Bodenschutzkalkung 2026
Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung · Pirna OT Graupa, Sachsen
Aktenzeichen 2026-VG-GL20-0140veröffentlicht 17.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Monate
- 01.07.2026 – 31.10.2026
- Lose
- 14
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
- Klärschlammentwässerung und -entsorgung Kläranlage KreischaGemeinde Kreischa Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb · KreischaFrist 27.11.2026
- Grünflächenpflege im Stadtgebiet 2027/28Stadtverwaltung Pirna · PirnaFrist 23.11.2026
- Durchführung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in städtischen Gebäuden 01.07.2027 bis 30.06.2029Stadtverwaltung Pirna · PirnaFrist 24.11.2026
- Seilbagger 2027Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Baerenfels · AltenbergFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate01.07.2026 – 31.10.2026
- Lose
- 14Angebot auf bis zu 14, Zuschlag höchstens 14 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pirna OT Graupa01796, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 5 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 31.10.2026
- Bindefrist endetvor 3 Monaten64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Bodenschutzkalkung 2026 in den Forstbezirken des Freistaates Sachsen
Gegenstand nach CPV
- 60440000Dienstleistungen unter Einsatz von LuftfahrzeugenHauptgegenstand
Lose14 Lose · Angebot auf bis zu 14 · Zuschlag höchstens 14 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | FoB Bärenfels Landeswald Landeswald, Fläche: 1.034,92 ha, Menge: 3.104,76 t | 4 Monate | – |
| 2 | FoB Bärenfels PK-Wald Fläche: 385,59 ha, Menge: 1.156,77 t | 4 Monate | – |
| 3 | FoB Eibenstock Landeswald Fläche: 803,41 ha, 2.410,23 t | 4 Monate | – |
| 4 | FoB Eibenstock PK-Wald Fläche: 5,48 ha, Menge: 16,44 t | 4 Monate | – |
| 5 | FoB Adorf Landeswald Fläche: 422,66 ha, Menge: 1.267,98 t | 4 Monate | – |
| 6 | FoB Adorf PK-Wald Fläche: 76,86 ha, Menge: 230,59 t | 4 Monate | – |
| 7 | FoB Neudorf Landeswald Fläche: 722,19 ha, Menge: 2.166,57 t | 4 Monate | – |
| 8 | FoB Neudorf PK-Wald Fläche: 95,10 ha, Menge: 285,30 t | 4 Monate | – |
| 9 | FoB Marienberg Landeswald Fläche: 35,45 ha, Menge: 106,35 t | 4 Monate | – |
| 10 | FoB Marienberg PK-Wald Fläche: 839,59 ha, Menge: 2.518,59 t | 4 Monate | – |
| 11 | FoB Plauen Landeswald Fläche: 1056,44 ha, Menge: 3.169,32 t | 4 Monate | – |
| 12 | FoB Plauen PK-Wald Fläche: 408,87 ha, Menge: 1.226,61 t | 4 Monate | – |
| 13 | Nationalpark und Forstverwaltung Landeswald Fläche: 863,55 ha, Menge: 2.590,65 t | 4 Monate | – |
| 14 | Nationalpark und Forstverwaltung PK-Wald Fläche: 149,59 ha, Menge: 448,77 t | 4 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 13, 14
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Preis (€/t bwB CaCO3
Eignung14 von 14 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bieter, die bisher im Freistaat Sachsen noch keine Bodenschutzkalkung durchgeführt haben, sind verpflichtet, die Eignung ihrer Ausbringtechnik, die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit durch entsprechende Referenzen (mindestens zwei mit jeweils minimal 350 ha) über vergleichbare Leistungen (Stre … ganz lesenkürzer
Bieter, die bisher im Freistaat Sachsen noch keine Bodenschutzkalkung durchgeführt haben, sind verpflichtet, die Eignung ihrer Ausbringtechnik, die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit durch entsprechende Referenzen (mindestens zwei mit jeweils minimal 350 ha) über vergleichbare Leistungen (Streu- und Sprüheinsätze nach vorgegebenem flächengenauen Verteilungsplan in der Land- oder Forstwirtschaft) in den letzten 3 Jahren nachzuweisen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Auf Grundlage der Ortsbesichtigung erarbeiten die Bieter in ihrem Angebot ein Konzept zur Kalkausbringung mit Angaben zu eingesetzten Fluggeräten, ausgewählten Flugplätzen und Logistik des Kalktransportes sowie -umschlages. Beschreibung und Eintrag erfolgt auf der Kalkungskarte. Dieses Konzept ist Bestandteil des Angebotes.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- das vollständige, aktuelle Analysenattest gemäß Ziff. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Nachunternehmerverzeichnis
