Bodenschutzkalkung 2025 im Freistaat Sachsen
Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung · Pirna OT Graupa, Sachsen
Aktenzeichen 2025GL-21003-002veröffentlicht 11.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Monate
- 01.07.2025 – 31.10.2025
- Lose
- 12
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
- Klärschlammentwässerung und -entsorgung Kläranlage KreischaGemeinde Kreischa Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb · KreischaFrist 27.11.2026
- Grünflächenpflege im Stadtgebiet 2027/28Stadtverwaltung Pirna · PirnaFrist 23.11.2026
- Durchführung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in städtischen Gebäuden 01.07.2027 bis 30.06.2029Stadtverwaltung Pirna · PirnaFrist 24.11.2026
- Seilbagger 2027Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Baerenfels · AltenbergFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate01.07.2025 – 31.10.2025
- Lose
- 12
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pirna OT Graupa01796, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 17 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 31.10.2025
- Bindefrist endetvor 15 Monaten64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 60440000Dienstleistungen unter Einsatz von LuftfahrzeugenHauptgegenstand
Lose12 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bärenfels LW Landeswald, Fläche: 268,16 ha, Menge: 804,48 t | 4 Monate | – |
| 2 | Bärenfels PKW Fläche: 477,50 ha, Menge: 1.432,50 t | 4 Monate | – |
| 3 | Adorf LW Fläche: 82,71 ha, 248,13 t | 4 Monate | – |
| 4 | Adorf PKW Fläche: 637,87 ha, Menge: 1.913,61 t | 4 Monate | – |
| 5 | Neudorf LW Fläche: 546,18 ha, Menge: 1.638,54 t | 4 Monate | – |
| 6 | Neudorf PKW Fläche: 1.016,06 ha, Menge: 3.048,18 t | 4 Monate | – |
| 7 | Marienberg LW Fläche: 205,04 ha, Menge: 615,12 t | 4 Monate | – |
| 8 | Marienberg PKW Fläche: 154,19 ha, Menge: 462,57 t | 4 Monate | – |
| 9 | Chemnitz LW Fläche: 936,06 ha, Menge: 2.808,18 t | 4 Monate | – |
| 10 | Chemnitz PKW Fläche: 264,78 ha, Menge: 794,34 t | 4 Monate | – |
| 11 | Plauen PKW Fläche: 854,01 ha, Menge: 2.562,03 t | 4 Monate | – |
| 12 | Neustadt PKW Fläche: 476,45 ha, Menge: 1.429,35 t | 4 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 5, 6, 9, 10, 12
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Preis (€/t bwB CaCO3
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für die BIeter und Unterauftragnehmer; - Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis) - Für Flugzeuge … ganz lesenkürzer
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für die BIeter und Unterauftragnehmer; - Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis) - Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande- Erlaubnis, Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhe, Genehmigung Stoffe aufzunehmen bzw. abzuwerfen) erteilt werden können [Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen darüber hinaus eine Einfluggenehmigung durch das Luftfahrt- Bundesamt].- Kriterium
— Die mit Firmenstempel und Unterschrift versehene Eigenerklärung gem. Anlage 2.1, 2.3 (bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied); — Auflistung der beabsichtigten Nachunternehmer (auf Verlangen der Vergabestelle sind vor Zuschlagserteilung Verpflichtungserklärungen für die im Angebot au … ganz lesenkürzer
