BüvA_Bereitstellung einer PKI für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 2024-10-21-SYS-DRAveröffentlicht 15.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 123 Monate
- 02.01.2025 – 18.04.2035
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 101 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 123 Monate02.01.2025 – 18.04.2035
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hannover30519, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Konzepte40 %
- Wertungsrelevanter Gesamtpreis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 18.04.2035
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung umfasst: 1. die Produktion von X.509-Versichertenzertifikaten und CV-Zertifikaten für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörigen Dienste (s. Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung) sowie 2. die Bereitstellung des Signaturdienstes und die Erstellung der Zertifikate (s. Anhang 2 zur Leistungsbeschreibung).
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung sind zum einen die Leistungen als TSP X.509_nonQES_eGK und TSP CVC_eGK nach den Anforderungen der gematik - zur Erstellung von Zertifikaten für die elektronische Gesundheitskarte - Ausgabe von Zertifikaten für die Versichertenidentitäten, die nicht auf der eGK verfügbar sind (ID.CH.AUT_ALT und ID.CH.SIG) - für Statusänderungen von X.509-Zertifikaten (Sperrung, Suspendierung und Desuspendierung) und - für Statusabfragen von X.509 Zertifikaten (OCSP). Neben der Zertifikatsproduktion für die eGK ist Leistungsgegenstand außerdem die Bereitstellung und der Betrieb des SigD (Signaturdienst), entsprechend der aktuellen gematik-Spezifikationen, insbesondere der Spezifikation Signaturdienst [gemSpec_SigD] in der aktuellsten Fassung. Der Leistungsgegenstand umfasst insbesondere die folgenden Leistungen: - Bereitstellung und Betrieb des Signaturdienstes gemäß gematik Anbietertypsteckbrief Signaturdienst - Vorliegen der Zulassung gemäß gematik Produkttypsteckbrief Signaturdienst während der gesamten Vertragslaufszeit - Vorliegen der Zulassung des Anbieters gemäß gematik Anbietertypsteckbrief Signaturdienst während der gesamten Vertragslaufzeit sowie - Service und Support für die AG: Unterstützung der Nachbarsysteme bei Test, Zulassung und Betrieb, sofern der Signaturdienst betroffen ist.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- KonzepteGewichtung (Punkte, genau) 40Die erreichte Gesamtpunktzahl (max. 100 Punkte) für das Zuschlagskriterium Qualität geht mit einem Gewicht von 40% in die Gesamtbewertung ein. 1. Technische Konzepte Zertifikatsproduktion eGK und Signaturdienst (max. 60 Punkte) 2. Organisation und Qualitätssicherung (max. 40 Punkte)
- Preis
- Wertungsrelevanter GesamtpreisGewichtung (Punkte, genau) 60Der wertungsrelevante Gesamtpreis fließt zu 60 % in die Gesamtbewertung ein.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.01.2025
- Vertragsende
- 18.04.2035
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Vertragslaufzeit besteht aus 4 Phasen. Phase 1 stellt die Inbetriebnahme der Systeme durch den Auftragnehmer dar (diese Phase entfällt, sollte der bisherige Auftragnehmer den Zuschlag zum Vergabeverfahren erhalten). Die Phase beginnt mit Zuschlag und endet mit der Inbetriebnahme zum 18.04.2025. … ganz lesenkürzer
Die Vertragslaufzeit besteht aus 4 Phasen. Phase 1 stellt die Inbetriebnahme der Systeme durch den Auftragnehmer dar (diese Phase entfällt, sollte der bisherige Auftragnehmer den Zuschlag zum Vergabeverfahren erhalten). Die Phase beginnt mit Zuschlag und endet mit der Inbetriebnahme zum 18.04.2025. Phase 2 beinhaltet die System- und Produktionslaufzeiten und läuft vom 19.04.2025 bis zum 18.04.2029. Die Phase 3 enthält die Nachlaufenden Verpflichtungen des Auftragnehmers über 60 Monate für Änderungs-, Sperr und Informationsdienste und endet am 18.04.2034. Die Phase 4, in der die letzten Revisions-Logs und Statusänderungen archiviert werden müssen, schließt sich an die Phase 3 an und endet mit dem letzten Tag der Aufbewahrungsfristen nach einem Jahr am 18.04.2035.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK55GW (I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunter … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK55GW (I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Eviden Germany GmbH, München | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Gesundheit
- Anschrift
- Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DYNACON GmbH14 Zuschläge
- Fsas Technologies GmbH6 Zuschläge
- Accenture GmbH5 Zuschläge
- IDV AG4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- msg systems ag4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 21.11.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.11.2024 auf 28.11.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fc115c81-d636-4037-a2d9-5b5bd6a28420.