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Brücken-Ersatzneubau mit Straßenanschlüssen K2213 in Tröglitz

Burgenlandkreis · Naumburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 30.ZVS.8 / 60 / 60 / 2025 (P)veröffentlicht 18.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate09.03.2026 – 10.09.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Naumburg06618, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (75 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 10.09.2027
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen für • Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI § 43) LPH 2-9 • Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI § 51) LPH 2-6 • Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI § 47) LPH 2-9

Die auszuschreibenden Arbeiten beinhalten im Wesentlichen die Planungsleistungen (Objektplanung Ingenieurbüro, Objektplanung Verkehrsanlage und Tragwerksplanung Brücke) für den Ersatz-Neubau der Brücke über die Bahnanlagen in Tröglitz. Für die Planungsumsetzung sind umfangreiche Abstimmungen mit der DB InfraGo und dem Streckenbetreiber Bahn entscheidend. Die Kreuzungsvereinbarung BLK/DB InfraGo/Streckenbetreibern muss fertiggestellt werden. Zur Umsetzung der Baumaßnahme sind umfangreiche Vorbereitungen, wie Terminabstimmungen (BETRA), mögliche Sperrpausen usw. notwendig. Zur Erbringung der Planungsleistungen ist von den möglichen Planungsbüros ein Präqualifikationsnachweis oder der Nachweis Bauüberwacher Bahn erforderlich.

