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vergebenEU-weitDienstleistungen

Bodenschutzkalkung 2026

Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung · Pirna OT Graupa, Sachsen

Aktenzeichen 2026-VG-GL20-0140veröffentlicht 17.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 163 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate01.07.2026 – 31.10.2026
Lose
14Angebot auf bis zu 14, Zuschlag höchstens 14 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 5 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2026
    vor 4 Monaten
  4. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Bodenschutzkalkung 2026 in den Forstbezirken des Freistaates Sachsen

Lose14 Lose · Angebot auf bis zu 14 · Zuschlag höchstens 14 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
FoB Bärenfels Landeswald

Landeswald, Fläche: 1.034,92 ha, Menge: 3.104,76 t

4 Monate–
2
FoB Bärenfels PK-Wald

Fläche: 385,59 ha, Menge: 1.156,77 t

4 Monate–
3
FoB Eibenstock Landeswald

Fläche: 803,41 ha, 2.410,23 t

4 Monate–
4
FoB Eibenstock PK-Wald

Fläche: 5,48 ha, Menge: 16,44 t

4 Monate–
5
FoB Adorf Landeswald

Fläche: 422,66 ha, Menge: 1.267,98 t

4 Monate–
6
FoB Adorf PK-Wald

Fläche: 76,86 ha, Menge: 230,59 t

4 Monate–
7
FoB Neudorf Landeswald

Fläche: 722,19 ha, Menge: 2.166,57 t

4 Monate–
8
FoB Neudorf PK-Wald

Fläche: 95,10 ha, Menge: 285,30 t

4 Monate–
9
FoB Marienberg Landeswald

Fläche: 35,45 ha, Menge: 106,35 t

4 Monate–
10
FoB Marienberg PK-Wald

Fläche: 839,59 ha, Menge: 2.518,59 t

4 Monate–
11
FoB Plauen Landeswald

Fläche: 1056,44 ha, Menge: 3.169,32 t

4 Monate–
12
FoB Plauen PK-Wald

Fläche: 408,87 ha, Menge: 1.226,61 t

4 Monate–
13
Nationalpark und Forstverwaltung Landeswald

Fläche: 863,55 ha, Menge: 2.590,65 t

4 Monate–
14
Nationalpark und Forstverwaltung PK-Wald

Fläche: 149,59 ha, Menge: 448,77 t

4 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 13, 14

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten100 %
Kosten
Preis (€/t bwB CaCO3

