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BÜW - Ersatzneubau der Drehbrücke EÜ Elsfleth über die Hunte; Str. 1503 * km 11,4 - 13,900

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEI78230veröffentlicht 21.02.2025erstmals 21.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 593 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Planung in Hessen (115 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate26.06.2025 – 31.12.2025
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (1.645 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5.006 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 20 Monaten
  3. Fragen bis 11:00 Uhr
    an DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
    vor 20 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 16 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Bauüberwachungsleistung für die bauvorbereitenden Maßnahmen, sowie dem Ersatzneubau der Drehbrücke EÜ Elsfleth über die Hunte

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Bauüberwachung - techn. Bauüberwachung
6 Monate–
2
Los 2 - Bauüberwachung - techn. Bauüberwachung Maschinentechnik
6 Monate–
3
Los 3 - Bauüberwachung - Geotechnik
6 Monate–
4
Los 4 - Bauüberwachung - Umweltfachl. Bauüberwachung
6 Monate–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung13 von 13 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Hinweistext Die Eignungskriterien sind direkt im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben) zu beantworten. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend abzugeben, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptie … ganz lesenHinweistext Die Eignungskriterien sind direkt im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben) zu beantworten. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend abzugeben, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere Projektbezogene Bewerbungskriterien sind gegebenenfalls über den zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag bzw. über die hier in weiteren Punkten geforderten Anlagen nachzuweisen und bis zum genannten Schlusstermin einzureichen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Darüberhinausgehende Unterlagen sind für den Teilnahmewettbewerb nicht erforderlich und müssen erst im Rahmen der nachgelagerten Angebotsphase auf der Vergabeplattform hochgeladen werden.
Allgemeiner Jahresumsatz
Verbundenheit mit anderen Unternehmen: Erforderliche Erklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt: Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft teilt mit, ob und inwieweit es mit dem/den unten genannten weiteren vo … ganz lesenVerbundenheit mit anderen Unternehmen: Erforderliche Erklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt: Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft teilt mit, ob und inwieweit es mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftlich verbunden im Sinne § 18 AktG verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. BC Ingenieure; 20097 Hamburg 2. Kortemeier Brokmann; 32051 Herford ---------- 3. Nautitec GmbH; 26789 Leer Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, ob es im Rahmen des hier vorliegenden Projektes Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch.-/Ing.-Leistungen erbracht hat.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu Insolvenz- oder Liquidationsverfahren Das Unternehmen, die Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt, dass KEIN Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu gesetzlichen Verpflichtungen Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- u … ganz lesenErklärung zu gesetzlichen Verpflichtungen Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 1/2) - Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. - Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne … ganz lesenEigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 1/2) - Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. - Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98 c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. - Wir erklären, dass wir in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 ff. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten haben und dass wir stets in der Lage waren, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Wir erklären, dass wir in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen haben. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). - Wir erklären, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Wir erklären, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht habe, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten oder c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht haben. Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unt …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 2/2) 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI geltenden oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeb … ganz lesenEigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 2/2) 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI geltenden oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meiner Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern: darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Einsatz als Bauüberwacher in anderen Maßnahmen Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass die vorgesehenen Bauüberwacher bei folgenden anderen Maßnahmen eingesetzt bzw. vorgesehen sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Präqualifikation BÜW Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch. … ganz lesenPräqualifikation BÜW Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-Ing.-Leistungen zu entnehmen. Der Bewerber muss über folgende Präqualifikationen verfügen: - Bauüberwachung: Bauüberwacher Bahn Oberbau und Konstruktiver Ing.bau - Bauüberwachung: Fachbauüberwacher Oberbau - Bauüberwachung: Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) Erfolgt der Nachweis durch Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. Nachunternehmer, sind diese zwingend zu benennen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Folgende Nachweise müssen erbracht werden, um als Bewerber im weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, werden im Teilnahmeantrag genannt und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch … ganz lesenFolgende Nachweise müssen erbracht werden, um als Bewerber im weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, werden im Teilnahmeantrag genannt und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen im Teilnahmewettbewerb herangezogen wurden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise / Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben des hiesigen Teilnahmewettbewerbs (siehe nachfolgende Aufstellung) geeignete Mitarbeiter zulässig: Angaben zum KIB Bauüberwacher: Die KIB Bauüberwacher hat Koordinationsaufgaben und Weisungsbefugnisse und übernimmt die volle Verantwortung für alle KIB-Themen. Der KIB-Bauüberwacher muss in allen Fachgebieten über einen Überblick verfügen und umfangreiche Kenntnisse des einschlägigen Rechts besitzen. Auflagen sowie Handlungserfordernisse müssen erkannt werden. Anforderungen Bauüberwacher Konstruktiver Ingenieurbau Kriterien: Betreuung von mindestens 2 Projekten mit Beweglichen Brücken als Bauüberwacher. Ein Technisches Hochschulstudium mit Abschluss, mindestens zwei Jahren praktische Tätigkeit in der gewünschten Fachrichtung, vorzugsweise auf Baustellen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausschluss bei Unrichtigkeit der Erklärungen Die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.06.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Vorausse … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung12 von 12 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Hinweistext Die Eignungskriterien sind direkt im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben) zu beantworten. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend abzugeben, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptie … ganz lesenHinweistext Die Eignungskriterien sind direkt im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben) zu beantworten. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend abzugeben, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere Projektbezogene Bewerbungskriterien sind gegebenenfalls über den zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag bzw. über die hier in weiteren Punkten geforderten Anlagen nachzuweisen und bis zum genannten Schlusstermin einzureichen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Darüberhinausgehende Unterlagen sind für den Teilnahmewettbewerb nicht erforderlich und müssen erst im Rahmen der nachgelagerten Angebotsphase auf der Vergabeplattform hochgeladen werden.
