen des AG aus der Leistungsbeschreibung ab effizientesten und besten umgesetzt werden. Die Punktevergabe erfolgt somit nach dem Zielerrei-chungsgrad. Dabei wird in der Punktevergabe folgende Abstufung vorgenommen: o Sehr gut (volle Punktzahl bis 90 %) = Die angebotene Lösung übertrifft erheblich die Mindestvorgaben und stellt einen besonders zweckdienlichen Ansatz unter Einhaltung der Leistungsanforderungen dar, die überobligatorisch erfüllt wer-den. o Gut (90 bis 80 % der Punkte) = Die angebotene Lösung übertrifft die Mindest-vorgaben und stellt einen sachbezogenen Ansatz dar und lässt die vollständige Erfüllung der Leistungsanforderungen erwarten. o Voll befriedigend (80 bis 70 % der Punkte) = Die angebotene Lösung erfüllt die Mindestvorgaben und stellt einen Ansatz dar, der zwar über die Mindestanga-ben hinausgeht, aber bezüglich der Erfüllung der Leistungsanforderungen un-wesentliche/geringe Einschränkungen aufzeigt. o Befriedigend (70 bis 50 % der Punkte) = Die angebotene Lösung erfüllt die Min-destvorgaben und stellt einen durchschnittlichen Lösungsansatz dar, der zwar über die Mindestangaben erfüllt, aber bezüglich die Leistungsanforderungen mit erkennbaren Einschränkungen umsetzt. o Voll ausreichend (50 bis 35 % der Punkte) = Die angebotene Lösung erfüllt die Mindestvorgaben und stellt einen Ansatz dar, der die Mindestangaben erfüllt, aber bezüglich der Erfüllung der Leistungsanforderungen wesentliche Ein-schränkungen aufzeigt. o Ausreichend (ab 35 % der Punkte) = Die angebotene Lösung erfüllt lediglich die Mindestvorgaben, stellt aber keine Lösungsansatz dar, der eine darüberhinaus-gehende Erfüllung der Leistungsanforderungen aufzeigt.
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis erhält die maximale Punktzahl für dieses Kriterium. Der Gesamtpreis errechnet sich aus den einzelnen Leistungsposi-tionen im bepreisten Leistungsverzeichnis, die mit den Vordersätzen bzw. Mengenan-sätzen zu Wertungszwecken multipliziert werden. Dabei werden die vom Bieter ange-botenen Einzelpreis entsprechend in der Berechnung des Gesamtpreises summiert. Die Punkte für die Gesamtpreise der übrigen Angebote werden entsprechend durch lineare Interpolation gemessen an der tatsächlichen Preisdifferenz berechnet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens 31.12.2029
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDDYH3GPLFU# Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDDYH3GPLFU# Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG, Köln | 3 |
Auftraggeber
- Name
- Bundesstadt Bonn - Amt für Soziales und Wohnen
- Anschrift
- Moltkestraße 2-14, 53173 Bonn
- Website
- bonn.de
- Kontakt
- vergabe.amt50@
bonn.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Sitec Dienstleistungs GmbH13 Zuschläge
- R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- AGSUS GmbH7 Zuschläge
- Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbh & Co. KG7 Zuschläge
- Safe T Service e.K.7 Zuschläge
- LiL Service GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Sicherheitsdienst Unterkunft Brüsseler StrStadt TroisdorfFrist 30.11.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Magdeburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg (Vergabenummer VOEK 073-25)Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 72273a98-c757-4905-be99-f0332e28717b.