Bedingungen

Zuschlag8 von 8 angegeben

Qualität
Kriterium 1: Kurze Vorstellung des Büros (Wichtung 3 %)Der Bewerber hat in schriftlicher Form das Büro bzw. die Bietergemeinschaft vorstellen. Dabei ist die Struktur des Firmengeflechts erkennbar darzustellen. Weiterhin ist das Projektteam vorzustellen und die einzelnen Mitarbeiter mit ihrer verantwortlichen Funktion zu benennen. -> 6.0 Bewertungsmatrix - Das Büro wurde nur sehr knapp vorgestellt. Das Firmengeflecht war nicht erkennbar. Dem Projektteam wurden keine genauen Funktionen zugeordnet. -> 0 Punkte - Das Büro wurde nur sehr knapp vorgestellt. Dem Projektteam wurden nur oberflächlich Funktionen zugeordnet. -> 1 Punkt - Gute Vorstellung der Struktur und des Projektteams. Klare Strukturen erkennbar. Die Kompetenz der verantwortlichen Personen wurde dargelegt -> 2 Punkte - Sehr gute Darstellung des Projektteams und der Firmengeflechts. Die Kompetenz der verantwortlichen Personen wurde an Hand persönlicher Referenzen und Erfahrungen nachgewiesen. -> 3 Punkte
Qualität
Kriterium 2: Projektabwicklung und Vorgehensweise (Wichtung 20 %)Der Bewerber hat eine schriftliche Einschätzung der Problemdarstellung der zu bearbeitenden Auf- gabenstellung vornehmen und seine darauf abgestimmte Vorgehensweise bei der Erbringung der zu-vergebenden Leistung darlegen. Aussage über das Bestehen von Kenntnissen der gültigen Vorschriften und Richtlinien für Verkehrsanlagen, hier speziell für Ingenieurbauwerke über Bahnanlagen, sowie der Umgang mit geförderten Baumaßnahmen. Hier kann die Veranschaulichung an einem Referenzobjekt erfolgen. -> 6.0 Bewertungsmatrix - Das Erkennen der Aufgabenstellung und der sich ergebenden Projektanforderungen erfolgt nur oberflächlich -> 0 Punkte - Die Aufgabenstellung und die sich ergebenden Projektanforderungen wurden so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen -> 1 Punkt - Die Aufgabenstellung und Projektanforderung wurden so erkannt, dass die Projektziele erreichbar erscheinen. Das geplante Vorgehen ist gut dargelegt -> 2 Punkte - Die Aufgabenstellung und Projektanforderung wurden so erkannt, dass die Projektziele sicher er-reichbar erscheinen. Das geplante Vorgehen wurde umfassend dargelegt. -> 3 Punkte
Qualität
Kriterium 3: Qualitätssicherung-Kostencontrolling (Wichtung 10 %)Die Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens hat eine sehr hohe Priorität. Der Bewerber hat schriftlich den geplanten Entwurfsablauf, in Bezug auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen darzustellen. Nach Vorlage des zur Ausführung vorgesehenen Entwurfes ist der weitere Projektablauf in Bezug auf die Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens darzustellen. Dabei spielen die Prüfungen und Bewertungen von Nachträgen und Nebenangeboten eine wesentliche Rolle. Der Bieter hat nachvollziehbar darzustellen, welche organisatorischen und methodischen Verfah-rensweisen er beabsichtigt anzuwenden, um zielgerichtet die Kostenkontrolle und –einhaltung zu gewährleisten. - Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle und des Nachtragsmanagements wurde nicht nachvollziehbar dargelegt. -> 0 Punkte - Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle und des Nachtragsmanagements ist im Wesentlichen und nachvollziehbar dargelegt. -> 1 Punkt - Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle erfolgt so, dass diese umfänglich und zielgerichtet vorgenommen wird. Der Qualitäts– und Kostenrahmens sowie das Nachtragsmanagement wird gut dargelegt. -> 2 Punkte - Die Darstellung der Qualitäts- und Kostenkontrolle ist optimal strukturiert, dass das Ziel der Einhal-tung des Qualitäts– und Kostenrahmens sowie des Nachtragsmanagment sicher zu erwarten ist. -> 3 Punkte
Qualität
Kriterium 4: Terminsicherung (Wichtung 10 %)Der Bewerber hat schriftlich den geplanten Projektablauf zeitlich darstellen. Dabei sind insbesondere Erläuterungen wichtig, wie Erstellung von Zwischenberichten und wie bei Abweichen von der zeitlichen Abfolge (z.B. Ablaufstörungen) reagiert werden soll. Der Auftraggeber bewertet die Darstellung Qualita-tiv im Hinblick darauf, ob erwartet werden kann, dass mit dieser Methodik der Endtermin erreicht werden kann. Es ist ein Nulllaufplan für die Termine Fertigstellung Planungsleistungen zu erstellen. Insbesondere Termine zur Fertigstellung Genehmigungsunterlagen, Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen sind zu benennen. - Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt oberflächlich; im Ergebnis ergibt sich, dass bei Ablaufstörungen die Einhaltung der Termine unwahrscheinlich erscheinen. -> 0 Punkte - Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt allgemein gehalten; im Ergebnis ergibt sich, dass bei Ablaufstörungen Maßnahmen ergriffen werden, die die Einhaltung der Termine als möglich erscheinen lassen. -> 1 Punkt - Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt strukturiert; im Ergebnis ergibt sich, dass bei möglichen Ablaufstörungen geeignete Maßnahmen ergriffen werden; die die Einhaltung der Termine sichern und das Projektziel erreichbar erscheint. -> 2 Punkte - Die Darstellung des geplanten Projektablaufes erfolgt sehr detailliert strukturiert; im Ergebnis ergibt sich, dass bei möglichen Ablaufstörungen geeignete Maßnahmen ergriffen werden; die die Einhaltung der Termine sichern und das Projektziel sicher erreichbar erscheint -> 3 Punkte
Qualität
Kriterium 5: Erwartete Zusammenarbeit mit den Beteiligten (Wichtung 20 %)Der Projekterfolg ist in der Regel unmittelbar mit einer guten Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und Weiteren an der Planung des Gesamtvorhabens Beteiligten verbunden. Weiterhin ist die Kommunikation mit den prüfenden Behörden, den Genehmigungsbehörden und den eventuellen weiteren Planern der entsprechenden Leistungsphasen erfolgsentscheidend. Dies ist durch den Bieter schriftlich darzustellen. - Zusammenarbeit so, dass das Projektziel nur unwahrscheinlich erreichbar erscheint. -> 0 Punkte - Zusammenarbeit so, dass das Projektziel erreichbar erscheint. -> 1 Punkt - Zusammenarbeit so, dass das Projektziel sicher erreichbar erscheint. Die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit den prüfenden Behörden, den Genehmigungsbehörden und den weiteren Beteiligten wurden aufgeführt. -> 2 Punkte - Zusammenarbeit so, dass das Projektziel sicher erreichbar erscheint. Die Möglichkeiten einer positiven Zusammenarbeit mit den prüfenden Behörden, den Genehmigungsbehörden und den weiteren Beteiligten wurden plausibel erörtert und dargelegt. -> 3 Punkte
Qualität