Allgemeiner Jahresumsatz
Verbundenheit mit anderen Unternehmen: Erforderliche Erklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt: Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft teilt mit, ob und inwieweit es mit dem/den unten genannten weiteren vo … ganz lesenVerbundenheit mit anderen Unternehmen: Erforderliche Erklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt: Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft teilt mit, ob und inwieweit es mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftlich verbunden im Sinne § 18 AktG verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. BC Ingenieure; 20097 Hamburg 2. Kortemeier Brokmann; 32051 Herford ---------- 3. Nautitec GmbH; 26789 Leer Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, ob es im Rahmen des hier vorliegenden Projektes Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch.-/Ing.-Leistungen erbracht hat.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu Insolvenz- oder Liquidationsverfahren Das Unternehmen, die Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt, dass KEIN Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu gesetzlichen Verpflichtungen Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- u … ganz lesenErklärung zu gesetzlichen Verpflichtungen Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 1/2) - Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. - Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne … ganz lesenEigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 1/2) - Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. - Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98 c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. - Wir erklären, dass wir in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 ff. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten haben und dass wir stets in der Lage waren, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Wir erklären, dass wir in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen haben. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). - Wir erklären, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Wir erklären, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht habe, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten oder c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht haben. Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unt …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 2/2) 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI geltenden oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeb … ganz lesenEigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 2/2) 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI geltenden oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meiner Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern: darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Einsatz als Bauüberwacher in anderen Maßnahmen Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass die vorgesehenen Bauüberwacher bei folgenden anderen Maßnahmen eingesetzt bzw. vorgesehen sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-Ing.-Leistungen zu en … ganz lesenFür folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-Ing.-Leistungen zu entnehmen. - Bauüberwachung: Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) Erfolgt der Nachweis durch Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. Nachunternehmer, sind diese zwingend zu benennen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausschluss bei Unrichtigkeit der Erklärungen Die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.06.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Vorausse … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.

Los 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung12 von 12 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Hinweistext Die Eignungskriterien sind direkt im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben) zu beantworten. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend abzugeben, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptie … ganz lesenHinweistext Die Eignungskriterien sind direkt im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben) zu beantworten. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend abzugeben, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere Projektbezogene Bewerbungskriterien sind gegebenenfalls über den zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag bzw. über die hier in weiteren Punkten geforderten Anlagen nachzuweisen und bis zum genannten Schlusstermin einzureichen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Darüberhinausgehende Unterlagen sind für den Teilnahmewettbewerb nicht erforderlich und müssen erst im Rahmen der nachgelagerten Angebotsphase auf der Vergabeplattform hochgeladen werden.