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für Bieter und die Unterauftragnehmer
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Versicherungen (gemäß Anlage 2.1 Eigenerklärung)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis); siehe dazu auch Eigenerklärung gemäß Anlage 2.1.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande-Erlaubnis, Erlaubnis zur … ganz lesenkürzer
Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande-Erlaubnis, Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhe, Genehmigung Stoffe aufzunehmen bzw. abzuwerfen) erteilt werden können); siehe dazu auch Eigenerklärung gemäß Anlage 2.1. [Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen darüber hinaus eine Einfluggenehmigung durch das Luftfahrt- Bundesamt]- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung (gemäß Anlagen 2.1, 2.3 Eigenerklärung)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Ausgefülltes Formular zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges gem. § 6 WRegG durch die Stabstelle Zentrale Vergabestelle des Sachsenforsts
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung i.Z.m. Russlandsanktionen
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Nachweis der Ausrüstung der Fluggeräte mit GPS als Orientierungshilfe und zur Aufzeichnung der Flugbahnen während der Kalkapplikation einschließlich eines realen Dokumentationsbeispiels von den zum Einsatz kommenden Flug- und Aufzeichnungsgeräten
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 31.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 64 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich in nachfolgenden Forstbezirken aus artenschutzrechtlichen bzw. betrieblichen Gründen eine Verschiebung des zeitlichen Beginns der Kalkung erforderlich macht: FoB Bärenfels: aus Artenschutzrechtlichen Gründen (nur bei Besatz durch Schwarzstorch) auf rund 9,0 ha Kalkungsbeginn erst ab der 34. Kalenderwoche; Zu kalken sind Flächen im Bereich des Forstbezirkes Bärenfels.
- Hinweis
Es erfolgt eine losweise Vergabe. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden. Die Lose sind regional nac … ganz lesenkürzer
Es erfolgt eine losweise Vergabe. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden. Die Lose sind regional nach Forstbezirken aufgeteilt. Der Bieter muss sich für die Angebotserstellung mit den Örtlichkeiten im jeweiligen Forstbezirk durch Besichtigung vor Ort vertraut gemacht haben und sich dies vom zuständigen Forstbezirk bestätigen lassen. Während des Vergabeverfahrens vereinbart der Forstbezirk mit dem Bieter auf dessen Nachfrage einen individuellen Besichtigungtermin. Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung: FoB Bärenfels: 20.04. - 23.04. (17. KW), 27.04. - 28.04. und 30.04. (18. KW), 05.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. (20. KW) FoB Eibenstock 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 15.05. (20. KW), 22.05. (21. KW) FoB Adorf: ab der 17. KW bis 21. KW nach telefonischer Absprache möglich FoB Neudorf: 05.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 13.05. (20. KW) FoB Marienberg: 27.04. - 30.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 19.05. - 22.05. (21. KW) FoB Plauen: 20.04. - 24.4. (17. KW), 27.04. und 28.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 12.05. (20. KW) Nationalpark und Forstverwaltung Sächsische Schweiz: 20.04. - 24.04. (17. KW), 27.04. - 30.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 13.05. (20. KW), 18.05. - 22.05. (21. KW)
Lose 7, 8, 11, 12
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Preis (€/t bwB CaCO3)
Eignung14 von 14 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bieter, die bisher im Freistaat Sachsen noch keine Bodenschutzkalkung durchgeführt haben, sind verpflichtet, die Eignung ihrer Ausbringtechnik, die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit durch entsprechende Referenzen (mindestens zwei mit jeweils minimal 350 ha) über vergleichbare Leistungen (Stre … ganz lesenkürzer