Kriterium 6: Präsenz der Bauüberwachung vor Ort (Wichtung 10 %)Die Bauausführung erfolgt auf Grund des Projektumfanges, der Arbeiten in Bereichen der Alt- bzw. Neutrassierung der Kreisstraße sowie Brückenbau am neuen Standort sehr komplex. Daher werden im Zuge der Bauausführung kurzfristige Aktions-, Reaktions- und Dokumentationsfristen erwartet. - Es wird durch den Bieter dargestellt, dass die Objektüberwachung vor Ort und die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche nach Bedarf erfolgt.  0 Punkte - Es wird durch den Bieter detailliert dargestellt, dass, je nach Bautenstand (tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens einmal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung. -> 1 Punkt - Es wird durch den Bieter sehr detailliert dargestellt, dass, je nach Bautenstand (tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens zweimal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung. -> 2 Punkte - Es wird durch den Bieter sehr detailliert und umfangreich dargestellt, dass, je nach Bautenstand (tragwerksrelevante Bauteile oder Abschnitte), die Objektüberwachung vor Ort mindestens dreimal wöchentlich erfolgt. Die Anwesenheit der Verantwortlichen der einzelnen Leistungsbereiche erfolgt nach Bedarf und Anforderung oder dar über hinaus. -> 3 Punkte
Qualität
Kriterium 7: Qualität und Aussagekraft der Präsentation (Wichtung 2 %)Hier erfolgt die Bewertung der eingereichten schriftlichen Projektdarstellung in Hinblick auf die Über-sichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit und komplexen Darlegung der erwarteten projektspezifischen Ansätze. - Die Präsentation ist allgemein gehalten. Eine Struktur ist nicht erkennbar -> 0 Punkte - Die Präsentation beinhaltet projektspezifische Ansätze. Eine grobe Struktur der Präsentation ist erkennbar.-> 1 Punkt - Die Präsentation ist auf das Projekt zugeschnitten und gibt die Punkte der Angebotsaufforderung im Wesentlichen wieder. Die Präsentation ist ausführlich strukturiert. -> 2 Punkte - Die Präsentation ist auf das Projekt zugeschnitten und beinhaltet Aussagen, welche den Inhalt der Angebotsaufforderung noch erweitern. Die Präsentation ist sehr ausführlich strukturiert. -> 3 Punkte
Preis
Kriterium 8: Honorar/Preis (Wichtung 25 %)Der Preis bleibt auch bei diesem Verfahren ein wichtiges Kriterium für den Auftraggeber. Der Auftrag-geber erwartet hier ein Honorarangebot mit Aufschlüsselung der einzelnen Leistungsphasen, sowie die Aufführung aller Grundlagen, Besondern Leistungen und Nebenleistungen (sh. Hinweise zur Angebotserstellung). Die angegebenen Stundensätze fließen mit dem jeweilig dreißzigfachen Wert in die Honorarwertermitt-lung ein. Es fließen alle angebotenen Summen in die Honorarermittlung ein (sh. Hinweise zur Angebotserstellung) und werden gewertet, selbst wenn diese optionalen Leistungen nicht beauftragt werden. Die einzelnen Leistungsbereiche werden in den Hinweisen zu der Angebotserstellung benannt. Die Hono-rarermittlung ist nachvollziehbar und nachrechenbar einzureichen. Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 3 Punkten normiert: - Das unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten günstigste Honorarangebot erhält -> 5 Punkte. - Das Angebot, was unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten den 2,0-fachen Wert des günstigsten Honorarangebotes erreicht oder übersteigt, erhält ->0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.03.2026
Vertragsende
10.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Allgemeine Hinweise zu den Einzelnachweisen: s. dazu auch abschließende Liste: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt … ganz lesenAllgemeine Hinweise zu den Einzelnachweisen: s. dazu auch abschließende Liste: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden, soweit diese die o.g. Nachweise enthält. Geforderte Nachweise, welche hier nicht enthalten sind oder nicht den gestellten Anforderungen entsprechen, sind einzureichen. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen abzufordern. 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern
Hinweis
1. Die Kommunikation mit den Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Bundes (evergabe-online). Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben, können während der Bewerbungsphase nicht … ganz lesen1. Die Kommunikation mit den Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform des Bundes (evergabe-online). Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben, können während der Bewerbungsphase nicht über ev. Änderungen und Präzisierungen informiert werden. 2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse der Vergabeplattform frei und uneingeschränkt zum Download bereit. 3. Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften haben zwingend die vorgebene Erklärung über eine Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft zu verwenden. 4. Die Bewerber*innen haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung angegeben genannten Schlusstermins das Angebot in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche § 53 Abs. 1 VgV) über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind die Bieter*in und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen. 5. Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. 7. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Auf die Vorlage allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen oder sonstiger nicht geforderter Arbeitsproben ist zu verzichten. 8. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerber*in oder Bieter*in unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§56 (2) VgV). Gegebenenfalls wird die Auftraggeberin hierfür eine relativ kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch die Auftraggeberin, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht. 9. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/ Bieterfragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz an die Auftraggeber*in zu richten. Bewerberfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang des Angebotes zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf für alle Bewerber/Bieter ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung auf der Vergabeplattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

313vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (251 Lose mit Angabe)
180.882 €Zuschlagswert im Median
59.569 € – 348.694 €mittlere Hälfte, 172 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.12.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 16.12.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4fecd03-770d-450b-8e57-ca7d21a6c41a.