BST Viersen: Erneuerung des Transportkanals Vorst-Viersen - EMSR-Technik
Niersverband Viersen · Viersen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen interne Vergabenummer 100.381veröffentlicht 23.10.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 20 Monate
- 01.02.2025 – 30.11.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Viersen.
- Um- und Neubau Rathaus Grefrath - MedientechnikGemeinde Grefrath · GrefrathFrist 07.12.2026
- Sanierung Freibad Niederkrüchten - PVT-AnlageGemeinde Niederkrüchten · NiederkrüchtenFrist 20.11.2026
- Neubau von Erweiterungsanbauten an der Franziskus Schule - ElektroarbeitenKreis Viersen - Abteilung 11/1 · ViersenFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Monate01.02.2025 – 30.11.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Viersen41747, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 23 Monaten
- Bindefrist endetvor 21 Monaten58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 30.11.2026
- Heute
Beschreibung
Die Betriebsstelle Vorst wurde Anfang der 1980iger Jahre im Auftrag der Stadt Tönisvorst errichtet und bis Ende 1999 betrieben. Seit dem 01.12.1999 hat der NV die Betriebsführung der Betriebsstelle übernommen.
In Rahmen der geplanten Maßnahme ist alters- und zustandsbedingt die bestehende, größtenteils rd. 40 Jahre alte EMSR-Ausrüstung zu erneuern. Grundsätzlich sind gegenüber dem bestehenden Leistungsumfang der Maschinen-, Mess- und EMSR-Technik keine wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen geplant.
Im Rahmen der geplanten EMSR-Maßnahme sind folgende Bereiche der EMSR-Technik zu erneuern. - Schalt - und Steuerungsanlage (NSUV) inkl. Automatisierungseinrichtung - messtechnische Ausrüstung - anteilige haustechnische Ausrüstung - zugehörige Verkabelungs- und Montageleistungen - fernwirktechnische Anbindung an das überlagerte PLS der KA Neuwerk
Bereits zuvor durchgefühte EMSR-Maßnahmen in 2016
Von der geplanten Maßnahme sind folgende elekrotechnische Bereiche ausgenommen, die bereits in einer separaten vorausgehenden Maßnahme 2016 erneue t bzw. nachgerüstet wurden:
- Energieversorgungsstation, bestehend aus: ➢ Fertigbetonstation ➢ 10 kV – Mittelspannungsschaltanlage ➢ 10/0,4 kV Transformator in Gießharzausführung, Nennleistung 1.000 kVA ➢ zentrale NSHV als reine Energieverteilung mit Anschlussmöglichkeit für ein fahrbares Notstromaggregat
- Schutzmaßnahmen ➢ Erdungsanlage auf dem Betriebsgelände ➢ äußere Blitzschutzanlage für das zentrale Betriebsgebäude und die Energieversorgungsstation ➢ Potentialausgleich (anteilig)
Bereits zuvor durchgeführte bau, maschinen- und elektrotechnische Maßnahmen in 2022/2023
Folgende ergänzende Leistungen wurden bereits im Rahmen eine gesonderten bau- und maschinentechnischen Maßnahme im Zeitraum 2022 – 2023 realisiert:
- Erneuerung der Schmutzwasserdruckleitung zwischen BST Vorst und BST Viersen - Erneuerung der bestehenden beiden Schmutzwasserpumpen, neue (höhere) Nennleistung 21,2 kW - Errichtung eines neuen MID-Messschachts auf dem Betriebsgelände der BST Vorst in direkter Nähe zum Betriebsgebäude) inkl. des MID‘ s für die Erfassung der SW-Menge in Richtung BST Viersen
Die bestehende NSUV Pumpstation musste zum Betrieb der neuen Schmutzwasserpumpen 1 und 2 im Rahmen einer gesonderten elektrotechnischen Maßnahme geringfügig angepasst werden, u.a.: - Austausch der Schützkombinationen der Schmutzwasserpumpen 1 und 2 in der bestehenden NSUV - Neuverkabelung der Pumpen (inkl. vorbereitende Verkabelung für neue Steuerstellen und Rep. - Schalter), des MID ’ s bzw. des MID-Schachts - haustechnische Installation im MID-Schacht
Beschreibung des Loses
E-Technik (Erneuerung der EMSR-Technik)
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
a) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen. Mit dem Angebot ist der Nachweis z … ganz lesenkürzer
a) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen: Gewerbeanmeldung Handelsregisterauszug Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Hinweis auf die Abfragepflicht nach § 6 WRegG: Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000 Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet und er wird eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern. Der Auftraggeber wird für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nr. im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegen.- Kriterium
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgefüh … ganz lesenkürzer
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen. b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.- Kriterium
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zu Verfügung stehen. Mit … ganz lesenkürzer
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zu Verfügung stehen. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen: a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinan … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2025
