Branding an der BSR-Fahrzeugflotte und Containern (Los1), Werbetafeln für Abfallsammelfahrzeuge und Recyclinghöfe (Los2) und Aufkleber (Los 3) – jeweils nach Corporate Design-Vorgaben
Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 1000003775veröffentlicht 18.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.04.2026 – 31.03.2030
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.04.2026 – 31.03.2030
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbsr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (216 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 10 Monatennur elektronisch über bsr.de
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.03.2030
- Bindefrist endetvor 6 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) erneut ausgeschriebenen Leistung ist im Rahmen der Werbeanbringungen sowohl das Branding an der Fahrzeugflotte und an Containern der BSR (Los 1) als auch die Motivproduktion für und Anbringung von Werbetafeln (Wechselplatten aus Aluminium-Verbund) an Abfallsammelfahrzeugen und Recyclinghöfen nach BSR Corporate Design (CD)-Vorgaben (Los 2). Darüber hinaus schreibt die BSR die Leistungen der Produktion von Papierkorbaufklebern im Außeneinsatz sowie sonstigen Aufklebern nach Corporate Design-Vorgaben (Los 3) aus. Kreativleistungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Es handelt sich lediglich um die Produktion und adäquate Montage von durch die BSR gelieferter Gestaltungen in Form von Ansichten und Druckdaten. Für das Los 3 ist die Montage oder Demontage der ausgeschriebenen Aufkleber nicht Bestandteil der Leistung.
Gegenstand nach CPV
- 79823000Dienstleistungen im Bereich Druck und LieferungHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Branding Betrifft das Fahrzeugbranding aller Neufahrzeuge sowie Bestandsfahrzeuge (diverse Nutzfahrzeuge, PKWs, Transporter, e-Fahrräder, etc.) und Container sowie Reparatur-Beklebungen von Bestandsfahrzeugen und BSR-Containern Unter Branding nach BSR CD-Vorgaben sind die Herstellung und Montage von Aufklebern bzw. Folierungen an den Fahrzeugen und Containern zu verstehen. Die Beschriftung kann eine reine Typolösung sein, es können aber auch großflächige Kampagnenmotive zum Einsatz kommen. | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Werbetafeln Die Werbetafeln (Wechselplatten) im Rahmensystem sind Aluminiumverbundplatten in der Abmessung: • Breite 2.180 mm x Höhe 1.500 mm x Dicke 4 mm (Toleranzen Breite und Höhe max. +/- 3 mm), die mit den Werbemotiven (Farbdruck auf selbstklebende Folie) versehen werden. Dieses System ermöglicht einen schnellen Wechsel von Motiven. In der Regel werden nur die nach außen sichtbaren Werbeflächen der Wechselplatten beklebt. Zum Leistungsumfang gehört: • Folien mit Werbemotiv für Werbetafel bedrucken, • Ablösen (restlos) der Folien von Werbetafel, • Aufbringen der Folien auf Werbetafel, • Montage und Demontage der Werbetafel, • Lagerung vorhandener Werbetafel inkl. Bestandsführung für den AG, • Werbetafelwechsel - Abholung und Lieferung Werbetafel, • Dokumentation und zeitnahe (max. 14 Tage nach der Leistungserbringung) Rückmeldung der Leistungserbringung an den AG, • Beschaffung neuer Werbetafel (Wechselplatten), • Ggf. Selbständige Abfrage der Fahrzeugstandorte beim AG vor Leistungserbringung | 4 Jahre | – |
| 3 | Los 3 Aufkleber Dieses Los umfasst die Produktion und Lieferung diverser Papierkorbaufkleber im Außeneinsatz (vgl. Anlage C 13) nach BSR CD-Vorgaben sowie die Produktion diverser sonstiger Aufkleber nach BSR CD-Vorgaben für den Innen- und Außenbereich. Die Druckdaten für die Produktion der Folien werden von der Fachabteilung Kommunikation & Marketing der BSR für den AN zur Verfügung gestellt. | 40 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Preis wird anhand der im Preisblatt zur Leistungsbeschreibung (Teil C) gemachten Angaben gewertet.
- Qualität
- Für die Beurteilung der Qualität der angebotenen Leistungen sind gemäß Anforderungstabelle (Teil C) die Ausführungen des Bieters in seinem Angebot relevant soweit es sich um Wertungskriterien handelt.
Eignung11 von 11 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1) - ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1) - Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2) - Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4) - ggf. Erklärung Bietergemeinschaft (Teil A, Anlage A5), Eigenerklärung Einhaltung Russland-Embargo (Teil A Anlage A6)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/Bewerbergemeinschaft benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren. Diese müssen mit der zu vergebenden Lieferung/Leistung vergleichbar sein (Teil A, Anlage A3).
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis Eintrag Handwerksrolle Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Die Angaben sind in Anlage A2 unter 3. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Qualifikation Sensibilisierte Person nach DGUV-I 209-093 der ausführenden Mitarbeiter Elektrofahrzeugbeklebung, Abgeforderte Unterlagen und Dokumente, die zum Nachweis der Erfüllung von Ausschlusskriterien notwendig sind; gemäß Anforderungstabelle Teil C
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bsr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen
Lose 2, 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Preis wird anhand der im Preisblatt zur Leistungsbeschreibung (Teil C) gemachten Angaben gewertet.
- Qualität
- Für die Beurteilung der Qualität der angebotenen Leistungen sind gemäß Anforderungstabelle (Teil C) die Ausführungen des Bieters in seinem Angebot relevant soweit es sich um Wertungskriterien handelt.
Eignung9 von 9 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1) - ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1) - Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2) - Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4) - ggf. Erklärung Bietergemeinschaft (Teil A, Anlage A5), Eigenerklärung Einhaltung Russland-Embargo (Teil A Anlage A6)
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Die Angaben sind in Anlage A2 unter 3. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Abgeforderte Unterlagen und Dokumente, die zum Nachweis der Erfüllung von Ausschlusskriterien notwendig sind; gemäß Anforderungstabelle Teil C
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bsr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin
- Website
- bsr.de
- Kontakt
- einkauf_portal_gruppe_3@
bsr.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bonifatius GmbH3 Zuschläge
- Atelier Köbbert Gesellschaft für Ausstellungsgestaltung und -technik mbH2 Zuschläge
- Buch- und Offsetdruckerei H. Heenemann GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Deutsche Post E-POST Solutions GmbH2 Zuschläge
- Warlich Druck Meckenheim GmbH2 Zuschläge
- Weinreich und Heinrich GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.01.2026 auf 20.01.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b0bb0959-d559-4407-90bf-47dcf26338a6.