Bronchoskopietürme
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen VV 009-26veröffentlicht 02.08.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hamburg20251, Hamburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis Investitionen und Wartung60 %
- Funktionalitätsbewertung30 %
- Konzept zur Einbringung, Einweisung und Schulung des Bedienpersonals5 %
- Service-, Nachhaltigkeits- und Zukunftskonzept5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" (UKE) beabsichtigt für die interventionelle Bronchoskopie die Beschaffung von zwei Bronchoskopietürmen inkl. flexiblen Videobronchoskopen und Zubehör. Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei auf den mobilen Einsatz sowie zukunftsorientierende Features in Bezug auf vorhandene und geplante Modi zur Visualisierungsunterstützung von Schleimhäuten, Läsionen, tiefliegenden Blutgefäßen etc. gelegt.
Gegenstand nach CPV
- 33100000Medizinische GeräteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Preis Investitionen und WartungAls Berechnungsbasis gilt die Summe aus dem in der Excel-Datei eingetragenen Preis für die Investitionskosten und die Wartung. Für die Bewertung des Preises werden die Gesamtkosten in einer Punkteskala von 0 bis 15 Punkten normiert. 15 Punkte erhält das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten. 1 Punkt erhält das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Gesamtkosten. Alle Angebote mit angebotenen Gesamtkosten darüber erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die zwischen den niedrigsten Gesamtkosten und dem 2-fachen der niedrigsten Gesamtkosten liegenden Kosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen. Max. können 15 Punkte erreicht werden.
- Qualität
- FunktionalitätsbewertungDie Bewertung der Funktionalität durch den Nutzer erfolgt auf Basis einer Präsentation des Geräts während der ersten Verhandlungsrunde . Zu diesem Zweck ist das Gerät vom Bieter zur Verhandlung mitzubringen. Zusätzlich erfolgt eine 1-wöchige Probestellung in der Klinik. Folgende Aspekte sind für die Funktionalitätsbewertung relevant: a) Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit (intuitive Bedienung, Benutzungsoberflächen, etc.) b) Handhabung des Gerätes c) Beurteilung des Aufwands für Gerätepflege / -reinigung durch Mitarbeiter UKE Für jedes Unterkriterium können maximal 15 Punkte erreicht werden. Grundlage für die Bewertung ist das Benotungssystematik (siehe unten). Für die Ermittlung der Gesamtpunktzahl für die Funktionalität fließen die Punkte o.g. Unterkriterien wie folgt in die Gesamtwertung ein: - Gebrauchstauglichkeit 50% - Handhabung 25% - Gerätepflege/-reinigung 25% Für die Funktionalitätsbewertung können insgesamt bis zu 15 Punkte erreicht werden
- Qualität
- Konzept zur Einbringung, Einweisung und Schulung des BedienpersonalsDie folgenden Aspekte sollen aufgezeigt werden und sind bewertungsrelevant: - Darlegung des geplanten Ablaufes der Einbringung - Berücksichtigung von Bauablauf, Baufertigstellung, Einlagerung, Verfügbarkeit zum Betriebsbeginn - Darlegung des geplanten Ablaufes der Einweisungen und Schulungen - Abstimmungsplanung zwischen Pflegeleitungen bzw. OP-Management und Auftragnehmer - Berücksichtigung des Schichtdienstes - Darlegung der Kommunikation und Organisation hinsichtlich möglicher Nachschulungen - Flexibilität hinsichtlich der Schulungszeiten und -frequenzen - Bereitstellung von Schulungshilfen (z. B. Schaubilder, Videos, E-Learning etc.) Es sind mindestens zwei Einweisungs- bzw. Schulungsblöcke pro Jahr im Zeitraum der Gewährleistungsfrist vorzu-sehen. In dieser sind neue Mitarbeiter einzuweisen bzw. hat eine Auffrischung von schon Eingewiesenen zu erfol-gen. Nichtgenutzte Einweisungen werden aufs Folgejahr gutgeschrieben.
- Qualität
- Service-, Nachhaltigkeits- und ZukunftskonzeptDurch den Bieter ist eine detaillierte Darstellung in einem Konzept darzulegen. Die folgenden Aspekte sollen aufgezeigt werden und sind bewertungsrelevant: o Beschreibung einer optimalen Instandhaltungsstrategie für die Geräte, o Logistikstruktur des Bewerbers, o Beschreibung des Reparaturmanagements inkl. Leihgerätemanagement, o Organisation der Ersatzteilversorgung, o Erreichbarkeit der Servicehotline und Reaktionszeit, o Zugesicherte Verfügbarkeit aller Geräte, o Turnus und Dauer der durch den Hersteller vorgeschriebenen Wartungen, o Eskalationsmanagement, o Art und Umfang der Ausbildung der Servicetechniker o Rabatt auf vorgeschriebene Wartungsteile o Erweiterbarkeit zur Einbindung externer Geräte o Detaillierte Beschreibung des Rollouts
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- 1. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen. 2. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- 1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. 2. Der EU Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMGPU# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden di … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMGPU# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Olympus Deutschland GmbH, Hamburg | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Gesundheit
- Anschrift
- Martinistr. 52, 20251 Hamburg
- Kontakt
- submissionsstelle@
uke.de
Bei uns erfasst
- Orbit Mini24.10.2026
- Telemedizinische Überwachungsgeräte20.10.2026
- Hamburg Interventions 202717.10.2026
- Point-of-Care-Analysesysteme04.10.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Geräte medizinischKlinikum Main-SpessartFrist 14.12.2026
- Wagen - Behandlung - Pflege - Narkose etc.Klinikum Main-SpessartFrist 14.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 94fbb9d6-f8b9-4df0-af94-1d77d7bc8d86.