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vergebenEU-weitDienstleistungen

Bodenschutzkalkung 2025 im Freistaat Sachsen

Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung · Pirna OT Graupa, Sachsen

Aktenzeichen 2025GL-21003-002veröffentlicht 11.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 528 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate01.07.2025 – 31.10.2025
Lose
12
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 17 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2025
    vor 16 Monaten
  4. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose12 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bärenfels LW

Landeswald, Fläche: 268,16 ha, Menge: 804,48 t

4 Monate–
2
Bärenfels PKW

Fläche: 477,50 ha, Menge: 1.432,50 t

4 Monate–
3
Adorf LW

Fläche: 82,71 ha, 248,13 t

4 Monate–
4
Adorf PKW

Fläche: 637,87 ha, Menge: 1.913,61 t

4 Monate–
5
Neudorf LW

Fläche: 546,18 ha, Menge: 1.638,54 t

4 Monate–
6
Neudorf PKW

Fläche: 1.016,06 ha, Menge: 3.048,18 t

4 Monate–
7
Marienberg LW

Fläche: 205,04 ha, Menge: 615,12 t

4 Monate–
8
Marienberg PKW

Fläche: 154,19 ha, Menge: 462,57 t

4 Monate–
9
Chemnitz LW

Fläche: 936,06 ha, Menge: 2.808,18 t

4 Monate–
10
Chemnitz PKW

Fläche: 264,78 ha, Menge: 794,34 t

4 Monate–
11
Plauen PKW

Fläche: 854,01 ha, Menge: 2.562,03 t

4 Monate–
12
Neustadt PKW

Fläche: 476,45 ha, Menge: 1.429,35 t

4 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 5, 6, 9, 10, 12

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten100 %
Kosten
Preis (€/t bwB CaCO3

