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vergebenEU-weitBau

Bodenbelagarbeiten

Auftraggeber nicht angegeben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 23H23-19-162B611Hveröffentlicht 17.09.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 729 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Bau in Berlin (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate03.03.2025 – 08.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10365, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 08.12.2025
    vor 20 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Verlegen von 2.750 Kautschukbelag, von Terrazzoplatten innen und von Betonfertigteilplatten außen Eingangstreppe

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene … ganz lesenDie Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Kriterium
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in … ganz lesenErklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in Euro netto (vgl. Formblatt V 124.HF). Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Kriterium
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls zutreffend A … ganz lesenEigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls zutreffend Angabe, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und Erklärung, dass der Insolvenzplan auf Verlangen vorgelegt wird (vgl. Formblatt V 124.H F) Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Kriterium
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Formblatt V 124.H F). Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand … ganz lesenEigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Formblatt V 124.H F). Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher
Kriterium
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB). Anstelle der Eige … ganz lesenEigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB). Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Kriterium
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (vgl. Formblatt V 124.H F). Der Auftraggeber wird eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister und der Finanzsanktionsliste vornehmen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die dafür erforderlichen Angaben zu machen.
Kriterium
Eigenerklärung, dass in den letzten 5 Jahren bereits bereits drei vergleichbare Leistungen (Gewerk und Umfang der Leistung) ausgeführt wurden. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch … ganz lesenEigenerklärung, dass in den letzten 5 Jahren bereits bereits drei vergleichbare Leistungen (Gewerk und Umfang der Leistung) ausgeführt wurden. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher. Die Hinweise im Formblatt V 2111 EU HF sind zu beachten.
Kriterium
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge … ganz lesenErklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leistungspersonal. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.03.2025
Vertragsende
08.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
06.11.2024, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Gegenstand des Vertrages (Auftrages) werden Besondere Vertragsbedingungen (V 214 HF), BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (V 231 F, zur Abfallentsorgung (V 241 F), zu den ILO-Kernarbeitsnormen (V247.F), zum Umweltschutz (248 F), zur Frauenförderung (V 246 F), zur Verhinderung von Benac … ganz lesenGegenstand des Vertrages (Auftrages) werden Besondere Vertragsbedingungen (V 214 HF), BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (V 231 F, zur Abfallentsorgung (V 241 F), zu den ILO-Kernarbeitsnormen (V247.F), zum Umweltschutz (248 F), zur Frauenförderung (V 246 F), zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F), zur Kontrolle von Sanktionen nach dem BerlAVG (V255 F) sowie zur Datenverarbeitung (V 244 F). Bieter haben zu beachten, dass auf diesen Auftrag Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands anzuwenden ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Anschrift
Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Kontakt
vergabestelle.vob@lichtenberg.berlin.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

242vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
257.250 €Zuschlagswert im Median
116.516 € – 658.442 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e0accf78-16f4-496e-8cd5-06a420891b9d.