Allgemeiner Jahresumsatz
Verbundenheit mit anderen Unternehmen: Erforderliche Erklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt: Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft teilt mit, ob und inwieweit es mit dem/den unten genannten weiteren vo … ganz lesenVerbundenheit mit anderen Unternehmen: Erforderliche Erklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt: Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft teilt mit, ob und inwieweit es mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftlich verbunden im Sinne § 18 AktG verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. BC Ingenieure; 20097 Hamburg 2. Kortemeier Brokmann; 32051 Herford ---------- 3. Nautitec GmbH; 26789 Leer Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, ob es im Rahmen des hier vorliegenden Projektes Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch.-/Ing.-Leistungen erbracht hat.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu Insolvenz- oder Liquidationsverfahren Das Unternehmen, die Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt, dass KEIN Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu gesetzlichen Verpflichtungen Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- u … ganz lesenErklärung zu gesetzlichen Verpflichtungen Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 1/2) - Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. - Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne … ganz lesenEigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 1/2) - Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. - Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98 c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. - Wir erklären, dass wir in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 ff. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten haben und dass wir stets in der Lage waren, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Wir erklären, dass wir in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen haben. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). - Wir erklären, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Wir erklären, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht habe, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten oder c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht haben. Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unt …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 2/2) 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI geltenden oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeb … ganz lesenEigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 2/2) 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI geltenden oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meiner Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern: darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Einsatz als Bauüberwacher in anderen Maßnahmen Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass die vorgesehenen Bauüberwacher bei folgenden anderen Maßnahmen eingesetzt bzw. vorgesehen sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Folgende Nachweise müssen erbracht werden, um als Bewerber im weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, werden im Teilnahmeantrag genannt und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch … ganz lesenFolgende Nachweise müssen erbracht werden, um als Bewerber im weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, werden im Teilnahmeantrag genannt und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen im Teilnahmewettbewerb herangezogen wurden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise / Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben des hiesigen Teilnahmewettbewerbs (siehe nachfolgende Aufstellung) geeignete Mitarbeiter zulässig: Angaben zum geotechnischen Bauüberwacher: Der geotechnische Bauüberwacher hat Koordinationsaufgaben und Weisungsbefugnisse und übernimmt die volle Verantwortung für alle Geotechnischen Themen. Die geotechnische Bauüberwachung muss in allen Fachgebieten über einen Überblick verfügen und umfangreiche Kenntnisse des einschlägigen Rechts besitzen. Auflagen sowie Handlungserfordernisse müssen erkannt werden. Anforderungen an den Geotechnische Bauüberwacher: Erfahrungen im Spezialtiefbau oder Geologie mit gleichwertigen Praxiserfahrungen von min. 3 Jahren sind nachzuweisen, welche den sicheren Umgang mit Tief- und Flachgründungen im Bereich von Wasserbaustellen bestätigen. Abgeschl. Ausbildung an einer TU, TH oder FH oder gleichwertig und mind. 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten. Beruflicher Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) des Bauüberwachers kann als Anlage beigefügt werden. Vorlagen für die einzureichenden Eigenerklärungen sind als Anlage beigefügt. Angabe von mindestens zwei und maximal fünf in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten, abgeschlossenen und nachfolgenden Kriterien vergleichbaren geotechnische Bauüberwachung Kriterien:  Im Rahmen eines GWU > 150 Mio. €  Im Rahmen eines Brückenbauwerks Siehe Teilnahmeantrag für entsprechende Angaben / Eigenerklärung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausschluss bei Unrichtigkeit der Erklärungen Die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.06.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Vorausse … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.

Los 4

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung12 von 12 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Hinweistext Die Eignungskriterien sind direkt im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben) zu beantworten. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend abzugeben, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptie … ganz lesenHinweistext Die Eignungskriterien sind direkt im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/portal/tabs/vergaben) zu beantworten. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend abzugeben, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere Projektbezogene Bewerbungskriterien sind gegebenenfalls über den zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag bzw. über die hier in weiteren Punkten geforderten Anlagen nachzuweisen und bis zum genannten Schlusstermin einzureichen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Darüberhinausgehende Unterlagen sind für den Teilnahmewettbewerb nicht erforderlich und müssen erst im Rahmen der nachgelagerten Angebotsphase auf der Vergabeplattform hochgeladen werden.