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für die BIeter und Unterauftragnehmer; - Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis) - Für Flugzeuge … ganz lesen- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für die BIeter und Unterauftragnehmer; - Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis) - Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande- Erlaubnis, Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhe, Genehmigung Stoffe aufzunehmen bzw. abzuwerfen) erteilt werden können [Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen darüber hinaus eine Einfluggenehmigung durch das Luftfahrt- Bundesamt].
Kriterium
— Die mit Firmenstempel und Unterschrift versehene Eigenerklärung gem. Anlage 2.1, 2.3 (bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied); — Auflistung der beabsichtigten Nachunternehmer (auf Verlangen der Vergabestelle sind vor Zuschlagserteilung Verpflichtungserklärungen für die im Angebot au … ganz lesen— Die mit Firmenstempel und Unterschrift versehene Eigenerklärung gem. Anlage 2.1, 2.3 (bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied); — Auflistung der beabsichtigten Nachunternehmer (auf Verlangen der Vergabestelle sind vor Zuschlagserteilung Verpflichtungserklärungen für die im Angebot aufgelisteten Nachunternehmer vorzulegen, dass ausreichend Flugkapazität und Kalk in der geforderten Qualität für den vorgesehenen Ausführungszeitraum zur Verfügung steht); — Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung; — eine Haftpflichtversicherung gemäß § 37 LuftVG; — eine Unfall-/Luftfrachtführer- Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vom 10.05.2007 (BGBl.I S.698) in der jeweils gültigen Fassung; — eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer); Für alle Versicherungen gilt, dass eine Deckungszusage der jeweiligen Versicherung für die gesamte Vertragslaufzeit vorliegt. — eine Bestätigung der Forstbezirke, dass sich der Anbieter mit den Örtlichkeiten in den Losen, die er anbietet, vertraut gemacht hat, — ein Logistikkonzept, — Referenzen über vergleichbare Leistungen (Streu- und Sprüheinsätze nach vorgegebenen flächengenauen Verteilungsplan in der Land- oder Forstwirtschaft) bei Anbietern, die noch keine Bodenschutzkalkung beim Staatsbetrieb Sachsenforst durchgeführt haben (VOL Präqualifizierung werden als Eignungsnachweis zugelassen, mit deren Vorlage erübrigt sich die Angabe der Berufsgenossenschaft(en) unter Pkt. 4 der Eigenerklärung und die Einreichung der Einzelnachweise: Referenzen, Betriebshaftpflicht), — Angaben zur Einholung WReg-Auszug -EE zu Russlandsanktionen
Kriterium
— Analyseattest des Kalkes gemäß Pkt. 2.7 der Vertragsbedingungen durch ein anerkanntes unabhängiges akkreditiertes Labor (nicht älter als 12 Monate); — Gewährleistung der Ausbringtechnik gemäß Leistungsverzeichnis; — Nachweis der Ausrüstung mit GPS (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Un … ganz lesen— Analyseattest des Kalkes gemäß Pkt. 2.7 der Vertragsbedingungen durch ein anerkanntes unabhängiges akkreditiertes Labor (nicht älter als 12 Monate); — Gewährleistung der Ausbringtechnik gemäß Leistungsverzeichnis; — Nachweis der Ausrüstung mit GPS (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer) als Orientierungshilfe und zur Aufzeichnung der Flugbahnen während der Kalkapplikation einschließlich eines eigenen realen Dokumentationsbeispiels; — bei Helikoptern muss die Außenlasttragfähigkeit mindestens 650 kg betragen; — der Rotordurchmesser der Helikopter darf 15,0 m nicht überschreiten; — Flugzeuge müssen ein Mindestzuladungsvolumen von 1 500 kg vorweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.10.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich in nachfolgenden Forstbezirken aus artenschutzrechtlichen bzw. betrieblichen Gründen eine Verschiebung des zeitlichen Beginns der Kalkung erforderlich macht: FoB Bärenfels: aus Artenschutzrechtlichen Gründen auf rund 2,5 ha Kalkungsbeginn erst ab der 28. Kalenderwoche
Hinweis
- Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden. - Die Lose sind regional n … ganz lesen- Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden. - Die Lose sind regional nach Forstbezirken aufgeteilt. Der Bieter muss sich für die Angebotserstellung mit den Örtlichkeiten im jeweiligen Forstbezirk durch Besichtigung vor Ort vertraut gemacht haben und sich dies vom zuständigen Forstbezirk bestätigen lassen. Während des Vergabeverfahrens vereinbart der Forstbezirk mit dem Bieter auf dessen Nachfrage einen individuellen Besichtigungstermin. Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung: FoB Bärenfels: 23.04. (17. KW), 28. - 30.04. (18. KW), 05.und 07. - 09.05. (19. KW); FoB Adorf: nach Vereinbarung; FoB Neudorf: 15.04. (16. KW), 29./30.04. (18. KW), 06. - 08.05. (19. KW), 12./13. und 15.05. (20. KW); FoB Marienberg: nach Vereinbarung; FoB Chemnitz: 29./30.04. (18. KW), 06./07.05. (19. KW), Weitere Termine nach telef. Abstimmung möglich; FoB Plauen: ab 18. KW nach Vereinbarung; FoB Neustadt: 14. - 16.04. (16. KW), 28./29:04. (18. KW), 07.05. (19. KW), 12./13.05. (20. KW) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass außerhalb dieser Termine keine Besichtigungen durchgeführt werden.

Lose 3, 4, 7, 8, 11

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten100 %
Kosten
Preis (€/t bwB CaCO3

