Blutprodukte-Versorgungsvertrag
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2025-002-ILHTveröffentlicht 28.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Ludwigshafen67063, Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichrlp.vergabekommunal.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Gesamtkosten je Los80 %
- Bewertungskriterien je Los20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über rlp.vergabekommunal.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 15 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung mit Blutprodukten in 2 Losen. Los 1: Regelversorgung Los 2: Tagesaktuelle Sonderversorgung und Notfallversorgung
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Regelversorgung Der Auftragnehmer stellt die Versorgung des Auftraggebers sicher und liefert an den Auftraggeber nach Anforderung Blutpräparate. Mit der Beschaffung soll die Versorgung mit Blutprodukten ab dem 01.01.2026 für zwei Jahre mit einer auftraggeberseitigen Möglichkeit zur Verlängerung um zweimal jeweils ein Jahr sichergestellt werden. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt daher längstens vier Jahre und endet spätestens am 31.12.2029. Liefermengen: Los 1: Erythrozytenkonentrat: 8950 Stück Thrombozytenkonzentrat Pool: 900 Stück Thrombozytenkonzentrat Apherese: 750 Stück Gefrorenes Frischplasma: 830 Stück Los 2: Erythrozytenkonentrat: 2300 Stück Thrombozytenkonzentrat Pool: 300 Stück Thrombozytenkonzentrat Apherese: 50 Stück In Los 2 ist eine Lieferfähigkeit 24/7 erforderlich; Notfallbelieferungen müssen in weniger als 2 Stunden erfolgen. | 2 Jahre | 0 € |
| 2 | Tagesaktuelle Sonderversorgung und Norfallversorgung Der Auftragnehmer stellt die Versorgung des Auftraggebers sicher und liefert an den Auftraggeber nach Anforderung Blutpräparate. Mit der Beschaffung soll die Versorgung mit Blutprodukten ab dem 01.01.2026 für zwei Jahre mit einer auftraggeberseitigen Möglichkeit zur Verlängerung um zweimal jeweils ein Jahr sichergestellt werden. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt daher längstens vier Jahre und endet spätestens am 31.12.2029. Liefermengen: Los 1: Erythrozytenkonentrat: 8950 Stück Thrombozytenkonzentrat Pool: 900 Stück Thrombozytenkonzentrat Apherese: 750 Stück Gefrorenes Frischplasma: 830 Stück Los 2: Erythrozytenkonentrat: 2300 Stück Thrombozytenkonzentrat Pool: 300 Stück Thrombozytenkonzentrat Apherese: 50 Stück In Los 2 ist eine Lieferfähigkeit 24/7 erforderlich; Notfallbelieferungen müssen in weniger als 2 Stunden erfolgen. | 2 Jahre | 0 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Gesamtkosten je LosGewichtung (Punkte, genau) 80.
- Qualität
- Bewertungskriterien je LosGewichtung (Punkte, genau) 20.
Eignung11 von 11 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein. Um Angabe, ob eine Eintragung in einer Berufsgenossenschaft besteht, wird gebeten.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Der Auftraggeber behält sich vor, bezüglich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands einzuholen. Daher wird um persönliche Angaben des Firmeninhabers bzw. Vertretungsberechtigten gebeten.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie eine Übersicht über etwaige Zweigniederlassungen ein. Zudem ist anzugeben, ob der Bieter ein KMU im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union ist.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt {Anlage 2) genannten Bedingungen vorzuhalten (dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personen- und Sachschäden: mind. 5 Mio. EUR, Vermögensschäden: 500.000 EUR; Geforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Scha … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt {Anlage 2) genannten Bedingungen vorzuhalten (dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personen- und Sachschäden: mind. 5 Mio. EUR, Vermögensschäden: 500.000 EUR; Geforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr (2-fache Maximierung der Versicherungssumme) (d.h. mindestens 11 Mio. EUR pro Kalenderjahr) Den Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Versicherung hat er durch Erklärung der Angaben zu seiner Versicherung im Eignungsformblatt zu führen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat er einen Nachweis durch die Versicherung zu erbringen.- Supply-Chain-Management
- Gefordert wir eine Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem. Auf Anforderung sind zudem alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für die gesetzliche Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benötigt werden, gegebenenfalls auch für Vorlieferanten.
- Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbr … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Die Leistungen, die für den Bewerber/Bieter durch Unterauftragnehmer erbracht werden, sind zu benennen und Verpflichtungserklärungen dafür abzugeben.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Los 1: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit erwartet der Auftraggeber mindestens zwei vergleichbare Referenzen. Der Auftraggeber bittet daher unter Angabe einer Kontaktperson beim Referenzgeber um Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzaufträgen, welche vom Bieter innerhalb der letzten dre … ganz lesenkürzer
Los 1: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit erwartet der Auftraggeber mindestens zwei vergleichbare Referenzen. Der Auftraggeber bittet daher unter Angabe einer Kontaktperson beim Referenzgeber um Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzaufträgen, welche vom Bieter innerhalb der letzten drei Jahre (2022 bis 2024 bzw. aktuell) erbracht wurden oder werden. Die Referenzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein: - vergleichbarer Gegenstand (Regelversorgung mit Blutprodukten) - vergleichbares Liefervolumen wie der Ausschreibungsgegenstand, bemessen an der Menge an Erythrozytenkonzentrat, wobei 75% der Menge an Erythrozytenkonzentrat (also ca. 6.700 Stück) als vergleichbar angesehen werden. Los 2: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit erwartet der Auftraggeber mindestens zwei vergleichbare Referenzen. Der Auftraggeber bittet daher unter Angabe einer Kontaktperson beim Referenzgeber um Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzaufträgen, welche vom Bieter innerhalb der letzten drei Jahre (2022 bis 2024 bzw. aktuell) erbracht wurden oder werden. Die Referenzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein: - vergleichbarer Gegenstand (Notfallversorgung mit Blutprodukten: Belieferung innerhalb von maximal 2 Stunden und 24/7-Belieferung) - vergleichbares Liefervolumen wie der Ausschreibungsgegenstand, bemessen an der Menge an Erythrozytenkonzentrat, wobei 75% der Menge an Erythrozytenkonzentrat (also ca. 1.700 Stück) als vergleichbar angesehen werden.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Vorhandensein einer Herstellererlaubnis zum Herstellen von Blutprodukten nach § 13 AMG
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: 2 x jeweils 1 Jahr
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- rlp.vergabekommunal.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 30.04.2025, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommu … ganz lesenkürzer
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen. Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: (1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen … ganz lesenkürzer
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYB87 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftrag … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYB87 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bremserstr. 79, 67063 Ludwigshafen
- Website
- klilu.de
- Kontakt
- stabsstelle_vergabe@
klilu.de
Bei uns erfasst
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Alle 2 offenen Ausschreibungen von Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Rheinland-Pfalz (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PAUL HARTMANN AG4 Zuschläge
- Siemens Healthineers AG4 Zuschläge
- Medi King3 Zuschläge
- SMS medipool AG3 Zuschläge
- Brainlab Sales GmbH2 Zuschläge
- Medline2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 025b88cf-3295-4c17-90ff-aa04dd85e921.