Eignung14 von 14 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bieter, die bisher im Freistaat Sachsen noch keine Bodenschutzkalkung durchgeführt haben, sind verpflichtet, die Eignung ihrer Ausbringtechnik, die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit durch entsprechende Referenzen (mindestens zwei mit jeweils minimal 350 ha) über vergleichbare Leistungen (Stre … ganz lesenBieter, die bisher im Freistaat Sachsen noch keine Bodenschutzkalkung durchgeführt haben, sind verpflichtet, die Eignung ihrer Ausbringtechnik, die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit durch entsprechende Referenzen (mindestens zwei mit jeweils minimal 350 ha) über vergleichbare Leistungen (Streu- und Sprüheinsätze nach vorgegebenem flächengenauen Verteilungsplan in der Land- oder Forstwirtschaft) in den letzten 3 Jahren nachzuweisen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Auf Grundlage der Ortsbesichtigung erarbeiten die Bieter in ihrem Angebot ein Konzept zur Kalkausbringung mit Angaben zu eingesetzten Fluggeräten, ausgewählten Flugplätzen und Logistik des Kalktransportes sowie -umschlages. Beschreibung und Eintrag erfolgt auf der Kalkungskarte. Dieses Konzept ist Bestandteil des Angebotes.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
das vollständige, aktuelle Analysenattest gemäß Ziff. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung
Anteil der Unterauftragsvergabe
Nachunternehmerverzeichnis
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für Bieter und die Unterauftragnehmer
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Versicherungen (gemäß Anlage 2.1 Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis); siehe dazu auch Eigenerklärung gemäß Anlage 2.1.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande-Erlaubnis, Erlaubnis zur … ganz lesenFür Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande-Erlaubnis, Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhe, Genehmigung Stoffe aufzunehmen bzw. abzuwerfen) erteilt werden können); siehe dazu auch Eigenerklärung gemäß Anlage 2.1. [Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen darüber hinaus eine Einfluggenehmigung durch das Luftfahrt- Bundesamt]
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung (gemäß Anlagen 2.1, 2.3 Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausgefülltes Formular zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges gem. § 6 WRegG durch die Stabstelle Zentrale Vergabestelle des Sachsenforsts
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung i.Z.m. Russlandsanktionen
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Nachweis der Ausrüstung der Fluggeräte mit GPS als Orientierungshilfe und zur Aufzeichnung der Flugbahnen während der Kalkapplikation einschließlich eines realen Dokumentationsbeispiels von den zum Einsatz kommenden Flug- und Aufzeichnungsgeräten
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich in nachfolgenden Forstbezirken aus artenschutzrechtlichen bzw. betrieblichen Gründen eine Verschiebung des zeitlichen Beginns der Kalkung erforderlich macht: FoB Bärenfels: aus Artenschutzrechtlichen Gründen (nur bei Besatz durch Schwarzstorch) auf rund 9,0 ha Kalkungsbeginn erst ab der 34. Kalenderwoche; Zu kalken sind Flächen im Bereich des Forstbezirkes Bärenfels.
Hinweis
Es erfolgt eine losweise Vergabe. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden. Die Lose sind regional nac … ganz lesenEs erfolgt eine losweise Vergabe. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden. Die Lose sind regional nach Forstbezirken aufgeteilt. Der Bieter muss sich für die Angebotserstellung mit den Örtlichkeiten im jeweiligen Forstbezirk durch Besichtigung vor Ort vertraut gemacht haben und sich dies vom zuständigen Forstbezirk bestätigen lassen. Während des Vergabeverfahrens vereinbart der Forstbezirk mit dem Bieter auf dessen Nachfrage einen individuellen Besichtigungtermin. Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung: FoB Bärenfels: 20.04. - 23.04. (17. KW), 27.04. - 28.04. und 30.04. (18. KW), 05.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. (20. KW) FoB Eibenstock 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 15.05. (20. KW), 22.05. (21. KW) FoB Adorf: ab der 17. KW bis 21. KW nach telefonischer Absprache möglich FoB Neudorf: 05.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 13.05. (20. KW) FoB Marienberg: 27.04. - 30.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 19.05. - 22.05. (21. KW) FoB Plauen: 20.04. - 24.4. (17. KW), 27.04. und 28.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 12.05. (20. KW) Nationalpark und Forstverwaltung Sächsische Schweiz: 20.04. - 24.04. (17. KW), 27.04. - 30.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 13.05. (20. KW), 18.05. - 22.05. (21. KW)

Lose 7, 8, 11, 12

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten100 %
Kosten
Preis (€/t bwB CaCO3)

