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teilweise vergebenEU-weitSoftwareIT und Software

bonnorange AöR - Beschaffung eines Human Capital Management (HCM) Systems (Los 1) sowie eines ERP-Systems (Los 2)

Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BN-2025-01124veröffentlicht 22.12.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Nicht alle Lose wurden vergeben: Einzelne sind laut Vergabemeldung ohne Zuschlag beendet oder noch offen. Details unter „Zuschläge“.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 39 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
50 Monate
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53111, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (125 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (377 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die bonnorange AöR plant in den nächsten Jahren, die komplette IT-Landschaft von der Stadt Bonn in die eigene Organisation zu migrieren.

Um den Mitarbeitenden und dem Personalbereich zukünftig eine moderne HR-Systemlandschaft anbieten zu können, ist die Einführung eines HCM-Systems (LOS 1) geplant. Ziel ist es, dass alle Prozesse durch die Einführung eines HCM Systems für den gesamten Employee Life Cycle (von der Bewerbung bis zum letzten Arbeitstag) abgedeckt werden und somit das Personalmanagement modernisiert wird und Mehrwerte generiert werden.

Weiterhin möchte die AG den Mitarbeitenden und dem Finanzbereich zukünftig eine moderne ERP-Systemlandschaft anbieten können. Dafür ist die Einführung eines ERP-Systems (LOS 2) geplant und damit vor der S/4-Migration der Stadt Bonn selbst. Dies wird nach aktueller Planung auch einen Parallelbetrieb über ein Quartal mit dem heute genutzten SAP R/3 der Stadt Bonn beinhalten.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Human Capital Management System

Das HCM-System soll zukünftig alle HR-Services (Planung, Beschaffung, Entwicklung, Beurteilung / Vergütung, Trennung, Controlling und Verwaltung & Service) inkl. der dazugehörigen Prozesse abdecken. Für die Zeitwirtschaft wird eine Funktion im HCM-System gewünscht. Darüber hinaus soll das HCM-System eine Schnittstelle/Integration zu dem vorhandenen Zeiterfassungssystem dormakaba beinhalten. Eine Standardschnittstelle zu SAP Payroll wird vorausgesetzt, da die Payroll weiterhin von der Stadt Bonn durchgeführt wird. Entscheidend für die zukunftsfähige Ausrichtung des HR-Bereichs ist, dass sowohl für alle Mitarbeiter und Bewerber - intern wie extern - als auch für die zuständigen Bearbeiter die Nutzung über alle Endgeräte möglich ist (responsive Design). Das Design sowie die Definition der Informationsfelder des Onlineformulars sollen sich hierbei je nach Zielgruppe (intern/extern) unterscheiden und in die bestehenden Web- bzw. Karriereseiten einbinden lassen. Neben HR-Mitarbeitern sollen auch am Auswahlverfahren beteiligte Personen und Gremien (Vorgesetzte/Entscheider, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) während des Employee Lifecycles auf dieselbe Plattform zugreifen und Funktionalitäten nutzen können.

50 Monate–
2
ERP-System

Mit der Einführung der neuen Systeme wird die Etablierung von Standardprozessen im Finanzwesen mit einer stärkeren Automatisierung angestrebt, da diese heute noch einen sehr manuellen Aufwand darstellen. Dies geht einher mit der Einführung eines echten Performance Managements im Finance Bereich mit weitreichenden Veränderungen im Rollenverständnis des Controllings. Entsprechend werden auch die Möglichkeiten in der Datenanalyse und im Reporting inklusive potenzieller Manager-Self-Services bei der Auswahl eine gewichtige Rolle spielen. Im Idealzustand reicht die ausgewählte Applikation weit in die angrenzenden Prozesse bei Beschaffung und Abrechnung hinein, so dass Effizienzgewinne nicht allein im Finanzbereich, sondern auch bei zuarbeitenden Bereichen wie der operativen Leistungsplanung und ggf. sogar in die Leistungserstellung der Stadtreinigung, der Abfallwirtschaft und des Werkstatt/Fuhrpark-Managements erzielt werden können. In allen Finanzprozessen sind die Tätigkeiten sehr stark manuell ausgeprägt und der Dokumentenaustausch zwischen Teilbereichen in einem Prozess läuft mitunter noch postalisch mit persönlichen, handschriftlichen Freigaben. Daher kommt der Einführung von systemgestützten Workflows eine hohe Bedeutung bei der Auswahl des ERP-Systems zu. Des Weiteren sind die Besonderheiten zu beachten, die aus den Anforderungen des kommunalen Finanzwesens und der zeitgleich erbrachten privatwirtschaftlichen Dienstleistungen resultieren. Diese unterschiedlichen Kalkulationsmethoden und Steueraspekte sollen künftig integriert und standardisiert im System abgebildet werden, so dass die gesonderten Berechnungen in Systemen außerhalb des ERP entfallen können.

50 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
50 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYTXEEB5C9# Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYTXEEB5C9# Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1GuideCom AG, Münster3
2kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

34vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (22 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fed03195-0c16-4f59-919e-74c77923be0c.