— Die mit Firmenstempel und Unterschrift versehene Eigenerklärung gem. Anlage 2.1, 2.3 (bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied); — Auflistung der beabsichtigten Nachunternehmer (auf Verlangen der Vergabestelle sind vor Zuschlagserteilung Verpflichtungserklärungen für die im Angebot aufgelisteten Nachunternehmer vorzulegen, dass ausreichend Flugkapazität und Kalk in der geforderten Qualität für den vorgesehenen Ausführungszeitraum zur Verfügung steht); — Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung; — eine Haftpflichtversicherung gemäß § 37 LuftVG; — eine Unfall-/Luftfrachtführer- Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vom 10.05.2007 (BGBl.I S.698) in der jeweils gültigen Fassung; — eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer); Für alle Versicherungen gilt, dass eine Deckungszusage der jeweiligen Versicherung für die gesamte Vertragslaufzeit vorliegt. — eine Bestätigung der Forstbezirke, dass sich der Anbieter mit den Örtlichkeiten in den Losen, die er anbietet, vertraut gemacht hat, — ein Logistikkonzept, — Referenzen über vergleichbare Leistungen (Streu- und Sprüheinsätze nach vorgegebenen flächengenauen Verteilungsplan in der Land- oder Forstwirtschaft) bei Anbietern, die noch keine Bodenschutzkalkung beim Staatsbetrieb Sachsenforst durchgeführt haben (VOL Präqualifizierung werden als Eignungsnachweis zugelassen, mit deren Vorlage erübrigt sich die Angabe der Berufsgenossenschaft(en) unter Pkt. 4 der Eigenerklärung und die Einreichung der Einzelnachweise: Referenzen, Betriebshaftpflicht), — Angaben zur Einholung WReg-Auszug -EE zu Russlandsanktionen- Kriterium
— Analyseattest des Kalkes gemäß Pkt. 2.7 der Vertragsbedingungen durch ein anerkanntes unabhängiges akkreditiertes Labor (nicht älter als 12 Monate); — Gewährleistung der Ausbringtechnik gemäß Leistungsverzeichnis; — Nachweis der Ausrüstung mit GPS (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Un … ganz lesenkürzer
— Analyseattest des Kalkes gemäß Pkt. 2.7 der Vertragsbedingungen durch ein anerkanntes unabhängiges akkreditiertes Labor (nicht älter als 12 Monate); — Gewährleistung der Ausbringtechnik gemäß Leistungsverzeichnis; — Nachweis der Ausrüstung mit GPS (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer) als Orientierungshilfe und zur Aufzeichnung der Flugbahnen während der Kalkapplikation einschließlich eines eigenen realen Dokumentationsbeispiels; — bei Helikoptern muss die Außenlasttragfähigkeit mindestens 650 kg betragen; — der Rotordurchmesser der Helikopter darf 15,0 m nicht überschreiten; — Flugzeuge müssen ein Mindestzuladungsvolumen von 1 500 kg vorweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 31.10.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 64 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich in nachfolgenden Forstbezirken aus artenschutzrechtlichen bzw. betrieblichen Gründen eine Verschiebung des zeitlichen Beginns der Kalkung erforderlich macht: FoB Bärenfels: aus Artenschutzrechtlichen Gründen auf rund 2,5 ha Kalkungsbeginn erst ab der 28. Kalenderwoche
- Hinweis
- Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden. - Die Lose sind regional n … ganz lesenkürzer
- Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden. - Die Lose sind regional nach Forstbezirken aufgeteilt. Der Bieter muss sich für die Angebotserstellung mit den Örtlichkeiten im jeweiligen Forstbezirk durch Besichtigung vor Ort vertraut gemacht haben und sich dies vom zuständigen Forstbezirk bestätigen lassen. Während des Vergabeverfahrens vereinbart der Forstbezirk mit dem Bieter auf dessen Nachfrage einen individuellen Besichtigungstermin. Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung: FoB Bärenfels: 23.04. (17. KW), 28. - 30.04. (18. KW), 05.und 07. - 09.05. (19. KW); FoB Adorf: nach Vereinbarung; FoB Neudorf: 15.04. (16. KW), 29./30.04. (18. KW), 06. - 08.05. (19. KW), 12./13. und 15.05. (20. KW); FoB Marienberg: nach Vereinbarung; FoB Chemnitz: 29./30.04. (18. KW), 06./07.05. (19. KW), Weitere Termine nach telef. Abstimmung möglich; FoB Plauen: ab 18. KW nach Vereinbarung; FoB Neustadt: 14. - 16.04. (16. KW), 28./29:04. (18. KW), 07.05. (19. KW), 12./13.05. (20. KW) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass außerhalb dieser Termine keine Besichtigungen durchgeführt werden.