Eignung14 von 14 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bieter, die bisher im Freistaat Sachsen noch keine Bodenschutzkalkung durchgeführt haben, sind verpflichtet, die Eignung ihrer Ausbringtechnik, die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit durch entsprechende Referenzen (mindestens zwei mit jeweils minimal 350 ha) über vergleichbare Leistungen (Stre … ganz lesenBieter, die bisher im Freistaat Sachsen noch keine Bodenschutzkalkung durchgeführt haben, sind verpflichtet, die Eignung ihrer Ausbringtechnik, die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit durch entsprechende Referenzen (mindestens zwei mit jeweils minimal 350 ha) über vergleichbare Leistungen (Streu- und Sprüheinsätze nach vorgegebenem flächengenauen Verteilungsplan in der Land- oder Forstwirtschaft) in den letzten 3 Jahren nachzuweisen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Auf Grundlage der Ortsbesichtigung erarbeiten die Bieter in ihrem Angebot ein Konzept zur Kalkausbringung mit Angaben zu eingesetzten Fluggeräten, ausgewählten Flugplätzen und Logistik des Kalktransportes sowie -umschlages. Beschreibung und Eintrag erfolgt auf der Kalkungskarte. Dieses Konzept ist Bestandteil des Angebotes.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
das vollständige, aktuelle Analysenattest gemäß Ziff. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung
Anteil der Unterauftragsvergabe
Nachunternehmerverzeichnis
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für Bieter und die Unterauftragnehmer
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Versicherungen (gemäß Anlage 2.1 Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis); siehe dazu auch Eigenerklärung gemäß Anlage 2.1.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande-Erlaubnis, Erlaubnis zur … ganz lesenFür Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande-Erlaubnis, Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhe, Genehmigung Stoffe aufzunehmen bzw. abzuwerfen) erteilt werden können); siehe dazu auch Eigenerklärung gemäß Anlage 2.1. [Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen darüber hinaus eine Einfluggenehmigung durch das Luftfahrt- Bundesamt]
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung (gemäß Anlagen 2.1, 2.3 Eigenerklärung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausgefülltes Formular zur Einholung eines Wettbewerbsregisterauszuges gem. § 6 WRegG durch die Stabstelle Zentrale Vergabestelle des Sachsenforsts
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung i.Z.m. Russlandsanktionen
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Nachweis der Ausrüstung der Fluggeräte mit GPS als Orientierungshilfe und zur Aufzeichnung der Flugbahnen während der Kalkapplikation einschließlich eines realen Dokumentationsbeispiels von den zum Einsatz kommenden Flug- und Aufzeichnungsgeräten
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
31.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zu kalken sind Flächen im Bereich des Forstbezirkes Neudorf.
Hinweis
Es erfolgt eine losweise Vergabe. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden. Die Lose sind regional nac … ganz lesenEs erfolgt eine losweise Vergabe. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Aufgrund der Gemengelage können die Lose 1 & 2, 3 & 4, 5 & 6, 7 & 8, 9 & 10, 11 & 12 sowie 13 & 14 aus technologischen Gründen jeweils nur gemeinsam und paarweise vergeben werden. Die Lose sind regional nach Forstbezirken aufgeteilt. Der Bieter muss sich für die Angebotserstellung mit den Örtlichkeiten im jeweiligen Forstbezirk durch Besichtigung vor Ort vertraut gemacht haben und sich dies vom zuständigen Forstbezirk bestätigen lassen. Während des Vergabeverfahrens vereinbart der Forstbezirk mit dem Bieter auf dessen Nachfrage einen individuellen Besichtigungtermin. Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung: FoB Bärenfels: 20.04. - 23.04. (17. KW), 27.04. - 28.04. und 30.04. (18. KW), 05.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. (20. KW) FoB Eibenstock 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 15.05. (20. KW), 22.05. (21. KW) FoB Adorf: ab der 17. KW bis 21. KW nach telefonischer Absprache möglich FoB Neudorf: 05.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 13.05. (20. KW) FoB Marienberg: 27.04. - 30.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 19.05. - 22.05. (21. KW) FoB Plauen: 20.04. - 24.4. (17. KW), 27.04. und 28.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 12.05. (20. KW) Nationalpark und Forstverwaltung Sächsische Schweiz: 20.04. - 24.04. (17. KW), 27.04. - 30.04. (18. KW), 04.05. - 08.05. (19. KW), 11.05. - 13.05. (20. KW), 18.05. - 22.05. (21. KW)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bonnewitzer Straße 34, 01796 Pirna OT Graupa
Kontakt
sbs.poststelle@sachsenforst.sachsen.de
Auskünfte
Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitungsbs.poststelle@sachsenforst.sachsen.de

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.05.2026

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