Bieter, die bisher im Freistaat Sachsen noch keine Bodenschutzkalkung durchgeführt haben, sind verpflichtet, die Eignung ihrer Ausbringtechnik, die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit durch entsprechende Referenzen (mindestens zwei mit jeweils minimal 350 ha) über vergleichbare Leistungen (Streu- und Sprüheinsätze nach vorgegebenem flächengenauen Verteilungsplan in der Land- oder Forstwirtschaft) in den letzten 3 Jahren nachzuweisen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Auf Grundlage der Ortsbesichtigung erarbeiten die Bieter in ihrem Angebot ein Konzept zur Kalkausbringung mit Angaben zu eingesetzten Fluggeräten, ausgewählten Flugplätzen und Logistik des Kalktransportes sowie -umschlages. Beschreibung und Eintrag erfolgt auf der Kalkungskarte. Dieses Konzept ist Bestandteil des Angebotes.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- das vollständige, aktuelle Analysenattest gemäß Ziff. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Nachunternehmerverzeichnis
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für Bieter und die Unterauftragnehmer
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Versicherungen (gemäß Anlage 2.1 Eigenerklärung)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis); siehe dazu auch Eigenerklärung gemäß Anlage 2.1.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande-Erlaubnis, Erlaubnis zur … ganz lesenkürzer
Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande-Erlaubnis, Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhe, Genehmigung Stoffe aufzunehmen bzw. abzuwerfen) erteilt werden können); siehe dazu auch Eigenerklärung gemäß Anlage 2.1. [Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen darüber hinaus eine Einfluggenehmigung durch das Luftfahrt- Bundesamt]- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung (gemäß Anlagen 2.1, 2.3 Eigenerklärung)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Ausgefülltes Formular zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges gem. § 6 WRegG durch die Stabstelle Zentrale Vergabestelle des Sachsenforsts
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung i.Z.m. Russlandsanktionen
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Nachweis der Ausrüstung der Fluggeräte mit GPS als Orientierungshilfe und zur Aufzeichnung der Flugbahnen während der Kalkapplikation einschließlich eines realen Dokumentationsbeispiels von den zum Einsatz kommenden Flug- und Aufzeichnungsgeräten
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 31.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 64 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Zu kalken sind Flächen im Bereich des Forstbezirkes Neudorf.
- Hinweis
Es erfolgt eine losweise Vergabe. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden. Die Lose sind regional nac … ganz lesenkürzer
Es erfolgt eine losweise Vergabe. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden. Die Lose sind regional nach Forstbezirken aufgeteilt. Der Bieter muss sich für die Angebotserstellung mit den Örtlichkeiten im jeweiligen Forstbezirk durch Besichtigung vor Ort vertraut gemacht haben und sich dies vom zuständigen Forstbezirk bestätigen lassen. Während des Vergabeverfahrens vereinbart der Forstbezirk mit dem Bieter auf dessen Nachfrage einen individuellen Besichtigungtermin. Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung: FoB Bärenfels: 20.04. - 23.04. (17. KW), 27.04. - 28.04. und 30.04. (18. KW), 05.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. (20. KW) FoB Eibenstock 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 15.05. (20. KW), 22.05. (21. KW) FoB Adorf: ab der 17. KW bis 21. KW nach telefonischer Absprache möglich FoB Neudorf: 05.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 13.05. (20. KW) FoB Marienberg: 27.04. - 30.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 19.05. - 22.05. (21. KW) FoB Plauen: 20.04. - 24.4. (17. KW), 27.04. und 28.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 12.05. (20. KW) Nationalpark und Forstverwaltung Sächsische Schweiz: 20.04. - 24.04. (17. KW), 27.04. - 30.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 13.05. (20. KW), 18.05. - 22.05. (21. KW)
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bonnewitzer Straße 34, 01796 Pirna OT Graupa
- Website
- sbs.sachsen.de
- Kontakt
- sbs.poststelle@
sachsenforst.sachsen.de - Auskünfte
- Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitungsbs.poststelle@
sachsenforst.sachsen.de
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