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Bündelausschreibung Klärschlammentsorgung 2026-2028

Stadtwerke Schramberg Eigenbetrieb Abwasserbehandlung e.K. · Schramberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-0002veröffentlicht 23.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 416 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Klärschlammverwertung Kläranlage Schrambergin 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 2: Klärschlammverwertung Kläranlage Horgenin 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 3: Klärschlammverwertung Kläranlage Schiltachin 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 4: Klärschlammverwertung Kläranlage Vöhrenbachin 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Gesamtkosten der Klärschlammentsorung für die Vertragslaufzeit von 3 bzw. 2 Jahren80 %
  • Umweltaspekt Transportweg20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Auf den Kläranlagen - Schramberg der Stadtwerke Schramberg - Eigenbetrieb Abwasserbehandlung - Horgen des Zweckverbandes Abwasserreinigung Eschachtal, - Schiltach des Abwasserverbandes Oberes Kinzigtal, sowie - Vöhrenbach des Abwasserzweckverbandes Eisenbach-Vöhrenbach fällt anaerob stabilisierter Klärschlamm an. Der Klärschlamm der Kläranlagen wird mit stationären Entwässerungsaggregaten entwässert. Die Stadtwerke Schramberg - Eigenbetrieb Abwasserbehandlung, der ZV Abwasserreinigung Eschachtal, der AV Oberes Kinzigtal und der AZV Eisenbach-Vöhrenbach schreiben die Abholung, den Transport und die thermische Verwertung der in den jeweiligen Kläranlagen anfallenden Klärschlämme gemeinsam aus. Die Leistungsbeschreibung ist in vier Lose unterteilt Los 1: Transport und Thermische Verwertung entwässerter Klärschlamm der Kläranlage Schramberg Los 2: Transport und Thermische Verwertung entwässerter Klärschlamm der Kläranlage Horgen Los 3: Transport und Thermische Verwertung entwässerter Klärschlamm der Kläranlage Schiltach Los 4: Transport und Thermische Verwertung entwässerter Klärschlamm der Kläranlage Vöhrenbach Die Bieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, Angebote nur für einzelne Lose einzureichen. Die Auftraggeber behalten sich eine losweise Vergabe vor.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Klärschlammverwertung Kläranlage Schramberg

Los 1: Transport und Thermische Verwertung entwässerter Klärschlamm der Kläranlage Schramberg

2 Jahre–
2
Klärschlammverwertung Kläranlage Horgen

Los 2: Transport und Thermische Verwertung entwässerter Klärschlamm der Kläranlage Horgen

3 Jahre–
3
Klärschlammverwertung Kläranlage Schiltach

Los 3: Transport und Thermische Verwertung entwässerter Klärschlamm der Kläranlage Schiltach

3 Jahre–
4
Klärschlammverwertung Kläranlage Vöhrenbach

Los 4: Transport und Thermische Verwertung entwässerter Klärschlamm der Kläranlage Vöhrenbach

3 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
Gesamtkosten der Klärschlammentsorung für die Vertragslaufzeit von 3 bzw. 2 JahrenGewichtung (Punkte, genau) 80Die Gesamtkosten setzen sich entsprechend der Leistungsbeschreibung zusammen aus den Entsorgungskosten in der vom Bieter vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlage und den Transportkosten. Entscheidend für die Bewertung der Kosten sind die Gesamtkosten der Klärschlammentsorgung für die Vertragslaufzeit von 3 bzw. 2 Jahren. KPunkte = Ko x 80 / KAngebot KPunkte: Ergebnis in Punkten aus der Bewertung der Kosten Ko: niedrigste, angebotene Entsorgungskosten über die Ausschreibungsdauer in Euro KAngebot: angebotene Entsorgungskosten über die Ausschreibungsdauer in Euro
Qualität
Umweltaspekt TransportwegGewichtung (Punkte, genau) 20Ergänzend zu der Bewertung der Kosten erfolgt die Bewertung der Umweltaspekte. Dabei wird der Schwerpunkt auf den Transport von mechanisch entwässertem Klärschlamm gelegt. Die Bewertung erfolgt nach der einfachen Transportentfernung von der Anfallstelle (Klärwerk) zu der vom Bieter vorgesehenen Entsorgungsanlage. Transportweg < oder = 100 km: 20 Punkte Transportweg 101 - 200 km: 15 Punkte Transportweg 201 - 300 km: 10 Punkte Transportweg > 300 km: 0 Punkte Bei Nutzung mehrerer thermischer Anlagen wird proportional zu den Massen pro Verwertungsanlage das Mittel gebildet. Zwischen den Punktwerten erfolgt eine Interpolation auf 2 Nachkommastellen. Punktgleichheit: Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag nach dem niedrigeren Entsorgungspreis.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es ist vorgesehen, den Verwertungsvertrag für - Los 1: Kläranlage Schramberg für eine Laufzeit von 2 Jahren bis zum 31.12.2027 mit einer Verlängerungsoption bis 31.12.2028 abzuschließen. Für dieses Los folgt im Anschluss eine weitere Ausschreibung zur Klärschlammentsorgung für eine Vertragslaufzeit bis 2034.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YH45TFX# - Es gelten die Regelungen der VOL/B.

Lose 2, 3, 4

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
Gesamtkosten der Klärschlammentsorung für die Vertragslaufzeit von 3 bzw. 2 JahrenGewichtung (Punkte, genau) 80Die Gesamtkosten setzen sich entsprechend der Leistungsbeschreibung zusammen aus den Entsorgungskosten in der vom Bieter vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlage und den Transportkosten. Entscheidend für die Bewertung der Kosten sind die Gesamtkosten der Klärschlammentsorgung für die Vertragslaufzeit von 3 bzw. 2 Jahren. KPunkte = Ko x 80 / KAngebot KPunkte: Ergebnis in Punkten aus der Bewertung der Kosten Ko: niedrigste, angebotene Entsorgungskosten über die Ausschreibungsdauer in Euro KAngebot: angebotene Entsorgungskosten über die Ausschreibungsdauer in Euro
Qualität
Umweltaspekt TransportwegGewichtung (Punkte, genau) 20Ergänzend zu der Bewertung der Kosten erfolgt die Bewertung der Umweltaspekte. Dabei wird der Schwerpunkt auf den Transport von mechanisch entwässertem Klärschlamm gelegt. Die Bewertung erfolgt nach der einfachen Transportentfernung von der Anfallstelle (Klärwerk) zu der vom Bieter vorgesehenen Entsorgungsanlage. Transportweg < oder = 100 km: 20 Punkte Transportweg 101 - 200 km: 15 Punkte Transportweg 201 - 300 km: 10 Punkte Transportweg > 300 km: 0 Punkte Bei Nutzung mehrerer thermischer Anlagen wird proportional zu den Massen pro Verwertungsanlage das Mittel gebildet. Zwischen den Punktwerten erfolgt eine Interpolation auf 2 Nachkommastellen. Punktgleichheit: Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag nach dem niedrigeren Entsorgungspreis.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Für den Ausnahmefall, dass eine thermische Verwertung durch Mitverbrennung im Zementwerk oder Braunkohlekraftwerk auch nach 2028 unverändert möglich ist, soll eine Verlängerung von 2x1 Jahr vorgesehen werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YH45TFX# - Es gelten die Regelungen der VOL/B.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH, Karlsbad-Ittersbach3
2MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH, Karlsbad-Ittersbach3
3MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH, Karlsbad-Ittersbach3
4MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH, Karlsbad-Ittersbach3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.09.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1324d5ab-23e1-4fab-971e-4466252d16e9.