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für die BIeter und Unterauftragnehmer; - Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis) - Für Flugzeuge … ganz lesen- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für die BIeter und Unterauftragnehmer; - Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis) - Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande- Erlaubnis, Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhe, Genehmigung Stoffe aufzunehmen bzw. abzuwerfen) erteilt werden können [Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen darüber hinaus eine Einfluggenehmigung durch das Luftfahrt- Bundesamt].
Kriterium
— Die mit Firmenstempel und Unterschrift versehene Eigenerklärung gem. Anlage 2.1, 2.3 (bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied); — Auflistung der beabsichtigten Nachunternehmer (auf Verlangen der Vergabestelle sind vor Zuschlagserteilung Verpflichtungserklärungen für die im Angebot au … ganz lesen— Die mit Firmenstempel und Unterschrift versehene Eigenerklärung gem. Anlage 2.1, 2.3 (bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied); — Auflistung der beabsichtigten Nachunternehmer (auf Verlangen der Vergabestelle sind vor Zuschlagserteilung Verpflichtungserklärungen für die im Angebot aufgelisteten Nachunternehmer vorzulegen, dass ausreichend Flugkapazität und Kalk in der geforderten Qualität für den vorgesehenen Ausführungszeitraum zur Verfügung steht); — Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung; — eine Haftpflichtversicherung gemäß § 37 LuftVG; — eine Unfall-/Luftfrachtführer- Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vom 10.05.2007 (BGBl.I S.698) in der jeweils gültigen Fassung; — eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer); Für alle Versicherungen gilt, dass eine Deckungszusage der jeweiligen Versicherung für die gesamte Vertragslaufzeit vorliegt. — eine Bestätigung der Forstbezirke, dass sich der Anbieter mit den Örtlichkeiten in den Losen, die er anbietet, vertraut gemacht hat, — ein Logistikkonzept, — Referenzen über vergleichbare Leistungen (Streu- und Sprüheinsätze nach vorgegebenen flächengenauen Verteilungsplan in der Land- oder Forstwirtschaft) bei Anbietern, die noch keine Bodenschutzkalkung beim Staatsbetrieb Sachsenforst durchgeführt haben (VOL Präqualifizierung werden als Eignungsnachweis zugelassen, mit deren Vorlage erübrigt sich die Angabe der Berufsgenossenschaft(en) unter Pkt. 4 der Eigenerklärung und die Einreichung der Einzelnachweise: Referenzen, Betriebshaftpflicht), — Angaben zur Einholung WReg-Auszug -EE zu Russlandsanktionen
Kriterium
— Analyseattest des Kalkes gemäß Pkt. 2.7 der Vertragsbedingungen durch ein anerkanntes unabhängiges akkreditiertes Labor (nicht älter als 12 Monate); — Gewährleistung der Ausbringtechnik gemäß Leistungsverzeichnis; — Nachweis der Ausrüstung mit GPS (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Un … ganz lesen— Analyseattest des Kalkes gemäß Pkt. 2.7 der Vertragsbedingungen durch ein anerkanntes unabhängiges akkreditiertes Labor (nicht älter als 12 Monate); — Gewährleistung der Ausbringtechnik gemäß Leistungsverzeichnis; — Nachweis der Ausrüstung mit GPS (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer) als Orientierungshilfe und zur Aufzeichnung der Flugbahnen während der Kalkapplikation einschließlich eines eigenen realen Dokumentationsbeispiels; — bei Helikoptern muss die Außenlasttragfähigkeit mindestens 650 kg betragen; — der Rotordurchmesser der Helikopter darf 15,0 m nicht überschreiten; — Flugzeuge müssen ein Mindestzuladungsvolumen von 1 500 kg vorweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.10.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden. - Die Lose sind regional n … ganz lesen- Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Adorf); 5/6 (FoB Neudorf); 7/8 (FoB Marienberg); 9/10 (FoB Chemnitz) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden. - Die Lose sind regional nach Forstbezirken aufgeteilt. Der Bieter muss sich für die Angebotserstellung mit den Örtlichkeiten im jeweiligen Forstbezirk durch Besichtigung vor Ort vertraut gemacht haben und sich dies vom zuständigen Forstbezirk bestätigen lassen. Während des Vergabeverfahrens vereinbart der Forstbezirk mit dem Bieter auf dessen Nachfrage einen individuellen Besichtigungstermin. Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung: FoB Bärenfels: 23.04. (17. KW), 28. - 30.04. (18. KW), 05.und 07. - 09.05. (19. KW); FoB Adorf: nach Vereinbarung; FoB Neudorf: 15.04. (16. KW), 29./30.04. (18. KW), 06. - 08.05. (19. KW), 12./13. und 15.05. (20. KW); FoB Marienberg: nach Vereinbarung; FoB Chemnitz: 29./30.04. (18. KW), 06./07.05. (19. KW), Weitere Termine nach telef. Abstimmung möglich; FoB Plauen: ab 18. KW nach Vereinbarung; FoB Neustadt: 14. - 16.04. (16. KW), 28./29:04. (18. KW), 07.05. (19. KW), 12./13.05. (20. KW) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass außerhalb dieser Termine keine Besichtigungen durchgeführt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bonnewitzer Straße 34, 01796 Pirna OT Graupa
Kontakt
sbs.poststelle@smul.sachsen.de
Auskünfte
Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitungsbs.poststelle@smul.sachsen.de

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fdaf4a09-55ec-43a6-9a41-c8ba515b1f62.