- Vertragsende
- 30.11.2026
- Dauer
- 20 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Verlängerung der Bauzeit nach Absprache
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- 04.12.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
verlangt: 1. Vorauszahlungssicherheit Ist im Leistungsverzeichnis zugunsten des AN eine Vorauszahlung vertraglich vorgesehen, so hat der AN eine unbefristete selbstschuldnerische Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B ents … ganz lesenkürzer
verlangt: 1. Vorauszahlungssicherheit Ist im Leistungsverzeichnis zugunsten des AN eine Vorauszahlung vertraglich vorgesehen, so hat der AN eine unbefristete selbstschuldnerische Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entspricht, unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB und in Höhe der Brutto-Vorauszahlung zu stellen sowie in Höhe der jeweils noch nicht durch Verrechnung erloschenen Vorauszahlung aufrecht zu erhalten. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert Ansprüche des NV auf Rückzahlung von Vorauszahlungen einschließlich Zinsen und Kosten, die dem NV im Rahmen dieses Vertrages gegen den AN zustehen, soweit sich aus der Abrechnung der erbrachten Leistungen im Hinblick auf den noch nicht vom NV verrechneten Teil der Vorauszahlung eine Überzahlung des AN ergibt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. Der AN kann den Austausch der Bürgschaftsurkunde Zug um Zug gegen eine in der jeweils aktuellen noch valutierten Vorauszahlungshöhe zu stellende, im Übrigen jedoch denselben Anforderungen genügende Vorauszahlungsbürgschaft verlangen, alternativ eine entsprechende schriftliche Enthaftungserklärung des NV einholen. Im Übrigen wird die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft spätestens dann zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung vollständig auf fällige Zahlungen für erbrachte Leistungen angerechnet worden ist. 2. Vertragserfüllungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme eine Vertragserfüllungssicherheit durch Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entspricht, unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss vor, so ist der NV berechtigt, Abschlagszahlungen an den AN einzubehalten bis der vereinbarte Sicherheitsbetrag erreicht ist. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit der AN eine vertragsgerechte Erfüllungsbürgschaft nachgereicht hat. Abschlagszahlungen dürfen dabei jeweils um höchstens 10 % gekürzt werden. Das Recht des NV, die Vertragserfüllungsbürgschaft im Klagewege einzufordern, bleibt unberührt. Der AN erhält vom NV nach der Abnahme die Vertragserfüllungssicherheit Zug um Zug gegen Gestellung der vereinbarten Gewährleistungssicherheit zurück. Bis zu diesem Sicherheitenaustausch gilt: Mit der Abnahme sichert die Vertragserfüllungssicherheit etwaige Mängelansprüche des NV nur noch in Höhe von maximal 3 % der Brutto-Auftragssumme. 3. Gewährleistungssicherheit Der AN leistet in Höhe von 3 % der geprüften Brutto-Schlussabrechnungssumme eine Gewährleistungssicherheit durch eine Bürgschaft, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entspricht, unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens mit der Schlussrechnung vor, so ist der NV berechtigt, den Sicherheitsbetrag von der Schlussrechnung einzubehalten. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit entweder der AN eine vertragsgerechte Gewährleistungsbürgschaft nachgereicht hat oder sobald die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, ohne dass noch Mängelansprüche offen sind. Das Recht des NV, die Gewährleistungsbürgschaft im Klagewege einzufordern, blei …
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Niersverband 10, 41747 Viersen
- Website
- niersverband.de
- Kontakt
- vergabeaw@
niersverband.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bolte KG16 Zuschläge
- Hubert Niewels GmbH13 Zuschläge
- Theodor Baum GmbH13 Zuschläge
- Holthausen Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik GmbH12 Zuschläge
- Kieback&Peter GmbH & Co.KG12 Zuschläge
- Innenausbau Hoffrogge GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 2026-0674 Elektro- und informationstechnische Arbeiten, GES Aletta-Haniel, 47119 Duisburg (2 Lose)Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und Rechnung für Stadt Duisburg - Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI)Frist 26.11.2026
- BLB NRW / NL Do / RUB (WE2188) / Mangelbeseitigung / Errichtung Elektroinstallation / 010-26-00337Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW DortmundFrist 20.11.2026
- Sportplatzbauarbeiten nach DIN 18035, Modernisierung der Bezirkssportanlage Am Nordbad in Bochum-HarpenStadt Bochum, Referat Zentrale VergabestelleFrist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f84894d6-5cc6-4654-a12f-dd3fb799db45.