Allgemeiner Jahresumsatz
Verbundenheit mit anderen Unternehmen: Erforderliche Erklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt: Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft teilt mit, ob und inwieweit es mit dem/den unten genannten weiteren vo … ganz lesenVerbundenheit mit anderen Unternehmen: Erforderliche Erklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt: Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft teilt mit, ob und inwieweit es mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftlich verbunden im Sinne § 18 AktG verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. Beteiligte Unternehmen: 1. BC Ingenieure; 20097 Hamburg 2. Kortemeier Brokmann; 32051 Herford ---------- 3. Nautitec GmbH; 26789 Leer Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, ob es im Rahmen des hier vorliegenden Projektes Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch.-/Ing.-Leistungen erbracht hat.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu Insolvenz- oder Liquidationsverfahren Das Unternehmen, die Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt, dass KEIN Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu gesetzlichen Verpflichtungen Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- u … ganz lesenErklärung zu gesetzlichen Verpflichtungen Wir (das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft) sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 1/2) - Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. - Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne … ganz lesenEigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 1/2) - Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. - Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98 c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. - Wir erklären, dass wir in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 ff. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten haben und dass wir stets in der Lage waren, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Wir erklären, dass wir in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen haben. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). - Wir erklären, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Wir erklären, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht habe, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten oder c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht haben. Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unt …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 2/2) 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI geltenden oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeb … ganz lesenEigenerklärung des Unternehmens, der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Teil 2/2) 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI geltenden oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meiner Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern: darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Einsatz als Bauüberwacher in anderen Maßnahmen Das Unternehmen, die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass die vorgesehenen Bauüberwacher bei folgenden anderen Maßnahmen eingesetzt bzw. vorgesehen sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Folgende Nachweise müssen für das Los 4 erbracht werden, um als Bewerber im weiteren Ver-fahren zugelassen zu werden. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, werden im Teilnahmeantrag genannt und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden … ganz lesenFolgende Nachweise müssen für das Los 4 erbracht werden, um als Bewerber im weiteren Ver-fahren zugelassen zu werden. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, werden im Teilnahmeantrag genannt und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen im Teilnahmewettbewerb herangezogen wurden, ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise / Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben des hiesigen Teilnahmewettbewerbs (siehe nachfolgende Aufstellung) geeignete Mitarbeiter zulässig: Angaben zur Umweltfachlichen Bauüberwachung: Es werden folgende umweltfachlichen Bauüberwachungen eingesetzt: generelle UBÜ mit Schwerpunkt Gewässerschutz spezielle UBÜ Naturschutz spezielle UBÜ bodenkundliche Baubegleitung spezielle UBÜ Abfall spezielle UBÜ Immissionsschutz Die generelle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) wird von den speziellen umweltfachlichen Bauüberwachungen (Experten) Naturschutz, Boden, Abfall und Immissionsschutz unter-stützt. Die sogenannten Experten sind für jedes spezielle Teilgebiet verantwortlich und arbeiten der UBÜ als Fachbauüberwacher zu (siehe Kapitel „Aufgaben-Katalog“ und „Benennung und Dauer der Umweltfachlichen Bauüberwachung“ im „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“). Die UBÜ steuert und kontrolliert die Experten und leitet die Kommunikation zwischen AN, AG und weiteren Dritten. Anforderungen Wasser/Gewässerschutz • Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen (Anlage „Um welt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“) sowie darüber hinaus: o Hochschulstudium der Natur- und Ingenieurwissenschaften, Hydrologie, Hydrogeo-logie, oder eine gleichwertige Qualifikation, umfassende Fachkompetenz im Umweltbereich Wasser, o fundierte Kenntnisse der rechtlichen Normen und der technischen Regelwerke, o Kenntnisse des Wasserrechts, o mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet, o Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren Wirkungen auf Gewässer, o Erfahrungen im Projektmanagement, o Erfahrungen im Kommunikations- und Konfliktmanagement.   Anforderungen Naturschutz: • Qualifikationen der Anlage 1 des EBA „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“ jeweils vorweisen (Anlage „Umwelt-Leitfaden Teil VII - Umweltfachliche Bauüberwachung“): o Hochschulstudium der Fachrichtung Biologie, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie bzw. vergleichbare Studiengänge. Die erforderliche Qualifikation ist bei allen genannten Studiengängen nur gegeben, wenn der Schwerpunkt im landschaftsökologischen Bereich liegt und fundierte Kenntnisse naturschutz-, umweltverträglichkeits- und umweltrechtlicher Vorschriften vorhanden sind, o mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet. Anforderungen bodenkundliche Baubegleitung: • Technisches und planerisches Fachwissen im Zusammenhang mit Bauprozessen und deren Wirkungen auf Böden • Mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im baubegleitenden Bodenschutz auf Basis der DIN 19639 • Erfahrungen im Umgang mit potenziell sulfatsauren Böden ist wünschenswert Anforderungen Abfallmanagement: • Qualifikation als Abfallbeauftragter nach § 59 KrWG oder § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV & § 5 Ab-fAEV in Verbindung mit § 9 AbfBeauftrV • Probenehmer mit Sachkundelehrgang für die Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 und Praxiserfahrung • mindestens 2 Jahre Praxiserfahrung als Fachbauüberwachung Abfall • Verfügbarkeit von mind. 2 für die Signatur von Registerbelegen/Begleitscheinen bevollmächtigten …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausschluss bei Unrichtigkeit der Erklärungen Die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.06.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Entfällt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

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Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Vorausse … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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278.986 € – 1,5 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 24.03.2025
  3. BekanntmachungFrist 24.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e4f5998-9000-4e7a-bc6d-cf218e82e2de.