Lose 3, 4, 7, 8, 11
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Preis (€/t bwB CaCO3
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für die BIeter und Unterauftragnehmer; - Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis) - Für Flugzeuge … ganz lesenkürzer
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für die BIeter und Unterauftragnehmer; - Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis) - Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande- Erlaubnis, Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhe, Genehmigung Stoffe aufzunehmen bzw. abzuwerfen) erteilt werden können [Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen darüber hinaus eine Einfluggenehmigung durch das Luftfahrt- Bundesamt].- Kriterium
— Die mit Firmenstempel und Unterschrift versehene Eigenerklärung gem. Anlage 2.1, 2.3 (bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied); — Auflistung der beabsichtigten Nachunternehmer (auf Verlangen der Vergabestelle sind vor Zuschlagserteilung Verpflichtungserklärungen für die im Angebot au … ganz lesenkürzer
— Die mit Firmenstempel und Unterschrift versehene Eigenerklärung gem. Anlage 2.1, 2.3 (bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied); — Auflistung der beabsichtigten Nachunternehmer (auf Verlangen der Vergabestelle sind vor Zuschlagserteilung Verpflichtungserklärungen für die im Angebot aufgelisteten Nachunternehmer vorzulegen, dass ausreichend Flugkapazität und Kalk in der geforderten Qualität für den vorgesehenen Ausführungszeitraum zur Verfügung steht); — Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung; — eine Haftpflichtversicherung gemäß § 37 LuftVG; — eine Unfall-/Luftfrachtführer- Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vom 10.05.2007 (BGBl.I S.698) in der jeweils gültigen Fassung; — eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer); Für alle Versicherungen gilt, dass eine Deckungszusage der jeweiligen Versicherung für die gesamte Vertragslaufzeit vorliegt. — eine Bestätigung der Forstbezirke, dass sich der Anbieter mit den Örtlichkeiten in den Losen, die er anbietet, vertraut gemacht hat, — ein Logistikkonzept, — Referenzen über vergleichbare Leistungen (Streu- und Sprüheinsätze nach vorgegebenen flächengenauen Verteilungsplan in der Land- oder Forstwirtschaft) bei Anbietern, die noch keine Bodenschutzkalkung beim Staatsbetrieb Sachsenforst durchgeführt haben (VOL Präqualifizierung werden als Eignungsnachweis zugelassen, mit deren Vorlage erübrigt sich die Angabe der Berufsgenossenschaft(en) unter Pkt. 4 der Eigenerklärung und die Einreichung der Einzelnachweise: Referenzen, Betriebshaftpflicht), — Angaben zur Einholung WReg-Auszug -EE zu Russlandsanktionen- Kriterium
— Analyseattest des Kalkes gemäß Pkt. 2.7 der Vertragsbedingungen durch ein anerkanntes unabhängiges akkreditiertes Labor (nicht älter als 12 Monate); — Gewährleistung der Ausbringtechnik gemäß Leistungsverzeichnis; — Nachweis der Ausrüstung mit GPS (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Un … ganz lesenkürzer
— Analyseattest des Kalkes gemäß Pkt. 2.7 der Vertragsbedingungen durch ein anerkanntes unabhängiges akkreditiertes Labor (nicht älter als 12 Monate); — Gewährleistung der Ausbringtechnik gemäß Leistungsverzeichnis; — Nachweis der Ausrüstung mit GPS (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer) als Orientierungshilfe und zur Aufzeichnung der Flugbahnen während der Kalkapplikation einschließlich eines eigenen realen Dokumentationsbeispiels; — bei Helikoptern muss die Außenlasttragfähigkeit mindestens 650 kg betragen; — der Rotordurchmesser der Helikopter darf 15,0 m nicht überschreiten; — Flugzeuge müssen ein Mindestzuladungsvolumen von 1 500 kg vorweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 31.10.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 64 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden. - Die Lose sind regional n … ganz lesenkürzer
- Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden. - Die Lose sind regional nach Forstbezirken aufgeteilt. Der Bieter muss sich für die Angebotserstellung mit den Örtlichkeiten im jeweiligen Forstbezirk durch Besichtigung vor Ort vertraut gemacht haben und sich dies vom zuständigen Forstbezirk bestätigen lassen. Während des Vergabeverfahrens vereinbart der Forstbezirk mit dem Bieter auf dessen Nachfrage einen individuellen Besichtigungstermin. Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung: FoB Bärenfels: 23.04. (17. KW), 28. - 30.04. (18. KW), 05.und 07. - 09.05. (19. KW); FoB Adorf: nach Vereinbarung; FoB Neudorf: 15.04. (16. KW), 29./30.04. (18. KW), 06. - 08.05. (19. KW), 12./13. und 15.05. (20. KW); FoB Marienberg: nach Vereinbarung; FoB Chemnitz: 29./30.04. (18. KW), 06./07.05. (19. KW), Weitere Termine nach telef. Abstimmung möglich; FoB Plauen: ab 18. KW nach Vereinbarung; FoB Neustadt: 14. - 16.04. (16. KW), 28./29:04. (18. KW), 07.05. (19. KW), 12./13.05. (20. KW) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass außerhalb dieser Termine keine Besichtigungen durchgeführt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bonnewitzer Straße 34, 01796 Pirna OT Graupa
- Website
- sbs.sachsen.de
- Kontakt
- sbs.poststelle@
smul.sachsen.de - Auskünfte
- Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitungsbs.poststelle@
smul.sachsen.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
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Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fdaf4a09-55ec-43a6-9a41-c8ba515b1f62.